Von Dieter Farwick BrigGen a.D. und Publizist *)
Der „Great Reset“ ist eine Kampfansage an die Welt – nahe einer Kriegserklärung. Das Ziel müsste den meisten Menschen bekannt sein. Es ist offen auf der Homepage des WEF zu lesen. Ich habe mehrfach geschrieben, dass ich den „Great Reset“ als ein „Verbrechen an der Menschheit“ bewerte.
Die Bilder von Afghanistan sollten wir als Mahnmal erkennen, was in unserer Welt mit weltweiten Folgen passieren kann. Für die Menschen in der Region ist die Lage schlimmer als für uns, die wir die Bilder im TV anschauen können oder müssen. Durch die Blamage der USA und ihrer europäischen Verbündeten haben sich die sicherheitspolitischen Gewichte verschoben: Die USA haben sich unter Joe Biden blamiert – wie auch die europäischen Verbündeten. Die Widerstandskämpfer und terroristischen Gruppierungen haben wieder an Stärke und Ansehen gewonnen. Sie könnten versucht sein, in anderen Weltregionen erneut in die Offensiv zu gehen.
Die Tabilan in Afghanistan werden merken, dass es leichter ist, ein Land durch Kampf zu erobern, als es auf lange Sicht stabil zu regieren, zumal die verschiedenen islamischen Gruppierungen nicht freundschaftlich verbunden sind, um es milde auszudrücken. Es wird in Afghanistan weiter Kämpfe um die Macht geben. Die Staaten, die Truppen in Afghanistan abgestellt haben, werden in Zukunft dazu weniger bereit sein, weil sie sich durch die Führungsmacht USA unzureichend konsultiert und informiert fühlen. Dieses veränderte Weltbild werden Schwab und das WEF bei ihren weiteren Überlegungen einbeziehen müssen, wie auch die Folgen der Corona-Epidemie, die uns länger beschäftigen werden oder durch neue Varianten ergänzt oder abgelöst werden.
Zur Erinnerung: Was sind die Kernpunkte des „Great Reset“?
- Das Streben nach Weltherrschaft
- Das Einsetzen einer neuen Regierung – nach Auswahl durch WEF
- Weltweiter, massiver Bevölkerungsaustausch
- Zerstörungen der Nationalstaaten und deren Mittelschichten
- Verzicht auf Privateigentum
- Reiseverbot
- Verbot an Waffenbesitz
- Verbot der Gründung von Parteien und Demonstrationen
- Keine freie Berufswahl und vieles mehr
In der Summe sind diese Absichten eine einseitige Verletzung der Menschenrechte und damit „Offzialdelikte“, die ohne Anzeige von „Amts wegen“ strafrechtlich verfolgt werden müssen. Mir ist keine Ermittlung bekannt. Der „Neue Mensch“ wird eine Mensch-Maschine sein mit Implantaten in seinem Körper, die seiner Gesundhaltung dienen sollen, aber auch von außen gesteuert werden. Die „Neue Weltordnung“ ist damit undemokratisch und pseudo-kommunistisch sowie „menschenfeindlich“. Alle diesbezüglichen Gesetze und Verordnungen sind Verstöße gegen das Völkerrecht
Wie kann den „Great Reset“ noch verhindern werden ?
Nach meinem Rechtsempfinden haben wir das Recht auf Widerstand, solange wir noch Widerstand leisten können. Im „Kalten Krieg“ standen sich Staaten und Allianzen gegenüber, die über Massenvernichtungswaffen verfügten.
Um den Ausbruch eines nuklearen Krieges zu verhindern, wurde in langen, zähen Verhandlungen über Abrüstungsmaßnahmen, Rüstungsbegrenzungen und Verhaltensvorschriften – z.B. kein „First Use“ – Kontrollmaßnahmen und Verträgen ein Geflecht geschaffen, das über Jahrzehnte den Einsatz von Nuklearwaffen verhinderte.
Als Ergebnis wurde im Jahre 1968 der wichtige Vertrag über die Nichtverbreitung von Nuklearwaffen unterzeichnet. Atomwaffenmächte hatten einen besonderen Status. Der Vertrag bekam Löcher. Diese wurden gestopft, indem neue Vertragsmitglieder das Recht erhielten, sich auch in den Besitz von Nuklearwaffen zu bringen. Dadurch wurde der Kreis der Atomwaffenbesitzer erweitert. Allerdings gibt es Staaten, denen unterstellt wird, bereits illegal Nuklearwaffen zu besitzen – – z.B. Nordkorea, Israel und der Iran. Hier gibt es eine „Grauzone“.
Deutschland hat bei der Wiederbewaffnung nach WK II auf eigene Nuklearwaffen verzichtet, aber später eine sog. „Teilhabe“ erreicht, die bis heute noch gilt. Deutschland wird an nuklearen Planungen beteiligt. Deutsche Kampfjets und ihre Piloten dürfen nach einer besonderen Ausstattung und Ausbildung z.B. amerikanische Nuklearwaffen in einem Einsatz in begrenzter Zahl einsetzen.
Mit der Übernahme der „Flexible Response“ bewies die NATO ihre defensive Strategie. Wichtig sind die Begriffe Erst- und Zweitschlagfähigkeit. Die Zweitschlagfähigkeit besagt, dass der angegriffene Staat die Fähigkeit zu einem tödlichen Gegenschlag hat, nachdem er den Erstschlag hinnehmen musste.
Bisher konnte der Ausbruch eines nukleare Ersteinsatzes verhindert werden – die Formel „No First Use“ hat Bestand.
Durch den Austritt der USA ist das Abkommen in einer Hängepartie – mit offenem Ausgang.
Ich beschreibe diese Fakten etwas ausführlicher, weil ich die Frage aufwerfen will, ob mit Blick auf „Cyberwaffen“ ein ähnliches Geflecht von Vertrauen, Verträgen und Abmachungen möglich und wünschbar ist. Ich meine, dass eine Übertragung 1:1 nicht möglich ist, aber in Teilen schon – z.B. bei „First Use“. Im „Kalten Krieg“ hieß die „Zauberformel“ „gegenseitige Abschreckung“, „Wer zuerst schießt, stirbt als Zweiter“.
Solche Begriffe klingen zwar zynisch, aber sie wurden weltweit verstanden. In solch einem gegenseitig abgeschlossenen Vertrag gibt es eine Fülle von „vertrauensbildenden Maßnahmen“, die von den Vertragspartnern begrüßt und kontrolliert werden.
Die vertraglose Situation bei „Cybereinsatzmitteln“ ist ähnlich gefährlich und instabiler als vor den Nuklearwaffenabkommen. Es droht ein Erstschlag, der die übrige Welt vollständig lähmen kann.
Das Besondere an Cyberwaffen ist die Tatsache, dass ihre „Waffen“ im Einsatz unsichtbar, lautlos, geruchlos. Besitzer „missbrauchter“ PCs können sog, „Bots“ nicht erkennen, die aus unterschiedlichen Staaten und Räumen eingesetzt werden können. Wie kann unter diesen Bedingungen eine gegenseitige Abschreckung erzielt werden? Diese Frage muss in den nächsten Jahren beantwortet werden.
Wirkung von Cyberwaffen:
- Das gesamte öffentliche Leben kommt zum Stillstand.
- Angriffsvorbereitungen sind nicht zu erkennen.
- Es gibt keine massiven, erkennbaren Truppenbewegungen.
- Eine Besetzung ausgesuchter Regierungen und Einrichtungen trifft auf keinen kollektiven Widerstand – wie ihn die NATO 2001 nach 9/11 erstmals ausgerufen und bis heute durchgehalten hat.
- Diese Einsatzmittel gibt es ohne ein Abkommen, obwohl sie überaus gefährlich sind.
- Sie sind im Einsatz geruchlos, optisch nicht zu erkennen: Sie sind unsichtbar und lautlos.
- Sie können über private PCs verschickt werden, ohne vom Besitzer bemerkt zu werden.
- Sie können aus verschiedenen Staaten und Richtungen eingesetzt werden.
- Sie können Einrichtungen lähmen und zerstören.
- Den ersten Einsatz dieser Art gab es 2007 gegen Estland, dessen öffentliches Leben zwei Wochen gelähmt war – vermutlich von Russland.
Der Angegriffene kann mit Waffen nicht reagieren, weil er das Ziel nicht kennt. Ohne Ziel gibt es keine Notwehr. Für einen Überraschungsangriff eine verlockende Option.
Das WEF, China und Russland arbeiten mit großer Energie daran, ob und wie Cyberwaffen offensiv und defensiv eingesetzt werden können als begleitende Kriegsform. Das WEF investiert seit Jahren viel Zeit und Ressourcen in die jährliche, weltweite Übung „Polygon“, in der offensive und defensive Aktivitäten geübt werden. Auch dieses Jahr fand am 9. Juli 2021 die Polygon-Übung statt, zu der leider kein Erfahrungsbericht vorliegt. Solche Informationen, die an bestimmte Adressen versandt werden könnten, könnten die erste „vertrauensbildende Maßnahme“ seitens des WEF sein, über deren Inhalt beide Seiten in vertrauliche Gespräche kommen könnten.
So etwas kann ich mir jedoch noch nicht vorstellen. Schwab und seine Mitstreiter wollen die Weltherrschaft – um jeden Preis. Sollten sie Verhandlungen über mehr Sicherheit gegen „Cyberkampfmittel“ ablehnen, muss die übrige Welt eine Task Force bilden mit dem Ziel, besonders die Zweitschlagfähigkeit mit Nuklearwaffen gegen Cyberattacken zu sichern.
Prof. Schwab und seine Verbündeten müssten über hohe Hürden steigen, um zu ersten Schritten zu kommen. Das Zeitfenster ist für wenige Jahre offen. Es gibt genügend Staaten, die die Ressourcen haben, in diese neue Dimension der Kriegsführung einzusteigen.
Ein Vertrag über eine Ächtung von „Cybereinsatzmitteln“ wäre ein erstrebenswertes Ziel, aber schwer zu überwachen. Durch die neuesten politischen Entwicklungen wird die Welt noch unsicherer. Wenn auch der „Große Krieg“ verhindert werden kann, wird es weiterhin sog. „Kleinkriege“ geben, auch als sog. „Stellvertreterkriege“ – wie seit Jahren im Jemen. Regierungen und ihre Bevölkerungen müssen mental, materiell, physisch und psychisch auf Notsituationen vorbereitet sein – nicht nur auf Überflutungen am Rhein und an der Ahr.
Zum Schluss ein gelungener Kommentar zum „Great Reset“, geschrieben von Dr. Daniel Regli, Historiker und Publizist in der Schweiz:
„Fazit: Aufgrund seines Buches „The Great Reset“, fällt es leicht, Schwab als Feind von Freiheit und Demokratie sowie als Propagandisten Chinas zu bezeichnen. Sollte der Autor seinen totalitären Kurs weiterverfolgen, ist die freiheitsliebende Schweiz definitiv nicht mehr das passende Gastland für das WEF.“
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*) Brig.General a.D. Dieter Farwick wurde am 17. Juni 1940 in Schopfheim, Baden-Württemberg, geboren. Nach dem Abitur wurde er im Jahre 1961 als Wehrpflichtiger in die Bundeswehr eingezogen. Nach einer Verpflichtung auf Zeit wurde er Berufssoldat des deutschen Heeres in der Panzergrenadiertruppe.
Vom Gruppenführer durchlief er alle Führungspositionen bis zum Führer einer Panzerdivision. In dieser Zeit nahm er an der Generalstabsausbildung an der Führungsakademie in Hamburg teil. National hatte er Verwendungen in Stäben und als Chef des damaligen Amtes für Militärisches Nachrichtenwesen.
Im Planungsstab des Verteidigungsministers Dr. Manfred Wörner war er vier Jahre an der Schnittstelle Politik-Militär tätig und unter anderem an der Erarbeitung von zwei Weißbüchern beteiligt. Internationale Erfahrungen sammelte Dieter Farwick als Teilnehmer an dem einjährigen Lehrgang am Royal Defense College in London.
In den 90er Jahren war er über vier Jahre als Operationschef im damaligen NATO-Hauptquartier Europa-Mitte eingesetzt. Er war maßgeblich an der Weiterentwicklung des NATO-Programmes ´Partnership for Peace` beteiligt.
Seinen Ruhestand erreichte Dieter Farwick im Dienstgrad eines Brigadegenerals. Während seiner aktiven Dienstzeit und später hat er mehrere Bücher und zahlreiche Publikationen über Fragen der Sicherheitspolitik und der Streitkräfte veröffentlicht.