– Wieviel Blatt Papier stehen bei einer Rationierung zur Verfügung?
– Toilette oder nicht, das ist eine Frage für die Arbeitsgerichte
Von Albrecht Künstle
Lieferengpässe auf allen Gebieten. Beim Beginn der Corona-Entdeckung Anfang letzten Jahres horteten die Verbraucher Toilettenpapier auf Teufel komm raus. Das kam so: Jemand sah beim Nachbarn, dass dieser mehr Toilettenpapier kaufte als sonst. „Das muss mit Corona zu tun haben“, mutmaßte er, setzte sich ins Auto und holte ebenfalls Toilettenpapier. Das beobachtete der Nachbar und sprach, „Mit diesem Corona muss es schlimm werden“, fuhr in den Supermarkt und lud den Kofferraum voll. Die Vorräte in der Regalen nahmen ebenso schnell ab wie die Coronazahlen selbst.
Auch heute wird vieles knapp, auch Papier. „Bevor sich das mit dem Toilettenpapier wiederholt, brauchen wir eine Regelung, sagten die ampel-farbigen Parteien in Berlin. „Lass uns das Problem im Koalitionsvertrag regeln“, war aus schlecht informierten Kreisen zu vernehmen. Gesagt, aber noch nicht getan, weil das gar nicht so einfach ist mit der Verwaltung des Mangels. Aus nächtlichen Beratungen sickerte nun der Verhandlungsstand durch, wieviel Toilettenpapier dem Volk zur Verfügung stehen soll:
Die Grünen sagten als Ökopartei, sowenig Papier wie möglich, jeweils drei Blatt müssen reichen! Vorwisch, Hauptwisch, Fertigwisch, basta. Das sei nachhaltig, „der Erfolg liegt auf der Hand“.
Die FDP ist freizügiger und billigt uns vier Blatt je „Geschäft“ zu: Neben Vor-, Haupt- und Fertigwisch gönnt sie uns noch einen Polierwisch.
Die SPD setzt noch eins drauf mit fünf Blatt gemäß Lenin der meinte, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Vor dem Polierwisch besteht sie noch auf einem Kontrollwisch.
Spart euch die Einigung, meinte der bestellte Mediator, der nebenbei Mathematiker ist. Er hat errechnet, dass das Toilettenpapier im Ernstfall nur für zwei Blatt am Tag reicht: „Durch euere Lockdowns explodierte der Onlinehandel dermaßen, dass der Papier-Rohstoff für die vielen Päckchen verbraucht wurde. Auch Toilettenpapier wurde frei Haus geliefert.
Ernst beiseite: Nicht jede Latrinenposse ist erdacht. Eine davon könnte vor dem Bundesarbeitsgericht landen. Ein Fall aus meinem früheren DGB-Kreis Rastatt, der vor dem Landesarbeitsgericht Freiburg landete und vielleicht bis vor das Bundesarbeitsgericht in Erfurt gehen wird https://www.badisches-tagblatt.de/Nachrichten/Print-Artikel-p238764.html. Aber dann wäre die E(h)r des hohen Gerichts furt.
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*) Der Autor Albrecht Künstle, Jahrgang 1950, ist im Herzen Südbadens daheim, hat ein außergewöhnlich politisches Erwerbsleben mit permanent berufsbegleitender Fortbildung hinter sich. Im Unruhezustand schreibt er für Internetzeitungen und Nachrichtenblogs der Freien bzw. Alternativen Presse zu den ihm vertrauten Themen Migration, Religionsfragen, Islam, Kriminalität, Renten, Betriebliche Altersversorgung, Wirtschaftsthemen u.a.. Zuvor schrieb er für Fachzeitschriften und seine Regionalzeitung, fiel aber bei ihr politisch in Ungnade.
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