Von Peter Helmes
Der Facebook-Konzern nennt sich künftig „Meta“
Das gab Unternehmens-Gründer Mark Zuckerberg bekannt. Der Name Facebook habe nicht mehr die ganze Angebotspalette des Konzerns widerspiegeln können. Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, will Zuckerberg mit dem neuen Namen den Fokus auf die neue virtuelle Umgebung „Metaverse“ lenken, in der er die Zukunft der digitalen Kommunikation – und auch seines Unternehmens – sieht. Auch wolle er damit den Konzern stärker aus dem Schatten seiner ursprünglichen und bisher wichtigsten Plattform Facebook führen. Zur Firmengruppe gehört neben Instagram auch die Chat-App WhatsApp.
Im „Metaverse“ sollen nach Zuckerbergs Vorstellung physische und digitale Welten zusammenkommen.
Bei der Ankündigung von Meta gab es jedoch keinerlei Anzeichen dafür, daß die Umbenennung zu einer bedeutenden Veränderung der Unternehmensstruktur führen werde – und das in einer Zeit, in der Forderungen laut wurden, das Unternehmen aufzulösen, um seinen Einfluß zu verringern. Konzernchef Zuckerberg sprach von einem Sprung in eine Zukunftstechnologie, auch wenn sich das Unternehmen weiterhin auf Facebook, Instagram und Whatsapp konzentrieren wird. Die phantastische Zukunftsvision, die er skizzierte, kommt zu einer Zeit, in der das Unternehmen die Gegenwart wohl mit Problemen unvorstellbaren Ausmaßes verlassen hat. Seine Technologien haben Haß und psychologischen Schaden begünstigt, Demokratien manipuliert und sogar Völkermorde ermöglicht.
Skepsis bleibt
Facebook hat die Änderung seines Firmennamens mit der Präsentation eines Online-Universums verbunden, das einen Sprung in eine Zukunft voller virtueller Interaktion in Echtzeit markiert. Es geht um nicht weniger als um eine digitale Welt, die die gesamte Ausrichtung des Internets und das Leben eines Großteils der Menschen verändern könnte. Aber es ist auch Skepsis angebracht. Wie sieht es mit der Privatsphäre und mit der Datensicherheit aus? Oder mit einer möglichen Zunahme von Cyber-Mobbing?
Mit der Namensänderung kündigt Facebook, das von Kritikern gerade wegen wegen Verbreitung von Fehlinformationen und Haß unter Beschuß steht, einen Sprung in die sogenannte ‚Metaverse‘ an, eine virtuelle Welt, die einer großen Anzahl von Menschen zugänglich sein wird. Ist Zuckerberg ein Visionär, der neue Möglichkeiten für die Menschheit schaffen will, oder ein Betrüger, der ein ‚neues virtuelles Paradies‘ verkauft, um den skandalgeschädigten Ruf des berühmtesten sozialen Netzwerks der Welt zu retten?
Unsere Werte gegen amerikanische Plattformen durchsetzen
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) hat die Regierung und die Behörden erneut aufgefordert, ihre Facebook-Seiten abzuschalten. Es bleibe weiterhin unklar, was der Konzern mit entsprechenden Nutzerdaten mache, sagte Kelber im Dlf. Dies sei ein „unhaltbarer Zustand“, den nicht nur er, sondern auch das EU-Parlament kritisiere.
Die Bundesbehörden seien nicht in der Lage, den Nutzerinnen darüber Auskunft zu geben, welche Daten von Facebook zu welchen Zwecken verarbeitet würden. Der Konzern sei zu entsprechenden Änderungen nicht bereit. Dies stehe im Widerspruch zur europäischen Datenschutzgrundverordnung. Die Bundesregierung habe diese umgesetzt und müsse sie nun auch durchfechten. „Jetzt gibt es kein Kneifen, wenn es ein bisschen unangenehmer wird“, ergänzte Kelber.
Kritik an irischer Datenschutzbehörde
Kelber sagte, das Problem sei lösbar, wenn die für Facebook zuständige irische Datenschutzbehörde „mit aufsichtsrechtlichen Maßnahmen“ eingreifen würde. „Dazu hat die Behörde auch in über drei Jahren vollständiger Wirksamkeit der Datenschutz-Grundverordnung nichts vorgelegt“, so Kelber. Dublin ist federführend für Facebook und andere amerikanische Digitalkonzerne zuständig, die ihre Europazentrale in Irland haben.
Seine Kritik teilten auch das Europaparlament und inzwischen sogar das irische Parlament, sagte Kelber. Hinzu komme das Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2020, daß der Schutz der Nutzerdaten auch in den USA nicht gewährleistet sei. Dies mache das Problem der „Fanpages“ und deren nicht-existente Rechtsgrundlage noch deutlicher.
Kelber: unzureichende Einbindung in Gesetzesvorhaben
Bei der Gesetzgebung in Deutschland sieht der Bundesdatenschutzbeauftragte deutliche Mängel in der Zusammenarbeit mit der Bundesregierung. Die vorgeschriebene Beteiligung an Gesetzesvorhaben sei ihm seit seinem Amtsantritt 2019 oft erst sehr spät ermöglicht worden, sagte Kelber im Dlf. Die Bundesregierung ist eigentlich gesetzlich angewiesen, den Datenschutzbeauftragten frühzeitig in alle Fragen einzubeziehen, die mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängen.
Seine Behörde habe Gesetzentwürfe aber häufig sehr kurzfristig prüfen müssen, so Kelber. Bei einem Pandemie-Gesetz habe ihm die Bundesregierung nur zweieinhalb Stunden Zeit zur Begutachtung gegeben. Häufig habe diese Hast nicht unmittelbar mit externen Faktoren wie der Pandemie zu tun. Vielmehr folge der schnelle Abschluss von Gesetzentwürfen oft „nach langer Zeit des Nichtstuns.
Kelber bemängelte zudem eine „Scheuklappendigitalisierung“. Federführende Ministerien ignorierten dabei datenschutzrechtlich saubere Alternativ-Vorschläge für die Umsetzung von Gesetzesvorhaben. Als Beispiel nannte er die Nutzung der Steueridentifikationsnummer für die Registermodernisierung, die verfassungsrechtlich problematisch sei.
Die Debatte ist eigentlich schon älter. Sie ist bereits 2018 aufgenommen worden, als klar war, daß die „Facebook-Fanpages“ datenschutzrechtlich so keine Grundlage haben. 2019 gab es dann die ganz klare Aufforderung: Es muß eine neue Vereinbarung zwischen den Bundesbehörden und Facebook geben, damit die Bürger auch wirklich ihre Betroffenenrechte wahrnehmen können, damit klar ist, welche Daten zu welchen Zwecken verarbeitet werden. Facebook war zu diesen Änderungen nicht bereit. Damit gibt es jetzt keine Rechtsgrundlage. Und es bliebe dann tatsächlich nur, diese „Fanpages“ abzuschalten. Besser wäre es natürlich, wenn Facebook sich endlich an geltendes Recht hält.
Es geht z.B. darum, daß, wenn Sie auf einer „Fanpage“ einer Bundesbehörde sind, viele Daten erhoben werden. Ihr Alter, Ihre Interessen. Was folgern Sie? Wie reagieren Sie darauf? Und es bleibt bis heute völlig unklar, was Facebook mit diesen Daten macht. Gleichzeitig sagt Facebook: Es gibt eine gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortung mit der Bundesbehörde. Die Bundesbehörde kann dies aber gar nicht beeinflussen und kann den Bürgern auch keine Auskunft geben, welche Daten über sie erfaßt wurden und wie diese bewertet werden. Ob es vielleicht Fehler in der Bewertung über die Bürger gibt. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Europa muß seine Werte auch gegen amerikanische Plattformen durchsetzen. Jetzt gibt es kein Kneifen, wenn es ein bißchen unangenehmer wird.
Es gab jüngst ein EuGH-Urteil, demzufolge Datenschutzverfahren nicht nur am EU-Hauptsitz eines Konzerns wie Facebook oder Google gestartet werden können, also nicht nur in Irland, sondern auch von anderen. Allerdings unter strengen Voraussetzungen, nämlich zum Beispiel müssen die irischen Datenschutzbehörden das Einschreiten ablehnen. Und es dürfen zum Beispiel auch keine Grundsatzfragen geklärt werden. Und es muß sich z.B. ausschließlich um deutsche Bürger gehen, wenn Deutschland eingreifen will.
Es ist also nur in einzelnen Fällen auch in der Zukunft abprüfbar, was dort möglich geworden ist durch dieses Urteil. In der Tat gibt es einige Vorschriften, die uns nicht ermöglichen, jedes Mal, wenn wir eigentlich es für notwendig halten würden, jetzt zu handeln, ganz einfach dieses Verfahren auf europäischer Ebene abzukürzen. Was ja aus gutem Grund auch eingerichtet wurde. Und oft genug muß ja auch die federführende deutsche Aufsichtsbehörde Beschwerden aus anderen Ländern abarbeiten.
Aber in der Tat hat der Europäische Gerichtshof klare Vorgaben gemacht. Zu erwähnen ist z.B. auch noch aus dem letzten Jahr das Urteil zu den Datenschutzabkommen mit den USA, in dem es ein klares Ergebnis gab: Der Schutz der Daten ist dort nicht gewährleistet. Das hat die Situation mit den „Fanpages“ natürlich weiter verschärft und die Rechtsgrundlage noch klarer gemacht – nämlich daß sie nicht existiert.
Und was noch erwähnt werden sollte: Bei Digitalgesetzen, speziell bei sicherheitsrelevanten Gesetzen – kommt auch von Fachleuten und der Opposition im Bundestag häufig Kritik. Und ein Vorwurf ist, daß da auf ministerieller Fachebene offenbar nicht genügend digitale Expertise zum Einsatz kommt. Und dann oft Gesetzesentwürfe herauskommen, die sehr kurzfristig bewertet werden müssen. Und dann im parlamentarischen Verfahren oft sehr negativ in den Anhörungen aufgenommen werden, aber so gestaltet sind, daß sie eigentlich kaum zu reparieren sind.
Digitalisierung mit Scheuklappen
Ein besonders typisches Beispiel ist der Bereich der Digitalisierung. Also, man will eine bestimmte Funktionalität erreichen, zum Beispiel eine bessere Verknüpfung von Registern in der Verwaltung, auch um Verwaltungsdienstleistungen zu vereinfachen. Dann legt man sich auf eine erste Lösung, das zu machen, fest. Und, wenn der Datenschutzbeauftragte sagt: Tolle Funktionalität, kann man aber auf diese Art und Weise genauso haben, ohne Datenschutzprobleme, ohne Probleme mit der Verfassung zu bekommen, dann ist man nicht mehr bereit, zu diesem Zeitpunkt die Änderung noch vorzunehmen, sondern geht mit dem Brechhammer an die Geschichte ran und versucht dann, das Gesetz dadurch ein bißchen zu verbessern, daß man dem Datenschutzbeauftragten dann Pflichtkontrollen und andere Regelungen ins Gesetz schreibt. Als würde das eine falsche Regelung verbessern, wenn man sie öfter kontrolliert.
Letztlich ist Facebook so zum Vorzeigeunternehmen für die negativen, polarisierenden Auswirkungen der sozialen Medien auf Politik und Gesellschaft geworden. Ein Wandel ist mit Sicherheit absehbar – und zwar das Ende der Ära der Selbstregulierung von Big Tech, in der private Plattformen wie Facebook und Twitter es nicht geschafft haben, ihr Haus in Ordnung zu halten.
Der Wunsch, die sozialen Medien zu entgiften, ist berechtigt und verständlich. Doch die Entwicklung eines kohärenten Systems externer Regulierung ist mit Schwierigkeiten und Dilemmata behaftet. Was an die Stelle der Selbstregulierung tritt, muß sorgfältiger durchdacht und seine Kategorien klar definiert werden. Die Versäumnisse von Facebook rechtfertigen keine neue Ära der Zensur von ganz oben.
Eine stärkere Regulierung von Internetkonzernen ist angezeigt. Die Zukunft des Internets sollte nicht den Konzernen überlassen werden. Aber auch nicht Regierungen und Staaten. Eine alternative Lösung muß her, die sich für die Interessen aller User und der ganzen Menschheit einsetzt. Sollte das nicht gelingen, werden die Konzerne und Staaten versuchen, die Zukunft des Internets in ihrem Sinne zu gestalten.
Fazit: Ich denke nicht, daß sich dadurch an den umstrittenen Geschäftsmodellen etwas ändern wird:
Erstens, weil wir das wohl gar nicht wollen. Viel zu wenige von uns werden ihre Accounts löschen. Der Einfluss von Social Media auf unser Leben wird sogar noch wachsen.
Zweitens haben Politik und Justiz keine Idee, wie sie die Tech-Konzerne regulieren könnten. Sie konzentrieren sich auf Themen von gestern, während die Konzerne schon die Probleme von morgen schaffen.
Und drittens gibt es doch, ehrlich gesagt, keine bessere Alternative zu dem, was zur gesellschaftlichen Norm geworden ist. Wir brauchen eine Möglichkeit für Output, und bisher stellt Facebook die dafür griffigsten Möglichkeiten. Wir werden nicht aufhören, sie zu nutzen, einfach weil wir die Idee dahinter lieben.
www.conservo.wordpress.com 4.11.2o21