Prozess Herford – der Muezzinruf ist KEINE Religionsausübung

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(www.conservo.blog)

Von Michael Stürzenberger


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Unterstützung bekam er von der neu gegründeten „Bürgerinitiative gegen den Muezzin-Ruf in Herford”, die Heimatlieder und christliche Choräle mit Posaune, Gitarre und Flügelhorn vortrugen und damit ein Gegenstück zu “Allah ist der Allergrößte” bildeten.

Gegen die Musiker und Sänger wurden schließlich Bußgeldverfahren eingeleitet. Sie hätten „vorsätzlich Geräte, die der Schallerzeugung und Schallwiedergabe dienen, in solcher Lautstärke benutzt, dass unbeteiligte Personen erheblich belästigt wurden“.

Diese Bürger, die völlig zu Recht gegen den Muezzinruf von einer solchen DITIB-Moschee demonstrierten, in der übrigens auch schon Kinder als Soldaten verkleidet für den Sieg der Türkei marschierten und dabei sogar den Märtyrertod darstellten, sollten nun nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in Herford wegen angeblicher Störung der „Religionsausübung“, des „öffentlichen Friedens“ und des „Gottesdienstes“ verurteilt werden.

Der Muezzinruf gehört aber nicht zur „Religionsausübung“

Er ist lediglich der öffentliche Aufruf, zum Gebet zu kommen. Zusätzlich wird beim Muezzinruf aber auch der totalitäre Anspruch des Politischen Islams vermittelt, die einzig wahre Religion mit dem einzig wahren Gott zu verkörpern. Durch die mit Lautsprecher der Öffentlichkeit vermittelten Aussagen

„Allah ist der Allergrößte“
„Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allah gibt“
„Ich bezeuge, dass Mohammed der Gesandte Allahs ist“
„Es gibt keinen Gott außer Allah“

wird allen anderen Religionen das Existenzrecht abgesprochen. Da der Politische Islam auch noch einen weltlichen Machtanspruch hat, um sein „göttliches“ Gesetz, die Scharia, allen Menschen vorschreiben zu können, ist es das selbstverständliche Recht eines jeden Bürgers, gegen diese totalitäre Ideologie im Geiste von Freiheit und Demokratie zu demonstrieren.

Der Islamwissenschaftler Prof. Dr. Tilman Nagel, der im Laufe seiner langjährigen intensiven Arbeit über den Islam 16 Sachbücher veröffentlichte, hat zum Muezzinruf eine klare Bewertung vorgenommen:

„Der Gebetsruf verkündet den Zeitpunkt, an dem einer der fünf Tagesabschnitte beginnt, in dessen Verlauf jeweils das ihm zugeordnete rituelle Pflichtgebet zu absolvieren ist. Beispiel: Wenn die Sonne im Mittag steht, wird zum Mittagsgebet gerufen, das von da an bis zum Eintritt des Zeitabschnitts des Nachmittagsgebets vollzogen werden muss. Dieser Tagesabschnitt beginnt, sobald die Gegenstände einen Schatten werfen, der ihrer Höhe entspricht; dann wird zum Nachmittagsgebet gerufen.

Mit der ritualrechtlich gültigen Ausführung des jeweiligen Pflichtgebets hat der Gebetsruf nichts zu tun. Das Hören des Gebetsrufs ist ritualrechtlich kein Teil des Pflichtgebets. Wenn dies so wäre, dann hätte ein Pflichtgebet, das von jemandem außerhalb der Rufweite einer Moschee vollzogen wird, ritualrechtlich keine Gültigkeit. Ohnehin können die Pflichtgebete zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb des Tagesabschnitts, dessen Beginn durch den Ruf verkündet wird, durchgeführt werden.“

Diese Informationen hat die Bürgerbewegung PAX EUROPA auch vor Prozessbeginn in einer Pressemitteilung an Medien verschickt. Die gegen den Muezzinruf protestierenden Bürger müssten eigentlich mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet werden, anstatt mit einem Gerichtsverfahren belästigt zu werden.

Die Staatsanwaltschaft sieht das aber, wie so oft, anders. Der Muezzin-Ruf beinhalte das „Glaubensbekenntnis der Muslime“ und sei „Bestandteil des Freitagsgebetes.“ Zudem sei Bauersfeld durch „islamfeindliche Ausrufe“ aufgefallen. Er hätte die Absicht gehabt, „zu feindseligen Taten gegen Muslime aufzustacheln“. Durch den Protest würde „das Vertrauen der Muslime in die ungestörte Religionsausübung erschüttert“.

Nun, was hat Marcel Bauersfeld gerufen?

„Ich übe hier nur mein Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus“
„Wider dem Kalifat“

Marcel Bauersfeld sagte vor Gericht, dass es ihm nicht um Moslems oder ihren Glauben geht, sondern nur um die Scharia. Denn der Muezzin-Ruf beinhalte die Anerkennung und Unterwerfung unter die Scharia. Er habe mit „kreativen Mitteln“ zur Diskussion und Verteidigung der Grundwerte unserer Gesellschaft aufrufen wollen.

Der 38 Jahre alte couragierte Bürger aus Herford betonte, seinen Protest nur ausgeführt zu haben, wenn der Muezzinruf ertönte. Nicht während eines „Gottesdienstes“. Zudem habe er während des für Moslems heiligen Monats Ramadan keine Aktionen durchgeführt.

Er sagte, dass er damit nur seine Grundrechte wahrnehme. Zudem gehe es ihm um die aus seiner Sicht „eigenmächtige Verfügung“ des Herforder Bürgermeisters Tim Kähler, der im Frühjahr 2020 den öffentlichen Muezzin-Ruf genehmigt hatte.

Nach dieser Erklärung zog sich Richter Thorben Meier mit der jungen Staatsanwältin und dem Verteidiger von Marcel Bauersfeld, Thomas Röckemann, zu einem Rechtsgespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit zurück. Dabei legte Rechtsanwalt Röckemann die Bewertung von Prof. Dr. Tilman Nagel vor. Anschließend ordnete das Gericht an, dass von der Anklage ein religionswissenschaftliches Gutachten bezüglich des Muezzinrufes eingereicht werden soll. Bis dahin ist das Verfahren vertagt.

Der Richter war nach Einschätzung von Prozessbeobachtern beeindruckt, dass dieses Verfahren so große Aufmerksamkeit erregte. Der Saal war mit 20 Zuschauern, die wohl allesamt islamkritisch eingestellt sind, gut gefüllt. Das könnte wohl mit ein Grund für die Einforderung des Gutachtens gewesen sein, womit die Staatsanwältin zunächst gar nicht einverstanden war.

Ein Gerichtsurteil, in dem bestätigt ist, dass der Muezzinruf kein Bestandteil der islamischen Religionsausübung ist, würde dafür sorgen, dass in Zukunft keine Verfahren dieser Art mehr gegen protestierende Bürger wie in Herford eingeleitet werden. Dann dürften sich künftig Bürgermeister in Deutschland auch schwer tun, eigenmächtig den Muezzinruf in ihren Städten zu erlauben und sich dabei auf die vermeintliche „Religionsfreiheit“ berufen.

Die Bürgerbewegung PAX EUROPA hat einen ausführlichen Bericht über diesen Prozesstag in Herford veröffentlicht.

In der Bielefelder Straße in Herford, wo der Muezzinruf der DITIB-Moschee erschallt, leben übrigens auch Jesiden, die durch den Islamischen Staat ja besonderen Verbrechen ausgesetzt waren. Wie die Neue Westfälische Zeitung berichtet, werde eine der dort lebenden jesidischen Frauen beim Ertönen des „Allahu Akbar“ regelmäßig ohnmächtig“. Der jesidische Verein „Eziden Weltweit“ erklärt:

„Der Grund dafür ist die Angst und die Traumatisierung, die viele Jesiden, die als Kriegsflüchtlinge nach Deutschland kamen, im Zusammenhang mit Gräueltaten des Islamischen Staates erlebt haben. In unmittelbarer Nähe zur Moschee leben vor dem IS geflohene Jesiden, die mit ansehen mussten, wie ihre Eltern erschossen, geköpft oder bei lebendigem Leib verbrannt wurden oder wie ihre Kinder verschleppt wurden. Der Muezzin-Ruf weckt bei den jesidischen Anwohnern schlimmste Erinnerungen und der Verein will sich engagieren, um diesen für die Kriegsflüchtlinge unerträglichen Zustand zu beenden“.

Die Jesiden hatten bei Herfords Bürgermeister Tim Kähler einen Gesprächstermin bekommen. Die zweite Vereinsvorsitzende erschien dazu in Begleitung zweier Vereinsmitglieder, deren Familie durch den Islamischen Staat 89 Todesopfer zu beklagen hat. Laut der Neuen Westfälischen habe dem Verein das Ergebnis des Gespräches aber nicht ausgereicht. Sie fühlten sich nicht verstanden. Bürgermeister Kähler habe zwar die geschilderten tragischen Schicksale der jesidischen Familien bedauert, jedoch sei seine Entscheidung für den Muezzinruf durch das deutsche Verwaltungsrecht gedeckt.

Abschließend habe der Bürgermeister noch darauf hingewiesen, dass es den Betroffenen schließlich jederzeit freistünde, den Rechtsweg zu beschreiten.

Die Haltung dieses Bürgermeisters zeigt, wie enorm wichtig die Aufklärungsarbeit über die Bedeutung des Muezzinrufes und die Bedrohung durch den Politischen Islam ist. Die Bürgerbewegung Pax Europa arbeitet seit 20 Jahren daran und hilft auch Bürgern, die sich tapfer gegen die Unterwanderung durch diesen Politischen Islam einsetzen. Wie die mutigen Bürger in Herford.

Wenn auch Sie der Meinung sind, dass wir freiheitsliebenden Bürger in Deutschland etwas gegen die Ausbreitung des Politischen Islams unternehmen müssen, unterstützen Sie die Arbeit der größten islamkritischen Bürgerbewegung im deutschsprachigen Raum. Sie können natürlich auch Mitglied bei uns werden. Damit befinden Sie sich dann in guter Gesellschaft.

conservo-Gründer Peter Helmes ist Förderer und Mitglied der BPE und bittet um Unterstützung des Vereins.


Die Bürgerbewegung PAX EUROPA (BPE) setzt sich seit 2003 für die Aufklärung über den Politischen Islam ein. Mit Flugblattverteilungen, Infoständen, Kundgebungen, Anschreiben an Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Stadträte versucht die BPE, der Bevölkerung und Politikern sachlich fundierte Informationen zu vermitteln. Wer diese wichtige Arbeit unterstützen möchte, kann hier Mitglied werden.

www.conservo.blog       15.03.2022