Pressemitteilung von Dr. Malte Kaufmann, MdB (AfD)
Zu den Antworten des Bundesministeriums für Gesundheit auf mehrere Schriftliche Fragen teilt der AfD-Bundestagsabgeordneten Malte Kaufmann mit:
„Nun haben wir es Schwarz auf Weiß. Die Bundesregierung muss die Entscheidung des Bundestages vom 7. April 2022 akzeptieren und gibt bekannt, dass eine allgemeine Impfpflicht ‚derzeit‘ nicht geplant sei. Das ‚derzeit‘ in der Antwort des Bundesministeriums und 554 Millionen bestellte Corona-Impfdosen verheißen allerdings nichts Gutes. Wir müssen wachsam bleiben und auch eine Impfpflicht durch die Hintertür verhindern.
Erst im Januar 2022 gab die Bundesregierung bekannt, dass 554 Millionen Corona-Impfdosen aus den EU-Verträgen für Deutschland bestellt wurden. Zunächst stellt sich die Frage, wie diese Menge errechnet wurde. 83,1 Millionen Menschen einschließlich Kleinkinder und die Personen, die nicht geimpft werden dürfen, leben in der Bundesrepublik (im Jahr 2020). Rechnerisch ergeben diese Zahlen rund sieben Impfungen pro Person.
Und das Bundesministerium für Gesundheit bezieht sich lediglich auf die Empfehlungen der Robert-Koch- und Paul-Ehrlich-Institute. Dass es definitiv zu viele Impfdosen sind, steht also schon mal fest. Dass eine Verringerung des Volumens vertraglich nicht vorgesehen ist, geht aus der Antwort der Bundesregierung hervor. Demzufolge trägt der Steuerzahler zusätzlich zu den Kosten für den Impfstoff auch die Kosten für die Entsorgung unbrauchbar werdender Chargen.“
58. Abgeordneter Dr. Malte Kaufmann (AfD): Welche wissenschaftliche Berechnungsmethode benutzte die Bundesregierung, die meiner Meinung nach einen immens hohen Bedarf für die Bundesrepublik Deutschland, nämlich rund 554 Millionen Impfdosen, ergab (www.bundesta g.de/presse/hib/kurzmeldungen-878074)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke vom 21. April 2022: Die Bundesregierung unterstützt die Impfstoffinitiative der Europäischen Kommission. Die Europäische Kommission setzt auf ein breites Portfolio an Impfstoffherstellern und Impfstofftechnologien und hat deshalb mit insgesamt acht verschiedenen Herstellern Beschaffungsverträge im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union verhandelt und geschlossen.
Durch das Portfolio an verschiedenen Impfstoffen konnten schwerwiegende Versorgungslücken vermieden und eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung sichergestellt werden. Allen Bürgerinnen und Bürgern konnten zeitnah Schutzimpfungen angeboten werden. Das breite Portfolio wurde zu den Zeitenpunkten der Bestellung zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung auch bei unerwarteten Bedarfsspitzen für erforderlich angesehen.
In die Bedarfsermittlung flossen die Empfehlungen von Fachexpertinnen und Fachexperten (Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut, Paul-Ehrlich-Institut), das mögliche Nachlassen der Impfwirkung („Waning“), die etwaigen Notwendigkeiten einer erneuten Impfung bei neuen Virus-Varianten („Escape“) und das aktuelle Pandemiegeschehen als Faktoren ein.
Es folgen die Fragen und Antworten:
59. Abgeordneter Dr. Malte Kaufmann (AfD): Wie viele Impfdosen werden nach Einschätzung der Bundesregierung nach der abgelehnten altersbezogenen Impfpflicht wegen geringerer Nachfrage nicht verabreicht werden können und wegen Haltbarkeit wieder entsorgt werden müssen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke vom 20. April 2022: Aufgrund des heterogenen Pandemiegeschehens kann die Bundesregierung derzeit keine prognostischen Aussagen dazu treffen.
60. Abgeordneter Dr. Malte Kaufmann (AfD): Ist eine Abbestellung oder Teilabbestellung der 554 Millionen Impfdosen möglich (vgl. Schriftliche Frage 58; www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-878074)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke vom 21. April 2022: Eine Abbestellung oder Teilabbestellung ist nur in vertraglich vereinbarten Fällen möglich. Diese liegen beispielsweise vor, wenn der Impfstoff keine Zulassung erhält oder die Europäische Kommission den Beschaffungsvertrag gegenüber einem Impfstoffhersteller kündigt, wenn dieser bis zu einem vertraglich bestimmten Zeitpunkt nicht sämtliche Lieferungen erbracht hat oder der Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen missachtet oder diesen nicht nachkommt.
61. Abgeordneter Dr. Malte Kaufmann (AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung einen neuen Anlauf zur Einführung einer allgemeinen Impflicht, trotz ihrer Ablehnung durch den Bundestag am 7. April 2022?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar vom 20. April 2022: Die Bundesregierung wird vor dem Hintergrund der sich entwickelnden epidemiologischen Lage prüfen, inwieweit die aktuellen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes ausreichend sind, um angemessen auf Gefahren für die öffentliche Gesundheit reagieren zu können. Es ist derzeit nicht geplant, eine allgemeine Impfpflicht einzuführen.
Quelle: Drucksache 20/1483 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode