Conservo-Redaktion
(altmod*) „Wer heute im Zuge der Corona „Pandemie“ vor Gerichten nach Gerechtigkeit und bei seinem Arzt Schutz und Zuflucht sucht, sollte eher alle Hoffnung fahren lassen …“
Zum Einstieg empfehle ich, dieses Video anzusehen. Das darin ebenfalls behandelte Thema “Ärzte und Hippokratischer Eid” soll von mir noch an anderer Stelle aufbereitet werden.
Bleiben wir bei der Justiz, unseren Gerichten und dessen Personal: Das, was sich jetzt abspielt an unseren Gerichten (bis hin zum Bundesverfassungsgericht) mit der Aushöhlung oder Umgehung gesichert erscheinender Rechtsnormen und Kern-Elementen unseres Grundgesetzes, muss und kann nur aus Tradition heraus entstanden sein – aus einer spezifisch deutschen Kontinuität.
Kontinuität seit Bismarck
Der ehemalige Politiker und spätere Verfassungsrichter Martin Hirsch (1971 – 1981) schrieb in einem Vorwort zu Ingo Müllers Buch „Furchtbare Juristen – Die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz“ (Kindler Verlag, 1987), einem Schlüsselwerk für die Betrachtung der deutschen Justizgeschichte:
„Kontinuität … einer autoritär-antiparlamentarischen Justizelite, die Bismarck zwei Jahrzehnte lang im Kampf gegen die liberalen Protagonisten von 1848 aufgebaut hatte. Kontinuität gab es folgerichtig in der Weimarer Republik, wo die Gesetze von den Richtern teilweise mit Füßen getreten wurden. Kontinuität vor allem des Personals, nunmehr freilich ohne die Juden, das war auch nach 1933 ein prägendes Strukturmerkmal der Justiz, wenn man davon absieht, daß die ehemals deutschnationalen Richter sich jetzt ein faschistisches Übersoll zumuteten und gelegentlich von Himmler und Konsorten sogar zurückgepfiffen werden mußten.
Die Kontinuität der Rechtsformen litt allerdings, weil der Führerbefehl die Rechtsquellenhierarchie durcheinanderbrachte und die in Gang kommende Maschinerie der Todesurteile und Entrechtungen schlecht mit feinsinnigen Argumenten zu verkoppeln war. Oft eilten die Rechtswahrer aber selbst noch den Wünschen des Führers voraus, freilich ohne dessen Juristenverachtung dadurch beseitigen zu können. Und folgerichtig standen nach der totalen Auslöschung der Opposition dann am Ende des Zweiten Weltkriegs – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nur die Mitläufer bereit, um nun auch die Entnazifizierung auf den Weg des Rechts zu bringen. Die Wiedergutmachung blieb mithin eine Spezialmaterie, für die bei einem solchen Juristenstand verständlicherweise nur ein Marginalinteresse vorhanden war…“
Auf das Nazi-Regime folgte “Business as usual”
Ab 1951 ermöglichte das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen mehr als 55.000 NS-Beamten, die ihre Beschäftigungs- und Rentenansprüche durch die Entnazifizierung verloren hatten, die Rückkehr in den Staatsdienst. Darunter eine erkleckliche Anzahl von Richtern und Staatsanwälten. In dem o. g. Buch beschreibt Ingo Müller u.a., wie „selbstverständlich die bundesdeutsche Justiz sich nach dem Zusammenbruch des Nazi-Regimes wieder etablierte“. Trotz der bekannten eklatanten Verbrechen und des Fehlverhaltens in Anbiederung an ein verbrecherische Hitler-Regime.
Die bundesdeutsche Justiz, nicht nur soweit sie noch von den alten Parteigängern durchsetzt war, hat sich nie echt „entnazifiziert“. Und man muss befürchten, dass sie im Grunde den tragenden Geist an die neuen Juristen-Generationen weitergegeben hat und bis heute weitergetragen wird. Oder, wie Martin Hirsch schon Anfang der 80er Jahre seiner Zunft ins Stammbuch geschrieben hatte: „Juristen sind zu allem fähig.“ Und leider seien „Richter, die sich wie Erfüllungsgehilfen der Mächtigen gebärden, immer noch nicht ganz ausgestorben“. Zu dieserart Erfüllungsgehilfen darf man inzwischen fraglos den jetzigen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes Stefan Harbarth zählen. Aber auch nahezu den gesamten ersten Senat.
Gewaltenteilung?
Juristische Experten stellen fest, dass es die vom Grundgesetz verlangte unabhängige Justiz in Deutschland nie gab. Die Judikative gilt als dritte Staatsgewalt neben Legislative und Exekutive. Diese strenge Trennung gibt es in Deutschland jedochnicht. Das äußert sich u.a. darin, dass die Gerichte nicht selbstverwaltet sind, sondern dass sie dem jeweiligen Justizministerium des Landes unterstehen; das Justizministerium bestimmt, wer Präsident eines Landgerichts oder Direktor eines Amtsgerichts wird. Das Ministerium nimmt über diese Posten auch Einfluss auf die Beförderung der einzelnen Richter. Und dies ist in Deutschland parteipolitische Domäne. Dieser Aufweichung des Prinzips der Gewaltenteilung ist sich kaum jemand bewusst. Auch dies geht auf das Kaiserreich zurück und auf die von Hitler bewusst eingeführte Gerichtsverfassungsverordnung von 1935, die im Ergebnis bis heute nicht abgeschafft wurde.
Das Personal
Selbst ein Richter beklagt (Thorsten Schleif in seinem Buch „Urteil: ungerecht. Ein Richter deckt auf, warum unsere Justiz versagt“):
- dass die Gewaltenteilung in Deutschland nicht wirklich funktioniert,
- dass bereits Auswahl, Ausbildung, Ausstattung und dienstliche Beurteilung des Richters mangelhaft sind,
- dass Richter typische und gefährliche Charaktereigenschaften haben,
- dass Skandalurteile kein Zufall sind, sondern Symptom,
- unser Rechtsstaates kurz vor dem Zusammenbruch steht!
Und das auch kann man bei ihm lesen:
„Kaum ein Tag vergeht, ohne dass deutsche Gerichte skandalös anmutende Urteile fällen: Brutale Gewalttäter erhalten lächerlich milde Strafen, Wiederholungstäter entgehen längst fälligen Haftbefehlen, weil die Verfahren viel zu lange dauern, Freiheitsstrafen werden wieder und wieder zur Bewährung ausgesetzt. Das Vertrauen in unsere Justiz schwindet.“
Skandal- und Fehlurteile sind kein Zufall, sondern systembedingt, sagt Richter Thorsten Schleif.
Er spricht von Richtern, die den Herausforderungen ihres Berufs und unserer Gesellschaft nicht mehr gewachsen sind: „Zu oft stießen Bürger in der Justiz auf selbstgerechte Egomanen, oberflächliche Fließband-Abfertiger, Dauer-Tennisplatzkunden oder politische Aktivisten in Richterrobe, die am Ende Urteile produzieren, die zwar der Überprüfung durch die Oberinstanz standhalten könnten, aber weit am Gerechtigkeitsempfinden der Menschen vorbeigehen. Sie alle tragen eher dazu bei, das Vertrauen der Bürger in die Justiz zu untergraben.“
Solches Personal sammelt sich heute auch in den höchsten Gerichten, bis hin zu dem uns so wichtig erscheinenden Bundesverfassungsgericht. Unser oberster Gerichtshof, der angeblich ein unabhängiges Verfassungsorgan der Justiz sein soll, ist gleichwohl zur Beute der Parteipolitik geworden, wie nicht nur die o.e. Besetzung des Präsidiums mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten und ehemaligen Wirtschaftsanwalt Harbarth beweist; ein Jurist und Parteisoldat ohne Richtererfahrung und verfassungsrechtliche Expertise.
BILD spricht Klartext zur Freundschaft zwischen Merkel und Harbarth
Ausgangssperren? „Mit dem Grundgesetz vereinbar“! Schulschließungen? „Angemessen“! Dieses Karlsruher Urteil macht viele Bürger wütend und lässt Verfassungsexperten ratlos zurück. – Im Visier der Kritiker: der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth (49), Ex-Unions-Fraktionsvize im Bundestag und ein enger Freund von Kanzlerin Angela Merkel (67, CDU). SIE machte Wahlkampf für IHN in Harbarths Wahlkreis Rhein-Neckar.
ER boxte IHRE Flüchtlingspolitik durch die Unionsfraktion. Schrieb an einem Merkel-Fanbuch mit. Seit seiner Ernennung zum Verfassungsrichter (2018) und zum Gerichtspräsidenten (2020) gilt Harbarth unter Juristen als „Merkels Parteisoldat“ in Karlsruhe.
BESONDERS UMSTRITTEN: ein Dinner im Kanzleramt, das Merkel für Harbarth und dessen Richterriege am 30. Juni dieses Jahres ausrichtete – ausgerechnet an dem Tag, an dem die „Bundesnotbremse“ (Ausgangssperren, Schulschließungen) nach gut zwei Monaten außer Kraft trat. Ein Gesetz, für das sich Kanzlerin Merkel wochenlang trotz heftiger Kritik eingesetzt hatte.
Die sich besonders regierungs- und machttreu gebende Berliner Postille „Der Tagesspiegel“ meint hingegen: „Kumpanei von Regierung und Justiz? Ein Hirngespinst!“ Ich denke – und da befinde ich mich in der Gesellschaft von vielen anderen, besonders auch von Juristen – dass dies kein Hirngespinst ist. Schon die deutsche Tradition ist dafür ein Beleg.
Tiefergehendes und Aktuelles zu unserem „politisierten Bundesverfassungsgericht“ kann man hier nachlesen:
Mein Resümee
Das, was uns in der Schule über die hehren Prinzipien der Gewaltenteilung in einer Demokratie und dem Rechtsstaat beigebracht wurde, was in zahllosen Sonntagsreden von „Volksvertretern“ über unsere großartige Freiheitlich-Demokratische-Grundordnung (FDGO) besprochen wurde, zeigt sich inzwischen als Farce. Nicht nur durch die unheilige Tradition der deutschen Justiz wird dies belegt. Es bleibt diese Identität, aus der sich diese Elite auch in der Bundesrepublik nie richtig befreit hat. Anfangs nicht einmal personell – und dann auch dauerhaft nicht von der innewohnenden Struktur und der grundlegenden Denkweise der Staats-und Obrigkeitshörigkeit her.
Ein deutsches Sprichwort lautet:
Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand!
Und meistens ist man auch hier von Gott verlassen.
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*) Blogger „altmod“ (http://altmod.de) ist Facharzt und seit Beginn Kolumnist bei conservo