Bahntickets bald teurer? “Zuschreibung von Männlichkeit” ist ein Angriff auf männliche Fahrgäste!

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Michael van Laack

Nein, das ist keine Satire! Wegen eines heute gesprochenen biologiefeindlichen Urteils könnten sich schlimmstenfalls die Ticketpreise für Bahnkunden erhöhen. “Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat der klagenden Person aus Bissendorf, die sich selbst René_ Rain Hornstein nennt, 1.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. ‘Die Zuschreibung von Männlichkeit’ werde als Angriff auf die Person erlebt und führe daher zu ‘deutlichen psychischen Belastungen’.” Sie kommen noch mit, liebe Leser?

Sie wissen tatsächlich noch, worum es geht? Wow, Ihre Auffassungsgabe ist augenscheinlich sehr hoch! Ich habe die Artikel zu diesem Thema heute allesamt dreimal lesen müssen, weil ich ständig über Sternchen und andere Störzeichen gestolpert bin.

Die Begriffe „Frau“ und „Mann“ verursachen seelische Schmerzen

Um es kurz zu machen: Ein Mann, der das zwar biologisch ist, aber nicht einsieht, dass man ihn als Mann “liest“ oder anspricht, fühlte sich immer wieder “angegriffen“, wenn er online ein Ticket bei der Deutschen Bahn kaufen wollte. Denn dort musste er entweder “Herr” oder “Frau” ankreuzen, um den Kauf einer Fahrkarte abschließen zu können.

Nach dem dritten bis einhundertneunten Mal (das ist nicht überliefert), wurden René_ Rain Hornsteins seelische Schmerzen durch die virtuellen Schläge, die die Webseite gegen ihn richtete, derart intensiv, dass er die Deutsche Bahn auf 5.000 Euro Schmerzensgeld verklagte und darüber hinaus erreichen wollte, dass das Unternehmen das Ticketverkaufssystem auf seine nicht männlichen und nicht weiblichen Bedürfnisse umzustellen habe.

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Die queere Lobby ist mächtig und radikal

Eigentlich eine Lachnummer, aber das OLG Frankfurt am Main – das sich weniger biologischen Tatsachen und/oder der deutschen Mehrheitsgesellschaft verpflichtet fühlt als Pflege von Kleinstminoritäten (eine Person) sowie der queeren Lobby und vielleicht auch Angst davor hat, dass in Zukunft ein Shitstorm über die Richter hereinbrechen könnte oder deren Privathäuser “bunt lackiert” würden – hat dem em, das auch ich nicht Mann nennen darf, obwohl es männliche Geschlechtsmerkmale besitzt, heute 1.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen und die Deutsche Bahn aufgefordert, die Begriffe Frau und Mann um mindestens einen weniger bis gar nicht diskriminierenden Begriff zu erweitern oder die Anredeabfrage ganz zu streichen.

Die paar Cent mehr für eine Bahnfahrkarte…

Die technische und sonstige Umstellung dürfte neben Zeit auch einen mittleren bis oberen siebenstelligen Betrag kosten. Aber das ist ja nicht so schlimm. Dann erhöht die Bahn eben 2023 die Preise zusätzlich zu den ohnehin erwarteten Anhebungen nochmal um 0,1 %, denn “die klagende Person nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit” wird dadurch diskriminiert, “dass diese bei der Nutzung von Angeboten des Unternehmens zwingend eine Anrede als Herr oder Frau angeben muss”. Dafür, so hoffen nun alle geschlechtergerechten Personen, die weder für die Deutsche Bahn arbeiten noch sie nutzen, wird jedermann, jederfrau und jederem Verständnis haben. Denn schließlich geht es hier um höhere Werte und die Verringerung von menschlichem Leid. Amen!

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