Michael van Laack
Ungerechte Gesetze kennen wir ja: Z. B. die Rassen- und Blutschande-Gesetze der Non-Vogelschiss-Periode oder der § 218 StGB, der eine schwere Straftat nach Beratung straffrei stellt. Auch wirkungslose Gesetze kennen wir zuhauf (z. B. im Asylrecht).
Mit dem gestern von der Ampel vorgestellten “Selbstbestimmungsgesetz“ (früher: Transsexuellengesetz) werden wir aller Voraussicht nach bald erstmals ein Gesetz im deutschen Recht implementiert sehen, dass einfach nicht anders genannt werden kann als bar jeglicher Realität, sowohl wissenschaftlicher als auch politischer und erst recht gesellschaftlicher!
Für die politische Linke gibt es nicht wichtigeres als die Popperei!
Weniger als 10.000 sogenannter Transpersonen leben in Deutschland, gerade einmal 0,0057 %. Klar, wir Deutsche sind es gewohnt, dass Minderheiten eine herausgehobene Rolle spielen: Die Ehe für alle, das “d” in Personalausweisen, die gestelzten Formulierungen zum Geschlecht in Stellenanzeigen, eine dritte Auswahlmöglichkeit bei der Geschlechtsangabe in Online-Formularen usw. Vor allem aber das Gendern, dass man exklusiv für ein paar Hansel, die sich aufgrund schwacher psychischer Konstitution fortwährend diskriminiert fühlen und “seelische Schmerzen” erleiden, wenn sie nicht durch das Sternchen oder eine Sprechpause “mitgemeint” werden.
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz soll dem Hype um die LGBTIQ+ nun die Krone aufgesetzt werden. “Jeder Mensch in Deutschland soll sein Geschlecht und seinen Vornamen künftig selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können.” verkündete Justizminister Marco Buschmann, der vor seinem Ministerium neben der Flagge Schwarz-Rot-Gold gern täglich das bunte LGBTIQ-Banner als zweites Hoheitszeichen der Herrschaft aller Nicht-Männer und -Frauen über den unbunten Rest wehen sehen würde.
Mein Name ist Horst-Silke…
Und: Ganz entscheidend ist für wen dieses Gesetz Geltung haben wird, welches das alte Transsexuellengesetz ersetzen soll: “Transgeschlechtliche, nicht-binäre oder intergeschlechtliche Menschen”. Das heißt, künftig muss nicht mehr der Nachweis erbracht werden, ob tatsächlich in einem Menschen (was leider hin und wieder vorkommt, beide Geschlechter biologisch angelegt sind. Es reicht, sich so zu fühlen, als wäre es so, um den Vornamen zu ändern und den Eintrag m/w/d frei zu wählen. Dazu ist keine Geschlechtsumwandlung oder – Angleichung mehr nötig. Allerdings soll eine solche Umwandlung künftig (vermutlich auch auf Kosten der Krankenkassen) auch dann möglich werden, wenn in einem Menschen nicht beide Geschlechter in welcher Form auch immer angelegt sind.
Als wenn das alles noch nicht ausreichte, wird es künftig zunächst einmal jährlich möglich, gegenüber dem Standesamt sein Geschlecht anzupassen. Das könnte immer dann nützlich sein, wenn man in der beruflichen Karriere nicht weiterkommt, weil eine Quote es verhindert. Der nächste Bundestag dürfte also voll sein mit Tessas und anderen Penissen in Frauenkleidern!
Wennalles gut läuft – so wird bereits jetzt in den zuständigen Ministerien auf Referentenebene gemunkelt, könne man die einmal jährlich mögliche Änderung auch auf ein Halbjahr reduzieren. Mir ist das alles nicht genug, worauf ich gestern umgehend unter einem Tweet von Joana Cotar aufmerksam gemacht habe:
Auch Jugendliche ab 14 sollen künftig Nutznießer dieses Gesetzes werden. Zwar sei die Zustimmung der Eltern immer noch notwendig, aber deren Ersetzung durch einen Familienrichter soll großzügiger als bisher ermöglicht werden, ließ das BMJ durchblicken. Und welche Eltern würden es in diesen bunten Zeiten noch wagen, dem Wunsch des Kindes nicht zu entsprechen. Ein Anruf eines Lehrers bei RTL oder dem ZDF würde genügen und Zack: „Nehmt diesen Rabeneltern Ihr Kind weg. Sie stehen der jährlichen geschlechtlichen Neudefinition im Wege!“
Große Zeiten stehen uns bevor!
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