Peter Helmes
Durch den russischen Angriffskrieg werden ukrainische Städte und Landschaften Stück für Stück zerstört. Schon jetzt ist klar, daß der Wiederaufbau des Landes enorme Kosten mit sich bringen wird. Der ukrainische Ministerpräsident Schmihal beziffert die bis dato erlittenen Schäden auf 750 Milliarden Dollar – und mit jedem Kriegstag werden es mehr.
Vor diesem Hintergrund erstaunt es nicht, daß die Ukraine alle Wege zu gehen versucht, um an Geld zu kommen – und auch solche Maßnahmen ins Auge faßt, deren rechtliche Basis höchst wackelig, um nicht zu sagen unmöglich ist. So betonte Schmihal z.B., daß man alles daransetzen werde, um Russland einen Teil des Wiederaufbaus berappen zu lassen – eine schiere Illusion.
Freiwillige Reparationszahlungen unrealistisch
Schmihal argumentiert dabei mit einem durchaus pädagogischen Ansatz: Staaten würden in Zukunft eher von einer militärischen Aggression zurückschrecken, wenn sie von vornherein wüßten, daß sie beziehungsweise ihre reichen Bürger finanziell dafür bluten müßten. Da aber dürfte eher der Wunsch der Vater des Gedankens sein – eine reale Umsetzungsmöglichkeit sehe ich jedenfalls nicht. Träumen darf man ja, aber solche Träume haben in der Politik keinen Raum.
Eigentum ist ein Grundrecht, das nicht einfach so verletzt werden darf, auch wenn die Not groß und nicht von der Ukraine selbst verursacht ist. Die Bürger eines Staates müssen generell gegen Machtmißbrauch durch eben den Staat geschützt sein.
Prvatvermögen darf nicht zum Ersatz staatlicher Entschädigungen werden
Die Ukraine hat es offensichtlich auf die 300 bis 500 Milliarden Dollar an russischen Vermögen abgesehen, die Staaten auf dem ganzen Erdball – Schmihal nannte sie „unsere zivilisierten Partner“ – eingefroren haben. Gerne würden die ukrainischen Behörden dieses Geld in seiner Gesamtheit für die Wiederherstellung von Schulen, Brücken und weiterer Infrastruktur einsetzen.
Das aber heißt auf gut Deutsch: Die betroffenen russischen Bürger und Institutionen sollten enteignet werden. Um diese Gelder zu beschlagnahmen und anderen Zwecken zuzuführen, fehlt aber schlicht die gesetzliche Grundlage. Dies festzustellen, gehört zur politischen Klarheit und argumentativen Ehrlichkeit.
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