Peter Helmes
Das Europaparlament hat sich dafür ausgesprochen, Investitionen in Gas- und Atomkraft unter bestimmten Umständen als klimafreundlich einzustufen. Im Parlament in Straßburg votierten 328 Abgeordnete für den ergänzenden Passus der sogenannten EU-Taxonomie, 278 dagegen, 33 enthielten sich.
Um eine solche Einstufung zu verhindern, hätten 353 Abgeordnete dagegen stimmen müssen. Ziel des Klassifikationssystems ist es, private Investitionen in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten lenken und so den Kampf gegen den Klimawandel zu unterstützen.
Klimafreundlich war bisher nur, was zum Blackout führt!
Bisher gelten vor allem erneuerbare Energien als klimafreundlich. Umweltschützer hatten von den Abgeordneten ein klares Nein zu dem Vorhaben verlangt. Der tschechische Regierungschef Fiala hatte vor der Abstimmung um Zustimmung für die Pläne geworben. Er argumentierte, einige EU-Staaten könnten ihre Verpflichtungen aus den gemeinsamen Klimazielen nur auf diese Weise erfüllen.
Die Einteilung von wirtschaftlichen Aktivitäten in nachhaltig oder nicht darf man getrost als eine („grüne“) Anmaßung der Umweltpolitik bezeichnen. Eine solche Charakterisierung gehört eher in eine Plan- als in eine Marktwirtschaft. Solche Listen sind zudem Futter für Lobbyisten, die ihre Branche dort aufgenommen sehen wollen. Die Gefahr ist groß, daß sich auch die Finanzindustrie zurücklehnt. Weshalb eigene Nachhaltigkeitskriterien prägen, wenn die EU einem das abnimmt?
Klagen ist für die Bundesregierung keine Lösung
Daß es bisher im Markt unterschiedliche Labels gab, ist kein Marktversagen, sondern spiegelt wiederum, daß man unter Nachhaltigkeit Verschiedenes verstehen kann. Wer mit Angaben zu nachhaltigen Anlagen betrügt, muß zudem mit dem Groll von Konsumentenschützern und Medien rechnen oder sich für unlauteren Wettbewerb verantworten. Dafür braucht es keine EU-Taxonomie.
Video: Die Panik vor Atomernergie hat auch des Staatsfunk ergriffen
Die EU-Parlamentsentscheidung wird wohl für weitere Diskussionen sorgen – zwischen den Mitgliedsstaaten aber auch innerhalb von Deutschland: Beispielsweise hat Österreich angekündigt, gegen die Taxonomie-Verordnung vor Gericht zu ziehen. Auch Belgien könnte mit dabei sein. Die deutsche Bundesregierung betrachtet zwar Kernenergie nicht als nachhaltig, möchte sich aber an einer Klage nicht beteiligen. Denn die Steuerung der deutschen Energiepolitik wird im Hinblick auf den Winter sehr schwierig werden.
Wahrscheinlich deshalb will sich Berlin verschiedene Optionen offenhalten und ist – Stand jetzt – nicht gegen die Aufnahme von Atomkraft und Gas auf die Nachhaltigkeits-Liste. Im Inland wird wohl die oppositionelle Union aus CDU und CSU nun Vollgas geben, um beim Thema Energiepolitik die Ampel-Koalition zu attackieren – mit einer Waffe namens Atomenergie. Berlin steht vor enorm schwierigen Zeiten
Worum es bei der EU-Taxonomie geht
Mit dem Regelwerk der Taxonomie legt die EU-Kommission Standards für ökologisches Wirtschaften fest. Streitpunkt: Kern- und Gasenergie werden darin als nachhaltig eingestuft. Das Europäische Parlament hat nun den Weg für das Öko-Label für die beiden Energiequellen frei gemacht.
Die stuft Atomkraft und Erdgas unter bestimmten Bedingungen als klimafreundlich ein. Trotz Kritik aus einigen Mitgliedsländern bleibt die EU-Kommission bei ihrem Vorschlag für eine EU-Taxonomie, die beide Energiequellen als Übergangstechnologien beinhaltet. Auch das EU-Parlament hat die Einstufung von Gas und Atom als nachhaltig gebilligt. Ein Einspruch gegen die Verordnung bekam im Straßburger Parlament am 6. Juli nicht die nötige Mehrheit. Damit dürften die Taxonomie-Regeln für den Finanzmarkt ab 2023 greifen.
Details dazu hatte die Kommission am 2. Februar 2022 in Brüssel vorgestellt: Kernkraftwerke sollen als klimafreundlich gelten, wenn eine Baugenehmigung bis 2045 vorliegt und es im Land einen Plan und finanzielle Mittel für die Atommüllentsorgung gibt.
Mit Blick auf Gaskraftwerke wurden die Auflagen weiter gelockert. Demnach gelten Investitionen in neue Gaskraftwerke bis 2030 als nachhaltig, wenn sie unter anderem schmutzigere Kraftwerke ersetzen und bis 2035 mit klimafreundlicheren Gasen betrieben werden.
EU-Taxonomie – Was warum “grün” ist und was nicht
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungsinstrument, bei dem es darum geht, bestimmte Aktivitäten von Unternehmen einzuordnen und zwar hauptsächlich, ob diese Unternehmen einen „grünen“ Beitrag leisten oder nicht. Anhand dieses Leitfadens sollen Investoren einschätzen können, ob ein Unternehmen, in das sie investieren wollen, nachhaltig arbeitet.
Eine Kommission der EU hat dafür klare Kriterien festgelegt mit sehr genauen Meßgrößen.
Hauptdiskussionspunkt ist, ob Aktivitäten, die mit Gas- und Atomenergie zusammenhängen, ebenfalls als „grün“ einzustufen sind. Diese Bereiche hatte die EU-Kommission erst zum Ende des vergangenen Jahres in ihren Entwurf aufgenommen. Die EU-Taxonomie ist ein Bestandteil des im März 2018 vorgestellten „Aktionsplans zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum“. Den entsprechenden Rechtsakt hatte die EU-Kommission im vergangenen Jahr vorgestellt.
Welche Ziele hat die EU-Taxonomie?
Die Taxonomie soll mehr Geld in nachhaltige Technologien und Unternehmen lenken. Als ambitioniertes Ziel des European Green Deal soll in der EU bis spätestens 2050 weitestgehend auf den Ausstoß von Treibhausgasen verzichtet werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sind Milliarden-Investitionen von öffentlicher Hand und Unternehmen in ökologisch nachhaltige Aktivitäten notwendig.
Außerdem geht es um Berichtspflichten für Unternehmen. Hier steht im Fokus, Informationen über die Nachhaltigkeit der Aktivitäten vergleichbarer zu machen. Die neuen Berichts- und Informationspflichten sollen Anlegern den Überblick erleichtern.
Die Umweltziele
Die EU-Kommission hat sechs Umweltziele in dem Taxonomie-Entwurf aufgestellt, wobei vor allem die ersten beiden – Verhinderung des Klimawandels und Anpassung an den Klimawandel – besonders wichtig sind.
- Verhinderung des Klimawandels
- Anpassung an den Klimawandel
- Nachhaltige Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen
- Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Unter anderem müssen Unternehmen ihre wirtschaftlichen Aktivitäten in Zukunft deshalb mit mindestens einem von sechs Umweltzielen der EU in Einklang bringen, ohne eines oder mehrere andere Umweltziele zu beeinträchtigen, das sogenannte DNSH-Prinzip (Do No Significant Harm).
Zudem müssen Mindestanforderungen in sozialen Bereichen oder bei den Menschenrechten erfüllt werden. Bisher sind nur die Kriterien für die ersten beiden Umweltziele – Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel – definiert. Vorschläge für Bewertungskriterien für die vier verbleibenden Ziele liegen zwar schon vor, Experten gehen aber davon aus, daß ein sogenannter delegierter Rechtsakt dazu erst in einigen Monaten vorliegen wird. Die EU-Taxonomie tritt deshalb erst mal nur in Teilen in Kraft.
Kritik kommt von den üblichen Lobbys
Mehrere Länder kritisieren die Pläne der EU-Kommission, Atomkraft als nachhaltig einzustufen, darunter die Bundesregierung. Die Grünen befürchten, daß dies zu Lasten des Ausbaus erneuerbarer Energien wie Wind und Sonne geht. Österreich und Luxemburg haben sogar angekündigt, dagegen zu klagen.
Die Energie-Ökonomin des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Claudia Kemfert (Energieexpertin am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung) sagte im Deutschlandfunk, es werde in rückwärtsgewandte Technologien investiert, die Europa aufhielten, eine vollständige Energiewende zu erreichen: „Daß sowohl fossiles Erdgas als auch Atomkraft in der Taxonomie drin sind, ist ein Rückschlag für den Klimawandel und nicht sehr produktiv, gerade weil es darum geht, dass wir in die erneuerbaren Energien investieren müssen im großen Stil, aber auch in Stromnetze und grünen Wasserstoff.“
Wen betrifft die EU-Taxonomie?
Verbunden mit der Taxonomie ist eine Offenlegungsverordnung (sustainable finance disclosure regulation). Finanzinvestoren müssen offenlegen, inwieweit sie in Unternehmen investiert haben, die nach EU-Taxonomie als nachhaltig klassifiziert sind. Dann können auch sie ihre Finanzprodukte als grün klassifizieren.
Für Konsumenten bedeute dies, daß Atom und Gas künftig auch in grünen, nachhaltigen Fonds auftauchen könnten, erklärte Alexander Bassen, Professor für BWL an der Universität Hamburg, im Deutschlandfunk. Die spannende Frage sei aber, ob die Akteure auf den Kapitalmärkten künftig tatsächlich in Unternehmen investierten, die mit Gas- und Atomenergie wirtschaften. Denn in Deutschland gebe es hier große ökologische und kulturelle Vorbehalte, und Nichtregierungsorganisationen und kritische Bürger würden die Investoren jetzt sehr genau beobachten. Er erwarte daher nicht, daß auf einmal alle Investoren in Atom und Gas investierten, weil der Reputationsschaden zu groß wäre, sagte Bassem.
Investmentfonds hätten vielmehr ihre eigenen Nachhaltigkeitskriterien und orientierten sich hier eher an entsprechenden Labels, bei denen Atomkraft häufig ausgeschlossen sei. „Gas und Atom in die Taxonomie mit aufzunehmen, war ein rein politischer Schritt“, betonte Bassem. „Dadurch besteht die Gefahr, dass die Taxonomie diskreditiert wird.“
Claudia Kempfert: Atomenergie und Gas unterschiedliuch betrachten!
Investitionen in „grüne“ Atomenergie seien nicht attraktiv, weil diese nicht versicherbar sei. „Sie finden keine Bank – es sei denn, Sie geben umfassende Subventionen – die da wirklich ernsthaft investiert. Die Europäische Investitionsbank hat ja auch schon abgewunken und gesagt: Das ist für uns überhaupt nicht von Interesse, wir müssen da auch nicht reininvestieren“, sagte Kemfert im DLF.
Beim fossilen Erdgas sei es etwas anders. „Da geht es auch in Richtung grünem Wasserstoff. Da findet man sicherlich Investoren. Aber man erhofft sich auch hier, weil man weiß, fossiles Erdgas ist endlich, dass es dort Unterstützung gibt seitens dieser europäischen Finanzpuffer, die dann damit einherkommen“, so Kemfert.
Die Taxonomie beeinflußt aber nicht nur private Marktteilnehmer. Die deutsche staatliche Förderbank KfW bestätigte dem „Handelsblatt“ (4.1.2022), daß sie klimafreundliche Aktivitäten mittelständischer Unternehmen in Anlehnung an die EU-Taxonomie fördere. Und auch öffentliche Gelder werden vermutlich nach Taxonomie-Kriterien fließen. Denn oft sind Stadtwerke, die in kommunaler Hand sind, für Investition in Kraftwerke verantwortlich. „Wenn die EU bestimmte Gaskraftwerke als nachhaltig einstuft, dann wird es auch wahrscheinlicher, daß die Kommunen diese Kraftwerke bauen“, sagt Timm Fuchs vom Deutschen Städte- und Gemeindebund dem Handelsblatt (4.1.2022).
Könnte die EU-Taxonomie noch scheitern?
Der Taxonomie-Vorschlag der EU-Kommission ist ein sogenannter delegierter Rechtsakt. Das bedeutet: Das Papier erlangt automatisch Gesetzeskraft, wenn nicht entweder die Länder mit einer qualifizierten Mehrheit oder das Europäische Parlament mit absoluter Mehrheit dagegen stimmen.
Daß der Entwurf noch gestoppt wird, gilt inzwischen als unwahrscheinlich. Obwohl die zwei wichtigsten Ausschüsse am 14.06.22 gegen die Aufnahme stimmten, billigte das EU-Parlament am 06.07.2022 die Einstufung von Gas und Atom als nachhaltig.
Gegen Kernkraft haben sich Deutschland, Österreich, Luxemburg, Dänemark und Portugal positioniert. Unter anderem Frankreich und Schweden setzen sich hingegen für die Technologie ein. Die österreichische Regierung hat für den Fall einer Aufnahme von Gas- und Atomenergie mit einer Klage gedroht. Grundlage ist ein Rechtsgutachten einer Anwaltskanzlei.
Verwendete Quellen:
dpa, Reuters, BMWI, Klaus Remme, Peter Kapern, Rat für nachhaltige Entwicklung, kho
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