Reinhard Wenner
Es folgt mein nicht veröffentlichter LeserbrIef an den “Bonner Generalanzeiger” vom 17. August 2022 mit ausführlichen Anmerkungen:
Kardinal Woelki, Erzbischof von Köln, wird derzeit von mehreren Personen aus den eigenen Reihen kritisiert, und es besteht der Eindruck, dass manche Medien deren Kritik gern aufgreifen. So hieß es im „General-Anzeiger“ (GA), Bonn, vom 10. August 2022: „Picken kritisiert Woelki“, und unter den „Meinungen“ auf S. 2 ist von „Woelkis Schweigen“ die Rede. Es gehe um das Auskunftsbegehren von Dechanten (den Leitern eines Dekanats) über die Vorgehensweise bei der weiteren Aufklärung von Missbräuchen im Erzbistum Köln.
Denn PR-Berater hätten im Jahr 2020 dem Kardinal geraten, ein Zweitgutachten über die Missbrauchsfälle im Erzbistum Köln einzuholen und das Gutachten der Anwaltskanzlei Westphal – Spilker – Wastl nicht zu veröffentlichen sowie zu versuchen, für dieses Vorgehen den Betroffenenbeirat in der Erzdiözese Köln „auf seine Seite zu ziehen“.
Nichts ehrenrühriges an den Handlungen Woelkis und seiner Mitarbeiter
Wenn das Gutachten der Anwaltskanzlei Westphal – Spilker – Wastl erhebliche Mängel aufweisen sollte, ist die Empfehlung, das Gutachten nicht zu veröffentlichen und die Zustimmung des Beirats von Betroffenen dazu einzuholen, nichts Ehrenrühriges oder gar Verwerfliches, sondern eine angemessene Vorgehensweise. Oder darf sich Kardinal Woelki zur gründlichen Sachverhaltsaufklärung etwa nicht nach Verbündeten umsehen? Denn wenn ein Gremium an einer sachgerechten Aufklärung der Missbrauchsfälle im Erzbistum Köln interessiert sein dürfte, dann doch wohl der „Betroffenenbeirat“.
War Kardinal Woelki in Deutschland etwa nicht der erste Diözesanbischof, der die Missbrauchsfälle durch eine Rechtsanwaltskanzlei geprüft und bewertet haben wollte? Da ist es schon sonderbar, wenn nun vermutet wird, er habe bei der weiteren Vorgehensweise in erster Linie aus Eigennutz gehandelt.
Im GA hieß es weiter, die Dechanten Dr. Picken, Kleine und Dr. Kurth hätten von Kardinal Woelki wohl deswegen öffentlich Auskunft verlangt, weil sie auf den innerkirchlichen „Gesprächskanälen“ nicht mehr weitergekommen seien. Kritik am Schweigen des Kardinals ist meines Erachtens aber nur dann berechtigt, wenn die Dechanten einen Rechtsanspruch auf Auskunft in der Angelegenheit „Beratung durch PR-Berater“ haben. Dazu wurde im GA aber nichts mitgeteilt.
Journalisten haben keine Sonderrechte
Im GA ist auf der Leserbrief-Seite stets zu lesen: „Die Redaktion behält sich vor, Briefe abzulehnen oder zu kürzen.“ Dem Kardinal Woelki aber soll Ähnliches, nämlich Auskunftsbegehren abzulehnen, nicht gestattet sein?
In diesem Zusammenhang ist weiter zu fragen: Haben Journalisten einen Rechtsanspruch oder einen moralischen Anspruch darauf, über Personen informiert zu werden, die im Verdacht stehen, Kinder und Jugendliche missbraucht zu haben? In Gerichtsverfahren, bei denen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren vernommen werden, kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, vgl. § 172 Nr. 4 StGB. Das Erzbistum Köln aber soll ein Rechtsgutachten, in dem – von kirchlichen Stellen protokolliert – möglicherweise Zeugenaussagen von Kindern und Jugendlichen stehen, den Journalisten zur Verfügung stellen? Solche „Akten“ sind nicht den Medien zu übergeben, sondern der Staatsanwaltschaft. Und das soll ja in Köln geschehen sein.
Im GA wurde weiter mitgeteilt, dass die Dechanten „zugleich aber auch fest verwurzelt in den Kirchengemeinden sind“. Hat das etwa dazu geführt, dass die Kirchenaustritte in den Dekanaten Bonn, Köln und Wuppertal erheblich geringer sind als in anderen Teilen des Erzbistums – eben weil in den drei Dekanaten angeblich fest verwurzelte Kleriker der katholischen Kirche tätig sind?
Welches Ziel verfolgt der GA mit seiner Berichterstattung?
Im GA wurde am 11. August 2022 berichtet, der Generalvikar des Erzbistums Köln, Guido Assmann, habe mitgeteilt, der Vorwurf, es habe im Oktober 2020 ein Drehbuch gegeben, nach dem „der Betroffenenbeirat instrumentalisiert werden sollte“, sei „definitiv falsch“. Und weiter: „wir haben nicht nach dem Drehbuch Dritter gehandelt“.
Welche Überraschung:! Der GA berichtete am 13./14. August 2022, dass die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, geäußert habe: „Die jüngste Erklärung von Woelkis Stellvertreter Guido Assmann reiche nicht aus, um die Vorwürfe auszuräumen.“ Was hätte denn noch gesagt oder getan werden müssen? Und Tim Kurzbach, Vorsitzender des Diözesanrats der Katholiken im Erzbistum Köln, habe gesagt, dass nach seinem Eindruck „das System Woelki jetzt abschließend kollabiert“.
Im BLOG „kath.net“ war bereits am 10. August 2022 zu lesen: „Eine Kölner Zeitung, das Kölner Domradio und drei Kölner Dechanten (Kurth, Kleine und Picken) starteten einen neuen Skandalisierungsversuch, um Kardinal Woelki zu schaden.“4
Einige nachträgliche Anmerkungen
1. Mein „Leserbrief“ vom Mi., 17. August 2022 – hier in einer leichten Bearbeitung – ist bisher (Di. 23. August 2022) im Bonner „General-Anzeiger“ nicht veröffentlicht worden. Ich erhielt lediglich den Hinweis:
„Da uns täglich sehr viele Einsendungen erreichen, ist es leider nicht möglich, jede Zuschrift abzudrucken. Seien Sie also bitte nicht enttäuscht, wenn Ihr Leserbrief nicht oder aus Platzgründen in gekürzter Form im General-Anzeiger erscheint.“
2. Im GA wurde am 17. August 2022 Irme Stetter-Karp, die Vorsitzende des Zentralkomitees deutscher Katholiken (ZdK) mit den Worten zitiert: „Ich finde es bedenklich, dass Rom auf die Lage in Köln noch immer abwartend reagiert.“
Wenn „Rom“ reagieren sollte, könnte Papst Franziskus auch dem ZdK einen Hinweis geben, nämlich zu prüfen, ob Frau Stetter-Karp noch als Präsidentin des ZdK geeignet sei. Denn sie habe vor einigen Wochen dafür plädiert, es sei „sicherzustellen, dass der medizinische Eingriff eines Schwangerschaftsabbruchs flächendeckend ermöglicht wird”.
Im BLOG „Christliches Forum“ war am 14. Oktober 2021 zu lesen: „Papst bekräftigt: <Abtreibung ist Mord>“ Und weiter heißt es dort, Papst Franziskus habe bei einer Audienz für italienische Krankenhaus-Apotheker bekräftigt, bei Abtreibungen handele es <sich um einen Mord, und es ist nicht zulässig, sich zum Komplizen zu machen.>“ Gibt es ggf. also zwei Weisungen aus dem Vatikan?
3. Am 20./21 August 2022 wurde im GA mitgeteilt, der „Betroffenenbeirat“ habe „den Vorwurf zurückgewiesen, er sei bei der Erstellung des Gutachtens zur Aufarbeitung der Vorfälle von der Bistumsleitung beeinflusst worden“.
4. Am 21. August 2022 war im BLOG „katholisch.de“ zu lesen, der ehemalige Sprecher des Betroffenenbeirates habe „erneut betont“: „Ich bleibe dabei: Wir sind instrumentalisiert worden. Wir waren nur die Steigbügelhalter. Wir sind wie dressierte Tiere vorgeführt worden”. Und weiter: „Dies war Missbrauch des Beirates und die Verletzung jeglichen Ethos von fürsorglichen Seelsorgern.”
Schwere Vorwürfe. Aber hat nur der damalige Sprecher den Eindruck gehabt, vorgeführt zu werden? Hat er damals protestiert? Oder ist ihm das alles erst später bewusst geworden? Hat der Betroffenenbeirat anschließend darüber beraten? Ist danach bei Kardinal. Woelki protestiert worden?
Wegen der gegensätzlichen Aussagen von Mitgliedern des Betroffenenbeirates ist wohl nach dem Motto zu verfahren: In dubio pro reo ~ Im Zweifel zugunsten des Beschuldigten.
5. Herr Kurzbach, SPD-Oberbürgermeister in Solingen, ist seit Mai 2014 Vorsitzender des Diözesanrates der Katholiken im Erzbistum Köln. Was hat er in den gut 8 Jahren als Vorsitzender dieses Laien-Gremiums zur Evangelisierung in der Erzdiözese Köln beigetragen? Welche Ideen hat er eingebracht, welche Aktionen hat er initiiert und durchgeführt und mit welchem Erfolg? Hat er z.B. sinnvolle Anregungen gegeben wie mit den Missbrauchsskandalen in der Erzdiözese Köln umzugehen ist? Mir ist nichts bekannt geworden.
Gibt es evtl. auch ein „System Kurzbach“, das nun ebenfalls „abschließend kollabiert“?
6. Außerdem halte ich es für unzulässig, die kath. Kirche als „Täter-Organisation“ zu bezeichnen, auch wenn sich der Kölner Weihbischof Steinhäuser als Diözesan-Verwalter in einem Bußgottesdienst als „Chef der Täterorganisation Erzbistum Köln“ bezeichnet haben soll.
Als „Täterorganisation“ kann man m.E. zu Recht nur solche Zusammenschlüsse bezeichnen, die in der Absicht gegründet worden sind bzw. sich später zum Ziel gesetzt haben, ggf. auch oder insbesondere durch Straftaten ihre gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen, religiösen Ziele zu erreichen. Das könnte auf Organisationen wie Mafia, N‘drangeta, Cosa Nostra und Chinesische Triaden zutreffen und auch auf islamische Organisationen wie den Islamischen Staat, Al Kaida, Al Shabab, Taliban, Boko Haram, Hisbollah, Hamas und wie sie alle heißen.
7. Der sexuelle Missbrauch von Kindern, Jugendlichen und hilfebedürftigen Personen gehört zu den besonders infamen Verbrechen. Sexuelle Übergriffe sind aber nicht nur in der kath. Kirche vorgekommen, sondern auch in anderen christlichen Gemeinschaften und in Sportverbänden. Möglicherweise sind die vielen Übergriffe u.a. darauf zurückzuführen, dass seit etlichen Jahrzehnten immer mehr sexuelle Freizügigkeiten bzw. Schamlosigkeiten in der Öffentlichkeit festzustellen sind und hingenommen werden und möglicherweise bereits in Kindergärten und im schulischen Sexualkunde-Unterricht eine „Früh-Sexualisierung“ stattfindet.