Conservo-Redaktion*
Am 17. September 2022 ist es wieder so weit. Zahlreiche Menschen kommen zum „Marsch für das Leben“ nach Berlin, um für den Schutz des ungeborenen Lebens auf die Straße zu gehen. Auch der Regensburger Bischof, Dr. Rudolf Voderholzer, wird wieder mit dabei sein und ruft alle Gläubigen im Bistum Regensburg auf, nach Berlin zu reisen:
Den Abbruch der Schwangerschaft zur normalen ärztlichen Dienstleistung erklären zu wollen ist kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt. Organisieren Sie sich in der Familie, im Freundeskreis oder in Ihrer Pfarrei und kommen Sie zum ‚Marsch für das Leben‘, um sich für den Schutz des ungeborenen Lebens einzusetzen.
Vor dem Hintergrund der Pläne der Ampelkoalition, das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, hatte Bischof Rudolf bereits im Rahmen der Vesper am 1. Adventssonntag am 27. November 2021 klargemacht:
Sorgen bereitet uns beispielsweise so mancher Passus im Entwurf des Koalitionsvertrages der sich bildenden neuen Bundesregierung. Ich denke an das Thema Lebensschutz, Schutz des ungeborenen Lebens ebenso wie des schwachen und hinfälligen Lebens. Stichwort
„Sterbehilfe“.
Im Bezug auf den Schutz des ungeborenen Lebens ist auf Seite 116 des veröffentlichten Entwurfs zu lesen, als fortschrittlich soll künftig gelten, ich zitiere:
Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil der ärztlichen Aus‐ und Weiterbildung sein. Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung. Sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen. Wir stellen die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen sicher. Schwangerschaftskonfliktberatung wird auch künftig online möglich sein. Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a StGB [das heißt das Werbeverbot für Abtreibungen].
Vom ungeborenen Kind “heilen”?
Das heißt also: Ärztinnen und Ärzte sollen künftig mit dem Thema „Schwangerschaftsabbruch“ vertraut sein müssen oder zu einer Fortbildung verpflichtet werden können. Das bedeutet, dass die Aufgaben des Heilberufes offenbar umgedeutet werden. Dass grundsätzlich die „Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen“ als Element einer „verlässlichen Gesundheitsversorgung“ angesehen wird und Beratungsgespräche mit Schwangeren in den Raum der Virtualität verlagert werden, sollte alle nachdenklich stimmen, die sich dem im Grundgesetz verankerten Lebensrecht jeder menschlichen Person verpflichtet wissen. [Vgl. Thorsten Paprotny auf CNA].
Im Advent schauen wir in besonderer Weise auf die Frauen „in guter Hoffnung“: Maria, die den Mensch‐gewordenen Gottessohn unter ihrem Herzen trägt, und Elisabeth, die Mutter Johannes des Täufers, der sein Prophetenamt schon im Mutterleib ausübt, vor Freude im Schoß seiner Mutter hüpft und tanzt wie einst David vor der Bundeslade.
Gott hat einen jeden Menschen gewoben im Schoß seiner Mutter (Ps 139), und deshalb kommt auch dem ungeborenen Kind das Lebensrecht einer menschlichen Person zu. Wir verkennen nicht, dass eine Schwangerschaft Frauen in große und größte Bedrängnis bringen kann. Dafür gibt es unter anderem die Beratungsstellen der Caritas, die jede nur erdenkliche Hilfe anbieten, nur zur schlechtesten aller Lösungen die Hand nicht reichen können, weil es gar nicht eine Lösung des Problems ist, sondern seine Beseitigung. Aber wir brauchen uns nicht vorhalten zu lassen, dass wir das ungeborene Leben schützen, und das geborene vernachlässigen.
Papst Franziskus: Abtreibung ist Auftragsmord
Die zahlreichen, ja für mich geradezu unübersehbar vielen Einrichtungen von Caritas und Jugendfürsorge, dazu die Beratungsdienste für alle Lebenslagen stehen dafür. Den Abbruch der Schwangerschaft zur normalen ärztlichen Dienstleistung erklären zu wollen bzw. zu einer legitimen Methode der Familienplanung, ist kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt in die Barbarei. Papst Franziskus spricht bekanntlich sogar von „Auftragsmord“.
Und im Hinblick auf die vermeintliche Freiheit im Bezug auf das selbstbestimmte Sterben und das Inanspruchnehmen‐Dürfen von Sterbehilfe kann man nur immer und immer wieder warnend darauf hinweisen, dass die angestrebte und erhoffte Autonomie sehr schnell umschlagen kann und umschlagen wird in eine gnadenlose Heteronomie, eine knallharte Fremdbestimmung, wenn nämlich von alten und unheilbarkranken Menschen dann unverhohlen erwartet werden wird, von den neuen fortschrittlichen Rechten auch Gebrauch zu machen und sich fürderhin den Erben im wahrsten Sinne des Wortes zu „ersparen“.
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Die Quellen, der die Textauszüge entnommen sind, finden Sie hier und hier. Zwischenüberschriften von der Conservo-Redaktion eingefügt.