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Am 20.10.2022 kurz vor Mitternacht hat der Bundestag eine Verschärfung des § 130 StGB beschlossen. In einem Eilverfahren und fast unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde ein weiterer Anschlag auf die angeblich grundgesetzlich verbriefte Meinungs und Denkfreiheit von unseren „Volkszertretern“ exekutiert.
Gar die grün-fanatisch-regierungstreue taz äußert sich dazu kritisch:
Die beschlossene weitreichende Regelung wäre EU-rechtlich … nicht zwingend gewesen. Denn der EU-Rahmenbeschluss von 2008 lässt den EU-Staaten durchaus gewisse Spielräume. So können sie etwa nur die Leugnung und Verharmlosung solcher Kriegsverbrechen unter Strafe stellen, die bereits durch ein internationales Gericht endgültig festgestellt wurden.
Darauf kommt es nun aber nicht an. Es genügt für die Strafverfolgung von gröblich verharmlosenden Meinungsäußerungen, dass eine Staatsanwaltschaft bestimmte Handlungen als Kriegsverbrechen einstuft.
Neuregelung des sog. Volksverhetzungs-Paragraphen – Ein zweischneidiges Schwert
Wer Völkermord oder Kriegsverbrechen öffentlich „gröblich“ verharmlost, dem drohen künftig bis zu drei Jahre Haft wegen Volksverhetzung. – Wer sich demnach zu umstrittenen Konflikten der Gegenwart äußert, muss künftig mit Freiheitsstrafen rechnen, denn die Neufassung der Volksverhetzung in § 130 bedroht allein schon die kritische Auseinandersetzung.
Bisher galt, Lügen ist für sich genommen nicht strafbar. Man konnte falsche Behauptungen über politische Entscheidungen oder historische Ereignisse verbreiten, ohne dass es die Gerichte interessiert hätte. Die eine Ausnahme war und ist das Leugnen des Holocausts.
Dass unter die neue Strafvorschrift jetzt auch Äußerungen fallen können, die Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine beschönigen, bestätigte gegenüber LTO auch die grüne Berichterstatterin, MdB Canan Bayram:
Es sind durchaus Konstellationen denkbar, in denen dies auf die im Rahmen des russischen Angriffskriegs begangenen Taten anwendbar ist. Jetzt könnte zum Beispiel die Billigung eines der im Rahmen des russischen Angriffskriegs gegen die Gruppe der Ukrainer begangenen Kriegsverbrechens durch Parolen oder Schilder auf einer Versammlung strafbar sein.
Wir erleben also einen weiteren Schritt zur Verschärfung des schon in Teilen vorhandenen Gesinnungsstrafrechts.
Die Aussetzung von Grundrechten begann mit »Corona«
Das kritische Hinterfragen der grundrechtseinschränkenden Maßnahmen in der Corona-Krise brachte deren Urhebern oder Zweifler auf dem schnellsten Weg den Vorwurf ein, „Corona-Leugner“, »Verschwörungstheoretiker«, »Querdenker« zu sein: für manche Politiker, linke Aktivisten und Journalisten Bedeutungsvarianten des Begriffs »Nazi«.
Man erlebte es, dass eine abweichende Meinung zu äußern zum Drahtseilakt wurde; was wahr ist und was falsch und was man für wahr halten darf und was nicht, bestimmte jetzt der sich herausbildende Obrigkeitsstaat. Bekömmlich ist das für eine freiheitliche Demokratie bestimmt nicht und das scheint auch der Regierung bewusst zu sein, sonst hätte sie das jetzige Gesetzesvorhaben nicht einer derart anrüchigen Nacht-und-Nebel-Aktion durchs Parlament geschleust.
Bhakdi nur Spitze des Eisberges
Einen prominenten Querdenker ereilte der Zugriff der Justiz schon unabhängig davon: Der Infektiologe und Epidemiologe Prof. Dr. Sucharit Bhakdi soll sich jetzt wegen »Volksverhetzung« durch »Verharmlosung des Holocaust« vor dem Amtssgericht Plön verantworten. In einer Rede bei einer Wahlkampfveranstaltung im September 2021 in Kiel hat er die Zulassung von Covid-19-Impfstoffen in Verbindung mit einem „Endziel“ gebracht und er habe angeblich von einem zweiten Holocaust gesprochen, so die Anklage.
Die weisungsgebundene Generalstaatsanwaltschaft wirft Bhadi vor, „mit kritischen Äußerungen über die Impfpolitik Israels mit generalisierenden Aussagen auch gegenüber in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden zu Hass aufgestachelt und diese als religiöse Gruppe böswillig verächtlich gemacht zu haben.“
Verschärfung der Gesinnungsjustiz durch den Ukrainekrieg
Aktuell wird von einem weiteren Fall berichtet, der noch gar nicht unter die Verschärfung des § 130 einzuordnen war. Bei Boris Reitschuster ist zu lesen:
Weil er ein „Z“-Symbol an der Heckscheibe seines Autos befestigte und damit am 29. März 2022 die Hamburger Grindelallee entlangfuhr, hat das Amtsgericht der Hansestadt einen 62-Jährigen in Namen des Volkes zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Der Mann sei „der Billigung von Straftaten“ schuldig gesprochen worden, teilte ein Gerichtssprecher laut FOL mit. Der Angeklagte hatte ein weißes DIN-A4-Blatt mit einem blauen Z an seinem Auto befestigt. „Darin liegt nach Auffassung des Gerichts über eine Solidarisierung mit Russland hinaus ein Gutheißen des Ukraine-Krieges, bei dem es sich um einen Angriffskrieg im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches handelt“, so der Gerichtssprecher.
Man darf an dieser Stelle nochmal an die Äußerung der MdB Canan Bayram von der grünen Bellizisten-Clique erinnern – also, Putin-Versteher und Russenfreunde aufgepasst! Auch wenn ihr nur naiv – oder auch böswillig – auf historische Gegebenheiten und Schandtaten des Westens und vor allem der USA hinweisen wollt, um Verständnis für den Kreml-Gangster einzuklagen, wenn ihr »Butcha« oder anderes an Greueln zu relativieren versucht oder auch den (nicht minder zweifelhaften) »Lichtgestalten« in Kiew in die Schuhe schieben wollt, der Schuss kann nach hinten losgehen.
Putis deutsche Freunde verteidigen bedeutet nicht, auf ihrer Seite zu stehen
Es ist hinlänglich bekannt, dass wir auf unseren Blogs keine Sympathien für Zar Vladimir und seine Einflussagenten hierzulande haben. Wir wünschen aber keinem, wegen vielleicht nur irriger Meinungsäußerungen in die Hände unserer »furchtbaren Juristen« zu fallen.
Wir würden dann gewiss auf der Seite dieser Leute stehen, die uns gleichwohl in vielen Fällen ob unserer anderen Ansichten beschimpft und beleidigt haben und einen Spaltpilz nicht nur in unsere »Community« gepflanzt haben. Denn es gilt, was Voltaire uns mitgegeben hat: »Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen!«
Wehret den Anfängen? Uns fehlt augenscheinlich die Kraft dazu!
Für Einflussagenten würde ich bestimmt nicht »mein Leben einsetzen«, würde jedoch das mögliche tun, damit auch sie nicht wegen Irrtum und Verwirrtheit letztendlich einem Terror durch Staat und Justiz ausgeliefert werden. – Im Fall des Hamburger Rentners mit der Bestrafung für das Z-Symbol berief sich dieser auf den Spielfilm „Z“ von Costa Gavras, in dem dieses Symbol eine große Rolle spielt. Es geht in dem Film um die Maßnahmen der Militärjunta seinerzeit in Griechenland, indem diese sogar das Benutzen des Buchstaben „Z“ verboten hatte. Das Urteil des Hamburger Amtsgerichts bedeutet im Grunde nichts anderes.
Bei uns herrscht keine Militär-Junta, aber indessen eine Gesinnungs-Junta von Volksvertretern und Politikern aus fast allen Parteien mit einer fanatisierten Journaille, die unverhohlen auf Despotismus zusteuern. Und wir können uns augenscheinlich nicht einmal mehr ausreichend der Anfänge erwehren.
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*) Blogger „altmod“ (http://altmod.de) ist Facharzt und seit Beginn Kolumnist bei conservo.
Hinweis: Die Artikelüberschrift und einige Zwischenüberschriften stammen von der conservo-Redaktion.