Sabine Mertens*
In Sachen Gendersprache könnten Herablassung, Ignoranz und Lebensferne mancher politischen Akteure nicht größer sein gegenüber dem Staatsvolk, das sie vertreten sollen. In Hamburg ist ja schon der Koalitionsvertrag der rot-grünen Regierung „durchgegendersternt“, hier soll Schule „dazu beitragen, junge Menschen zu mündigen „Bürger:innen“ zu erziehen“, und die Fegebank-Behörde schlägt vor, städtische Kundenzentren in „Bürger:innen-Service“ umzubenennen.
Im Namen der Geschlechtergerechtigkeit bekommen wir immer wieder zu hören, Gendersprache sei eine Form der Anerkennung und des Respekts. Man legt uns also nahe, dass es respektlos sei, an dem im gesamten deutschen Sprachraum quicklebendigen Standardhochdeutsch festzuhalten.
Respektlosigkeit gegenüber der eigenen Sprache
Wir meinen, umgekehrt wird ein Schuh draus: Gendersprache ist die ultimative Form der Respektlosigkeit gegenüber dem höchsten Kulturgut, das wir haben: der Sprache, und damit gegenüber allen, die der Sprachgemeinschaft angehören. Das zeitigt langfristig nicht nur immateriellen Schaden am Kulturgut Sprache und am aufrechten Gang der Bürger, sondern es verschlingt auch immens viel Geld, das an anderen Stellen dringender benötigt würde. Wir lassen uns das nicht länger gefallen. Politische Willensbildung ist keine Einbahnstraße!
In Hamburg haben wir es geschafft, allein durch die Ankündigung unserer Volksinitiative gegen Gendersprache in Verwaltung und Bildung, die Politik gebührend in Zugzwang zu setzen. Die VI liegt z. Zt. beim Landeswahlleiter zur Überprüfung und Freigabe.
Erfreulicherweise sind uns CDU und FDP gleich beigesprungen: „Geplanter Volksentscheid trifft „Nerv und Stimmung vieler Menschen in Hamburg“, bemerkte CDU-Fraktionschef Dennis Thering und forderte den Senat auf, „diesem Spuk bereits vor einem Volksentscheid ein sofortiges Ende zu setzen“. Die FDP-Politikerin Sonja Jacobson sagte:
Eine Behördensprache, die sich von der Wirklichkeit der gelebten Sprache immer weiter entfernt, riskiert eine Entfremdung zwischen Bürger und Staat.
Bundesweiter Volksentscheid rechtlich nicht möglich
Die positive Resonanz auf unsere Volksinitiative ist überwältigend, das Medienecho groß. Der Beton politischer Ignoranz fängt merklich an zu bröckeln. Schon jetzt hat die Initiative eine große Strahlkraft auch über die Region hinaus, es gibt Anzeichen, dass unser Beispiel Schule macht. Viele Bürger wünschen sich einen bundesweiten Volksentscheid zum Genderthema, was z. Zt. aber noch nicht möglich ist.
Dennoch können Bürger in den einzelnen Bundesländern durch eine Volksinitiative mitbestimmen. Hier ein Überblick über das Prozedere von Volksentscheiden. Es ist je nach Bundesland entweder zwei- oder dreistufig (aktuell geltende Bestimmungen für die Regionen bitte vor Ort herausfinden):
- Bundesländer mit dreistufigem Verfahrensmodell: Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein
- Bundesländer mit zweistufigem Verfahrensmodell: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Es ist längst überfällig, dass vereinter Bürgerwille die Gendernötigung bundesweit abschüttelt.
Gemeinsam sollte das zu schaffen sein!
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*Sabine Mertens ist Kunsttherapeutin und Psychotherapeutin HPG. Im Verein Deutsche Sprache e. V. leitet sie die AG Gendersprache.