Wolfgang Rothes AfD-Hass – Oder: Wie frame ich eine Straftat als queere Heldentat?

Collage mit den Fotos aus dem Tweet von Wolfgang F. Rothe (10:21 vorm. · 12. Juni 2023)

Michael van Laack

Wolfgang Rothe ist promovierter Kirchenrechtler. Mit dem deutschen Strafrecht kennt er sich allerdings entweder nicht aus oder hofft, wie Klima-Priester Jörg Alt SJ durch das Dokumentieren, positiv konnotierte visuelle Verbreiten oder gar Begehen (?) einer Straftat zwar nicht in den grünen Himmel aber doch zumindest ins bunte Walhalla aufgenommen zu werden, in dem jeder sich als queerer Mann lesende Held einen Ehrenplatz mit eigenem Glory Hole erhält.

Deshalb hier ein Service-Tweet (wenn man so will) für den anders-katholischen Adlatus des ungeouteten Erzbischofs von München und Freising:

§ 303 des StGB lautet:

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Heute sehen wir auf Twitter dies:

DDr. Rothe würde sich zweifellos ein Loch in den Bauch freuen, wenn Dritte oder ich aus den verbreiteten Fotos darauf schließen würden, er habe eine Sachbeschädigung begangen und dies netterweise dokumentiert. Denn er schreibt gern Anzeigen, wie er neulich einmal mehr im Zusammenhang mit eben dem in Rede stehenden Plakat unter Beweis gestellt hat:

Es wird Sache der Ermittlungsbehörden sein, ob die auf dem dritten Foto abgebildete Hand dem Perlacher Pfarrvikar zugeordnet werden kann. Die Wahrscheinlichkeit, dass er die Sachbeschädigung begangen hat, ist aufgrund der Vorgeschichte und auch des Teasers zum heutigen Tweet allerdings recht groß. Aber freilich bleibt das zunächst Spekulation.

Der Krug geht so lange zum Brunnen…

Wie auch immer: Fakt ist, Rothe goutiert als Priester der römisch-katholischen Kirche öffentlich eine Straftat. Sollte das Erzbistum München und Freising sich hierzu nicht verhalten, wird man feststellen dürfen, dass der Erzbischof von München und Freising und/oder seine Mitarbeiter bestimmte Straftaten als ein gutes Werk erachten. Dies würde – nicht nur mit Blick auf die Missbrauchskrise – mehr als nur ein Gschmäckle hinterlassen.

Was DDr. Rothe betrifft, gewinne ich zunehmend den Eindruck, er bettele regelrecht um eine Suspendierung oder gar Laisierung. Zum einen, weil ihm der Mut fehlt, sich einzugestehen, dass er innerlich die römisch-katholische Kirche bereits verlassen hat und nicht den Willen aufbringt, daraus die Konsequenz zu ziehen, sie mit einem vor dem Beamten eines Standesamtes oder Einwohnermeldeamtes gesetzten Rechtsakt offiziell zu verlassen; zum anderen, weil er sich so ein letztes Mal und mit großem Knall als Opfer der aus seiner Sicht queerfeindlichen römisch-katholischen Kirche gerieren und durch einen dann zweifellos einsetzenden medialen Unmutssturm über die Zerstörung dieses wahrhaft recht- und tiefgläubigen LGBTIusw.-Helden der von ihm nicht mehr geliebten Kirche maximalen Schaden zufügen könnte.

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