„Tag der deutschen Einheit“ – auch „Tag der Heimat“? Und das mit Cohn-Bendit?

(www.conservo.wordpress.com)

Von Wolfgang Thüne *)

Leitwort: „Identität schützen – Menschenrechte achten“

Der „Tag der Heimat“ beruht auf der „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“, die am 5. August 1950 im Kursaal von Bad Cannstadt verabschiedet wurde. In der „Charta“ verzichteten die Heimatvertriebenen auf „Rache und Vergeltung“ für das erlittene Unrecht und proklamierten ihre Bereitschaft, sich am Aufbau eines „geeinten Europas“ zu beteiligen, in dem „die Völker ohne Furcht und Zwang leben können“. Diesen Zustand haben wir in der „Europäischen Union erreicht, aber Heimatvertriebene und Entrechtete sind wir geblieben. Einen wahren Frieden haben wir nicht erreichen können, denn dieser ist ein Werk der Gerechtigkeit und Wahrheit.

In der Charta wurde auch festgestellt, dass „Heimat“ religiös verankert ist, denn „Gott hat die Menschen in ihre Heimat hineingestellt“. Menschen mit Zwang von ihrer Heimat zu trennen, bedeutet, sie im Geiste zu töten. Mit dem „Recht auf Heimat“ haben die Vereinten Nationen diesen Standpunkt übernommen. Daher bedauern wir es außerordentlich, dass die katholische Kirche die spezielle Seelsorge für die Heimatvertriebenen für beendet erklärt. Vertreibungen sind ebenso „Völkermord“ wie „ethnische Säuberungen“. Das „Recht auf die Heimat“ müsse daher als Grundrecht der Menschheit anerkannt und für alle Vertriebenen verwirklicht werden. Es heißt in der Charta weiter: „Solange dieses Recht für uns nicht verwirklicht ist, wollen wir aber nicht zur Untätigkeit verurteilt beiseite stehen“.

Wir Heimatvertriebene haben dieses Versprechen eingehalten und kräftig mit angepackt. Wir haben uns, wohin auch immer wir verschlagen wurden, mit aller Kraft dem Aufbau unseres zerstörten Vaterlandes beteiligt und zum „Wirtschaftswunder“ beigetragen. Wenn die Sozialministerin Bayerns, Emilia Müller, am 2. September 2016 den Heimatvertriebenen in Bayern zurief: „Sie haben ihr großartiges Know-how eingebracht und gehören zu den Leistungsträgern in unserem Land“, so trifft dies auch auf alle anderen Bundesländer zu.

Das diesjährige Leitwort des Bundes der Vertriebenen „Identität schützen – Menschenrechte achten“ ist bei flüchtiger Betrachtung ein Schlagwort. Leider hat der Bundesinnenminister bei seinem Grußwort, haben die Ministerpräsidenten der Länder bei ihren die Bedeutungsschwere des Mottos nur unzureichend erkannt und plakativ geantwortet. Da werden wir ob unseres Fleißes gelobt, da wird die gelungene Integration gefeiert, da werden wir mit den Asylanten und Migranten verglichen. Da steht der Satz: „Vertreibungen sind Unrecht – ganz gleich, wer sie begeht“. Wir selbst haben uns nicht vertrieben. Doch wie steht es mit der Ahndung des Unrechts der Vertreibung? Wie sollen wir auf „eine großartige Erfolgsgeschichte zurückblicken“, ohne dass das Vertreibungsunrecht gesühnt oder rückgängig gemacht wurde? Es ist keine ruhmreiche „Erfolgsgeschichte“, wenn 70 Jahre nach der militärischen Kapitulation noch nicht einmal ein offizieller Frieden mit einem die Menschenrechte akzeptierenden Friedensvertrag geschlossen wurde?

Die Forderung „Identität schützen“ ist keine hohle Floskel. Sie ist ein Auftrag, an jeden Einzelnen wie auch das Volk als Ganzes, den Staat als Demokratie. Jedes Lebewesen, jeder Mensch ist einzig, ja einzigartig und hat seine eigene Identität, wenn es auch nur der Fingerabdruck ist. Bei Grenzüberschreitungen wird mittels des Fingerabdrucks wie des Passes daher die Identität einer jeden Person festgestellt. Kein Staat, der den Anspruch eines geordneten Rechtsstaates für sich reklamiert, kann darauf verzichten. Keine Demokratie kann eine unkontrollierte und von den Migranten erzwungene Einwanderung tolerieren, wenn ein Volk seine Identität bewahren will. Wir Vertriebenen wurden auch akribisch in Aufnahmelagern registriert und vom Schlagwort „Willkommenskultur“ haben wir nichts gespürt.

Das Asylrecht ist ein Individualrecht. Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 bezieht sich überhaupt nicht auf Kriegsflüchtlinge. Dieser Umstand wird der Bevölkerung überhaupt nicht vermittelt. Dies bedeutet, dass, wenn in einem Land kriegsähnliche Zustände herrschen, nicht automatisch die gesamte Bevölkerung das Recht auf Asylstatus beziehungsweise auf Beantragung auf Asyl hat. Deswegen waren die meisten europäischen Staaten entsetzt über das deutsche „Wir schaffen das“! Wesentliches Kriterium der Anerkennung eines Staates als souveränes Mitglied der internationalen Gemeinschaft ist und bleibt das eigene Staatsgebiet und die Kontrolle über das eigene Territorium. Kein Land hat das Recht, durch sträfliche Handhabung des Asylrechts andere Staaten unter moralischen Druck zu setzen.

Unsere Integration als Deutsche unter Deutschen haben wir selbst geschafft, ohne Aufforderung der bis 1949 nicht einmal existenten Bundesregierung, ohne das „Wir schaffen das!“ Obgleich selbst die Siegermächte von der Fortexistenz des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 ausgingen und sich das Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes auf diese territorialen Grenzen bezog, hat die Bundesregierung diese Wiedervereinigung nicht geschafft. Alle Bemühungen scheiterten und wurden schließlich aufgegeben. Man fand sich mit der völkerrechtswidrigen Amputation der Ostprovinzen, der Anerkennung der „Oder-Neiße-Linie“ ab.

Morgen am 3. Oktober begehen wir in der Frankfurter Paulskirche den „Tag der deutschen Einheit“. Was hat das mit dem „Tag der Heimat“ zu tun? Es weckt in uns die schmerzliche Erkenntnis, dass für uns Heimatvertriebene das „Recht auf Heimat“, das „Recht auf Selbstbestimmung“ nicht verwirklicht wurde. Unsere Entrechtung besteht fort. Das Vertreibungsunrecht bleibt über unseren Tod hinweg ungesühnt. Doch das scheint außer uns Vertriebenen niemand zu stören. Doch keine Angst, das ist zwar eine schmerzende Wunde, verbittert aber keinen von uns. Wir sind Leid gewohnt, wenn wir auch weiterhin als Mahner für die Realisierung der Menschenrechte aktiv auftreten. Die Politik hört das nicht gerne, weil sie an ihr größtes Defizit erinnert wird.

Als Festredner zum „Tag der deutschen Einheit“ ist Daniel Cohn-Bendit vorgesehen. In einem Vorabinterview sagte er in der Allgemeinen Zeitung Mainz, dass wir „Bio-Deutschen“ in einem neuen Deutschland leben, in einer „multikulturellen Mehrheitsgesellschaft“. Die Bundesrepublik sei eine für jegliche Zuwanderung „offene Nation“. Dies ist sie nicht, ja darf sie nicht sein, wenn sie dauerhaft Frieden im eigenen Land wahren will. Es gibt im Völkerrecht kein Menschenrecht auf Einwanderung. Wer garantiert, dass bei Schwinden der „Bio-Deutschen“ nicht eines Tages in Deutschland ethnische Konflikte ausbrechen, von außen bürgerkriegsähnliche Zustände entfacht werden?

Zu dem Schlagwort „Wir schaffen das“ sagte der Berliner Historiker Heinrich August Winkler im FOCUS, dass er die Gefahr sieht, „dass wir eine deutsche Sondermoral entwickeln“. Dies sehe ich auch und die Besonderheit liegt darin, dass wir die „Fernstenliebe“ predigen und dabei die „Nächstenliebe“ total verkümmern lassen. Winkler wies darauf hin, dass die Bundesrepublik in Sachen Asylrecht 1949 einen Sonderweg eingeschlagen habe. In der ursprünglichen Fassung des Grundgesetzes hieß es: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht im Rahmen des allgemeinen Völkerrechts“. Doch dann wurden die Worte „im Rahmen des allgemeinen Völkerrechts“ gestrichen. Diese Streichung ist problematisch und hat nach Winkler, ich zitiere, „mit dazu beigetragen, dass sich das Bild verfestigte, die Bundesrepublik sei asylpolitisch ein Land der unbeschränkten Möglichkeiten“. Winkler weiter: „Ich meine, es ist eines der großen Versäumnisse der deutschen Politik, dass dem durch die Propaganda von Schleusern entstandenen Zerrbild vom Paradies Bundesrepublik nie wirksam entgegengetreten wurde. Im März (2016) hat der Ständige Präsident der EU, Donald Tusk, von Athen aus einen flammenden Appell an alle potenziellen Wirtschaftsflüchtlinge gerichtet, nicht nach Europa zu kommen, nicht den leeren Versprechungen der Schlepper zu glauben und ihnen nicht Geld und Leben anzuvertrauen. Eine solche Rede hätte auch die Bundeskanzlerin halten müssen!“

Eine solche Rede hat die Bundeskanzlerin unterlassen. Es ist richtig, dass das Grundgesetz eine fixe Obergrenze beim Asylrecht ausschließt. Eine humanitäre Asylpolitik bedeutet jedoch, dass man vorab die Frage stellt, wer wirklich verfolgt ist im Sinne des Asylrechts oder schutzbedürftig im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention. So gehen die Rechnungen und Versprechungen der Schlepper auf, hat sich links der politischen Mitte ein internationalistisch orientiertes Gutmenschentum entwickelt mit dem Ziel einer multikulturellen Zivilgesellschaft. Damit ist aber unsere Demokratie hochgradig gefährdet. Wenn es in Art. 20 Abs. 2 GG heißt, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, zum Wohle des Volkes, so wird daraus deutlich, dass in einer Demokratie, ja in allen Demokratien der Welt, Volk und Staatsgewalt in einer Weise zusammengehören, dass Staatlichkeit vom Volk getragen wird: Das Volk ist Subjekt von Staatlichkeit!

Die Staatlichkeit erstreckt sich auf die gesamte Ordnung des Zusammenlebens eines Volkes. Diese Ordnung ist rechtsstaatlich geregelt. Ein Volk ohne Staat wäre kein demokratisches Subjekt mehr. d.h. von ihm ginge keine Staatsgewalt aus. Aber auch ein Staat ohne Volk wäre kein demokratisches Objekt mehr. Ein Staat als Demokratie ist untrennbar mit der Existenz eines Volkes verbunden. Volkssouveränität ist eine Form der Selbstbestimmung eines Volkes und die Selbstbestimmung ist wiederum eine Äußerung von Freiheit. Diese Freiheit setzt voraus, dass die einzelnen Mitglieder des Volkes als ebenfalls freie und auch gleiche an der Selbstbestimmung der Gesamtheit des Volkes teilnehmen. In Bezug auf die Unabhängigkeit von anderen Völkern ist es notwendig, dass ein Volk grundsätzlich als eine abgegrenzte Gesamtheit auftritt.

Eine Demokratie als Volksherrschaft, in der Herrscher und Beherrschte identisch sind, wo das Volk als Subjekt der Staatsgewalt gleichzeitig auch deren Objekt ist, kann keine „offene Nation“ sein. Eine Demokratie kann nicht auf wechselnden Ethnien wie unkontrolliert wachsenden „Parallelgesellschaften“ aufbauen. Daher unterscheiden alle souveränen Demokratien streng zwischen Staatsbürgern als Mitglieder des Volkes und ausländischen Mitmenschen. Sie gehören nicht automatisch zur „Schicksalsgemeinschaft“ eines Volkes wie wir Heimatvertriebenen.

Der „Tag der Heimat“ soll nicht nur daran erinnern, dass die Wahrung der Identität der Landsmannschaften wie der Vertriebenen insgesamt gefährdet ist, sondern auch die kulturelle Identität des deutschen Volkes als Summe seiner Stämme. Jedes Volk bedarf einer tragenden nationalen Identität, einer gewissen ethnischen, kulturellen und weltanschaulichen Homogenität, einer „Leitkultur“. Drei Viertel der Deutschen finden, dass die deutsche Kultur „Leitkultur“ sein muss und bleiben soll. An dieser Wirklichkeit muss sich jede Politik orientieren.

Zur Wirklichkeit gehört dass eine große Mehrheit der Bevölkerung ihre eigene Identität über eine in Jahrhunderten gewachsene Kulturtradition und eine gemeinsame Herkunft und Sprache definiert. Das hat mit Chauvinismus oder Fremdenfeindlichkeit nichts zu tun, sondern ist Ausdruck eines tief im Unterbewusstsein verankerten Identitätsgefühls.

Wenn Politik den Mehrheitswillen des Volkes bewusst ignoriert und pauschal diffamiert, dann muss sie die Quittung auch ertragen. In einer Demokratie ist der Bürger der Souverän. Als mündiger Bürger ist er ein selbstbestimmter Wähler, der nach dem Prinzip des Königsberger Philosophen Immanuel Kant handelt: „Habe den Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen, um dich aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit zu befreien.“ Freiheit ist nicht ohne Mut zu haben.

Stellvertretend für viele Europäer hat der österreichische Philosoph Hans Köchler folgende Frage gestellt: „Ist das faktische Überranntwerden – mit Außerkraftsetzen praktisch aller rechtlichen und sicherheitstechnischen Barrieren – gewollt, und wenn ja, in welchem Ausmaß, oder ist es schlicht ein Symptom einer Wohlstands- und Spaßgesellschaft, die den Willen zur Selbstbehauptung verloren hat?“ Diese geistige Auseinandersetzung muss geführt werden, vom Volk zum Wohle des Volkes. Wir Heimatvertriebenen erwarten hierzu eine klare Antwort der politisch Verantwortlichen.

Eine Demokratie lebt von einem offenen Dialog zwischen Bürgern und Politik!

(Rede Dr. Thünes zum Tag der Heimat 2016 in Wetzlar, Sonntag, den 2. Oktober 2016 um 14 Uhr Im Bürgerhaus Wetzlar-Büblingshausen, Unter dem Ahorn 22)
*) Wolfgang Thüne (www.derwettermann.de) ist Diplom-Meteorologe und Dr. phil. und BdV-Landesvorsitzender in Rheinland-Pfalz
www.conservo.wordpress.com 2. Oktober 2016
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