Bei Vertragsbruch Widerstand ? – Wann wird Widerstand zur Bürgerpflicht?

(www.conservo.wordpress.com)

Von Georg Martin *)

Zwischen den Staatsbürgern eines Landes und der Regierung eines Landes besteht faktisch ein uralter und ewig geltender staatsphilosophischer wie staatsrechtlicher Vertrag:

Der Staatsbürger, der Souverän, überträgt der Regierung dieses Staates die Macht und die Gewalt über das Staatsgebiet. Im Gegenzug verpflichtet sich die Regierung dieses Staates gegenüber dem Staatsvolk, den Bürgern, den Frieden des Landes und die Lebensgrundlage für das Staatsvolk nach innen und außen zu gewährleisten und gegebenenfalls mit allen Mitteln zu verteidigen. Gewährleistet nun die Regierung des Staates ihre staatlichen Verpflichtungen gegenüber dem Staatsvolk, den Bürgen, nicht mehr, wird auch der Staatsbürger von seiner Verpflichtung auf Gehorsam entbunden. Mehr noch, so steht dem Staatsvolk, den Bürgern, ein Recht auf Widerstand gegen diese Regierung zu.

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist dieses Widerstandsrecht im Art. 20 Abs. 4 geregelt.

Bricht die Staatsregierung gegen den Willen des Staatsvolkes ihren Teil des Vertrags, indem sie, wie im Falle der Regierung Merkel, durch die willkürliche und ungesetzliche Öffnung der Grenzen ab September 2015 geschehen, so richtet diese Regierung die ihr übertragene Macht und ihre Gewalt nicht mehr gegen äußere Feinde, sondern gegen daseigene Staatsvolk. Weil aber auch diese Gewalt des Staates ein Gewaltakt ist, ein Gewaltakt gegen das eigene Staatsvolk, gegen die eigenen Bürger, die sich nun nach innen gegen die beauftragende eigene Bevölkerung richtet, ist durch diesen Akt der Gewalt gegenüber der eigenen Bevölkerung das Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz gegeben. – Wenn nicht in dieser Situation, wann dann? Anspruch auf Leben und Gesundheit der Staatsbürger

Zweck dieses bilateralen Vertrages zwischen Staatsvolk bzw. Staatsbürger und der Regierung dieses Staates, mit dem sich der Bürger dem Machthaber unterwirft, ist primär nichts anderes als die Verteidigung der elementarsten allen Menschenrecht: Der Anspruch auf Leben und Gesundheit der Staatsbürger innerhalb ihres Staates. Und nichts anderes!

Es ist also faktisch ein Tauschgeschäft: Der Herr oder die Regierung des Staates verspricht Schutz, der Diener oder das Staatsvolk verspricht im Gegenzug Gehorsam.

Versäumt es nun der Staat, seinen Vertragsteil zu erfüllen und die Bürger vor gewaltsamen Angriffen jeglicher Art von außen zu bewahren, werden die machtunterworfenen Bürger des Staates von ihrer Verpflichtung auf Gehorsam befreit.

Das Recht, sich zu verteidigen und Widerstand gegen diese Gewalt, auch gegen die eigene Staatsgewalt, zu leisten fällt dann an sie, die Staatsbürger zurück.

Staatsphilosophen und Staatsrechtler haben keinen Zweifel: Wenn die Regierung des Staates der eigenen Bevölkerung zumutet, einen gewaltsamen Angriff auf den Frieden und die Lebensgrundlage ihrer Bürger zu dulden, dann haben die Staatsbürger im Gegenzug nun das Recht, den Gehorsam gegenüben dem Staat aufzukündigen und sich gegen den Einbruch der Gewalt von außen selbst zu schützen. Dies auch gegen den Willen der schutzversagenden Regierung des Staates.

Unter den Augen Merkels & Co: Der Terror ist angekommen

Zu einer solchen Zumutung gegenüber über ihren Staatsbürgern haben sich Merkel, Maas und de Maizière hingerissen, als sie den Bürgern dreist erklärten, „der Terror sei nun auch in Deutschland angekommen, von jetzt an hätten sie mit diesem Terror zu leben“.

Sie meinten damit aber die Bürger und nicht sie selbst. Sie selbst, die sogenannten Volksvertreter, haben ja nichts zu befürchten. Sie sind in gepanzerten Limousinen unterwegs, genießen Polizeischutz rund um die Uhr, haben Leibwächter und wohnen dort, wo sich kriminelle, abgerissene Gestalten, die sie selbst zu Hunderttausenden ins Land geholt haben, nicht blicken lassen.

Sie haben ihre Sicherheit für sich selbst organisiert, aber nicht die Sicherheit für die deutsche Bevölkerung, wozu sie aber rechtlich unbedingt verpflichtet wären.

Mit diesem rechtswidrigen Akt hat die Regierung Merkel das deutsche Volk von ihrem Gehorsam gegenüber dem Staat entbunden und zum Widerstand berechtigt.

Der Soziologe und Philosoph Jürgen Habermas („Frankfurter Schule“ / „Kritische Theorie“) definierte das wie folgt:

„Wenn die Verfassung vor neuen, konkreten Herausforderungen versagt, dann müsse das Volk in der Gestalt seiner Bürger in die originären Rechte des Staatsouveräns eintreten und den Gehorsam gegenüber dem Staat aufkündigen dürfen“.

Das war und blieb die Begründung für den von ihm und seinen Befürwortern propagierten zivilen Ungehorsam.

Was ist von unserem ehemaligen Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland noch übrig, seit Merkel diese Regierung führt? Seit sie die Grenzen vorsätzlich öffnete und sie das Parlament entmachtet hat? Die Genfer Flüchtlingskonvention ist nichts mehr wert. Die Abkommen von Dublin, Schengen und Maastricht laufen ins Leere.

Das Grundgesetz wird verhöhnt und missachtet, und mit ihm die Bürger Deutschlands, das Staatsvolk!

Inzwischen ist der nationale und internationale Rechtsbruch zur Grundlage der Regierungstätigkeit von Merkel und ihrer Regierung geworden. An die Stelle von Recht und Gesetz, Verfassung und Vertrag ist ein verlogener, humanitärer, sozialistischer Imperialismus getreten, der Menschenrechte und Hilfsbereitschaft als heuchlerische Ausreden benutzt, um sich über geschriebene und ungeschriebene Regeln und Gesetze hinwegzusetzen.

Grenzöffnung: „massivster Angriff auf die Demokratie“

Die von Merkel eigenmächtig verfügte Grenzöffnung ist der bisher massivste Angriff auf die Demokratie und auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie auf die Lebensgrundlage der deutschen Bevölkerung seit ihrem Bestehen.

Denn wie jede andere Gemeinschaft braucht auch unsere Demokratie in Deutschland und brauchten auch die Bürger Deutschlands schützende Grenzen. Ohne aber zu wissen, wer legal und legitim dazugehört und wer nicht, sind Wahlen und Abstimmungen in Deutschland sinnlos. Dort, wo alle irgendwie dazugehören und irgendwie betroffen sind, lassen sich Mehrheiten und Minderheiten nicht mehr klar ermitteln.

Dann hängt die Demokratie buchstäblich in der Luft. – Und das soll wohl nach dem Willen Merkel auch so sein!

Was da heraufzieht ist ein totalitärer Staat, eine faschistische sozialistische Diktatur, vergleichbar mit dem Nationalsozialismus der dreißiger Jahre des letzten Jahrhunderts, die unsere Demokratie und Rechtsordnung vorsätzlich sukzessive zersetzt und zerstört. Was wohl auch die hintergründige Absicht Merkels und ihrer Regierung ist – warum auch immer!

Mit Wahrheit, Recht und Gerechtigkeit hat das alles nichts mehr zu tun. Was von Merkel und ihrer Clique des Unrechts durchgeboxt wird ist aber nicht nur irreversibel. Nein, es ist viel schlimmer.

Denn es wird seine ganze Stoßkraft erst dann entfalten, wenn sich das Heer hunderttausender jungen kulturfremden Männer, die Merkel ins Land gebeten hat, daran macht, die Mehrheit im Lande zu erobern, zunächst demographisch und dann mit zunehmend brutaler physischer Gewalt. Dies wird dann eine Mehrheit bilden, die auf die alteingesessene deutsche Minderheitsbevölkerung und deren Traditionen, Religionen und demokratischen Freiheiten keinerlei Rücksicht mehr nimmt. Im Gegenteil, die deutschstämmige Bevölkerung wird dann brutal unterdrückt, versklavt oder vertrieben werden.

Die Geschehnisse in Köln und anderswo zu Silvester 2015 und 2016 waren nur die ersten „Probeläufe“ für die künftigen Macht- und Gewaltdemonstrationen dieser kulturfremden Eroberer.

In diesem Stadium, wenn die deutschstämmige Bevölkerung endgültig in der Minderheit ist, dürfte es zum Widerstand zu spät sein.

Heute aber vielleicht noch nicht! Deshalb müssen wir uns an das deutsche Grundgesetz halten, das uns zum Widerstand gegen jeden berechtigt, der es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland zu beseitigen, „wenn andere Abhilfe nicht mehr möglich ist“.

Die Kernfrage lautet: Ist diese „andere Abhilfe“, soll heißen die demokratisch-parlamentarische Abhilfe, in der aktuellen linken Block-Parteienlandschaft überhaupt noch möglich, oder ist es gar an der Zeit, dass sich die Staatsbürger in Deutschland gegen das fortbestehende Unrecht der Regierung Merkel nun aktiv zur Wehr setzen, um ihre künftige Lebensgrundlage, ihre Freiheit, in Deutschland weiterhin zu sichern?

Ist die Zeit der Revolte der Staatsbürger gegen die Umstürzler von oben jetzt da?

Dies ist aktuell die alles beherrschende und existenzielle Grundsatzfrage in Deutschland.

Die renommierten Staatsrechtler Prof. Udo Di Fabio und Prof. Karl Albrecht Schachtschneider und viele andere haben auf diese Kernfrage eine eindeutige juristische Antwort geliefert. – Nun ist es an der Zeit, dass das Staatsvolk, dass die Bürger reagieren.

Vom befangenen Bundesverfassungsgericht ist jedenfalls keine Unterstützung zu erwarten.

*) Georg Martin ist Dipl.-Ing., freiberuflicher Unternehmensberater, Freidenker und deutscher Patriot sowie seit langer Zeit Kommentator bei conservo.
www.conservo.wordpress.com   28.01.2017
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