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„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – eigentlich
Grundgesetz §1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
So steht geschrieben, so soll es sein.
Jeder Mensch hat eine Würde und eine Berechtigung, diese zu besitzen.„Deutschlands Problem mit von Migranten verübten Sexualverbrechen wird durch seine milde Justiz verschärft, die selbst bei schweren Verbrechen die Täter nur zu relativ milden Strafen verurteilt. In vielen Fällen werden Personen, die wegen Sexualstraftaten verhaftet werden, nach der Befragung durch die Polizei wieder auf freien Fuß gesetzt. Diese Praxis erlaubt es Strafverdächtigen, anschließend weiterhin so gut wie ungeschoren Verbrechen zu begehen.“ (https://de.gatestoneinstitute.org/10565/deutschland-migranten-sexualverbrechen)
Hat das jetzt etwas mit der Würde des Verbrechers zu tun? Wo bleibt die Würde des Opfers, die Würde des Menschen, der die Würde des Täters über sich ergehen lassen mußte, indem er sie vergewaltigte und des Opfers Würde nahm.
Und das sind keine Einzelfälle mehr wie behauptet, sondern sind Vergewaltigungen im großen Stil.
Die Zahl der von Migranten verübten Sexualstraftaten (sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Missbrauch von Kindern) ist in den letzten vier Jahren um fast 500 Prozent gestiegen; das geht aus dem am 27. April veröffentlichten JahresberichtKriminalität im Kontext von Zuwanderung hervor, der vom Bundeskriminalamt (BKA) herausgegeben wird.
Der Bericht zeigt, dass Zuwanderer (definiert als Asylbewerber, Flüchtlinge und illegale Einwanderer) 2016 3.404 Sexualverbrechen begangen haben – das entspricht etwa neun pro Tag und war ein 102-prozentiger Anstieg gegenüber 2015, als Migranten 1.683 Sexualstraftaten verübten – rund fünf pro Tag. Zum Vergleich: 2014 begingen Migranten 949 Sexualverbrechen, gut drei pro Tag; 2013 waren es 599 Fälle, etwa zwei pro Tag.
Laut dem Bericht kamen die Täter 2016 hauptsächlich aus den folgenden Staaten: Syrien (ein Anstieg von 318,7 Prozent gegenüber 2015); Afghanistan (plus 259,3 Prozent); Pakistan (plus 70,3 Prozent); Iran (plus 329,7 Prozent); Algerien (plus 100 Prozent) und Marokko (plus 115,7 Prozent).
Wir Europäer, wir Deutsche stellen Flüchtlinge, Asylanten usw. unter den Schutz der EU-Gesetzgebung und des Deutschen Grundgesetzes.
Wir geben ihnen Schutz UND Würde wieder, weil wir sie hier aufnehmen und schützen.
Gleichzeitig nehmen sie uns aber die Würde und die Sicherheit jedes Einzelnen.
Frauen und Kinder als unterwürfiges Individuum, wie die Täter es sehen. Wo bleibt deren Würde, die Würde der Opfer? Sie wird zunehmend nun schon täglich mehrere Male verletzt, und niemanden scheint es zu interessieren.
Die Strafen, die inzwischen für solche Verbrechen verhängt werden, sind doch lächerlich. Bewährungsstrafen, 1 Jahr und 5 Monate, usw. Ist das die gerechte Strafe für die Entwürdigung der Opfer? (http://www.freiewelt.net/nachricht/ein-jahr-und-neun-monate-auf-bewaehrung-wegen-schweren-sexuellen-kindesmissbrauchs-10071260/)
Jeder der einen sogenannten Hetz-Kommentar losläßt, bekommt das Drei- bis Vierfache für seine „Tat“.
Wird hier nicht doch eine Unterwürfigkeits-Strategie geprobt? Eine Strategie die vielleicht doch mit dem Glauben und der Erziehung in den einzelnen Ländern zu tun hat.
Wie kann man so naiv sein zu glauben, daß eine Globalisierung auf dem Stand der Weltpolitik der richtige Zeitpunkt ist?!
Will man Globalisierung erzwingen und hat deswegen auch Opfer eingerechnet?
Geben wir uns geschlagen und entziehen uns unsere eigenen Rechte?
Das Recht und die Bestrafungen werden zurechtgebogen, um Flüchtlinge – in der Mehrzahl Moslems – nicht zu verärgern.
Warum wurde die Tat vor einem Jugendgericht verhandelt? Der Täter war bei Ausübung der Tat deutlich älter als 21 Jahre, gilt also in strafrechtlicher Hinsicht als Erwachsener und hätte demzufolge auch nach dem Erwachsenenstrafrecht behandelt werden müssen. Wieso schwächt das Gericht die Strafbestimmung ab, wenn im § 176a StGB eindeutig steht, dass auf eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen ist, wenn die Tat »mit einem Eindringen in den Körper verbunden« ist? Außerdem hat Ismet S. die gesamte Tat gefilmt. Der Vorwurf, die Tat zum Gegenstand einer pornographischen Schrift zu machen, fand nur am Rand Erwähnung. (http://www.freiewelt.net/nachricht/ein-jahr-und-neun-monate-auf-bewaehrung-wegen-schweren-sexuellen-kindesmissbrauchs-10071260/)
Warum sollte sich ein Täter deswegen noch groß Gedanken machen? Er ist frei und kann die nächste Tat intensiver und nach den „Vorgaben“ des Gerichtes planen, um nicht wieder in Erscheinung zu treten.
Die Restbestände unserer europäischen und deutschen Würde sind nun Ziel der links-grünen Politik, und was diese Flüchtlinge nicht geschafft haben, werden diese linken Gruppen mit Sicherheit schaffen.
Somit wird das Verhältnis der zwei Gesetze, eines für uns und eines für die Neuen, endlich wieder zu einem Gesetz werden, es wird aber nicht unseres sein.