(www.conservo.wordpress.com)
Von Renate Sandvoß *)
Regulierungs- und Überwachungsdrang
Als Hamburger Deern wie ich, ist man ja eigentlich mit allen Wassern gewaschen. Da liebt man seine Heimatstadt an der Elbe von ganzem Herzen: die idyllische Alster, den feinen Stadtteil Blankenese mit seinen luxuriösen Häusern am Elbhang, die noble Milchstraße mit ihren edlen Karossen, den rustikalen Hamburger Fischmarkt und natürlich auch die vielseits besungene und gepriesene Reeperbahn auf St. Pauli. Wie oft bin ich hier nach einem Operettenbesuch noch ein wenig entlang geschlendert, habe mich von der fröhlichen, beschwingten Atmosphäre mitreißen lassen und das lustige Treiben beobachtet. Doch seit dem 1. Juli 2017 ist Schluss mit lustig auf der sündigen Meile!
So mancher Prostituierten ist das Lachen im Halse stecken geblieben und auch so mancher Freier schaut beim Verlassen eines Bordells nicht mehr ganz so zufrieden aus der Wäsche. Schuld daran ist – wie soll es auch anders sein – unser aller Lieblingsminister Heiko Maas. Sein Regulierungs-, und Überwachungsdrang macht selbst vor dem Puff nicht halt, denn es wäre doch gelacht, wenn man dem zügellosen Leben auf der Reeperbahn und anderen Vergnügungsvierteln nicht Einhalt gebieten könnte, damit auch unsere lieben moslemischen Migranten keinen Anstoß daran nehmen können und so einer weiteren Islamisierung nichts mehr im Wege steht. Und da hat sich der kleine Heiko nach dem Netzdurchsetzungsgesetz und der „Ehe für alle“, die auch Platz für Ehe mit Minderjährigen und Polygamie läßt, ein neues Gesetz einfallen lassen: das sogenannte Prostituierten-Schutzgesetz. Selbstverständlich hat er dabei nur den Schutz vor Zwang und Ausbeutung für diese „bedauernswerte Berufsgruppe“ im Sinn, und die Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung. So jedenfalls erklärt er dieses Gesetz öffentlich. Doch schaut man hinter die Kulissen, so wird schnell klar: hier geht es eindeutig um etwas ganz anderes, um eine Eindämmung des „ältesten Gewerbes der Welt“, das dem Islam in unserer freiheitlichen, westlichen Kultur schon lange ein Dorn im Auge ist.
Worum geht es in diesem Prostituiertenschutzgesetz eigentlich, das am 1.Juli 2017 in Kraft trat?
Ab sofort ist eine absolute Kondompflicht festgeschrieben. Gut sichtbar muß darauf auf Schildern an Bordellen oder Wohnwagen hingewiesen werden. Bei Zuwiderhandlung hat der Freier eine deftige Strafe von bis zu 50 000 € zu zahlen. Da kommt Freude auf! Bedeutet sexuelle Selbstbestimmung eigentlich nicht, dass ein jeder Mensch – und so auch eine Prostituierte – eigenverantwortlich entscheiden kann, ob sie einen Schutz benutzt oder nicht? In der Praxis sieht es doch so aus, dass der Freier ein paar Scheinchen mehr auf den Nachttisch legt und schon zeigt sich die „gewisse Dame“ etwas entgegenkommender und verzichtet auf ein Kondom. Fest steht: für den „armen Freier“ wird das Vergnügen ab jetzt teurer, denn entweder zahlt er Strafgeld oder einen Sonderleistungs-Aufschlag……
Fragwürdige Überprüfung
Doch halt: wie wollen die Ämter eigentlich die Einhaltung des neuen Gesetzes überprüfen? Fest steht: die Kommunen können Auflagen erteilen und auch von sich aus einfach so die Tätigkeit als Prostituierte verbieten. Sieht es jetzt künftig so aus, dass bei Beschwerden von moslemischen Anwohnern die Ausübung des Berufes untersagt wird? Auch können sich Angehörige des Amtes jederzeit Zutritt zu den Etablissements der Prostituierten verschaffen, um die Einhaltung des Gesetzes zu überprüfen. Heißt das jetzt: Kamasutra unter den Augen des Amtes? Sprengen die Mitarbeiter jetzt künftig die „Veranstaltung“ und lupfen die Bettdecke? Stellen die Behörden für die Kontrollen extra Personal ein? Welche Berufsbezeichnung erhalten sie? Wird es künftig Testfreier geben? Fragen über Fragen…
Werbung für´s Gewerbe ist künftig in Schrift, Ton oder Bildträgern verboten, wenn darin auf Sex ohne Kondom hingewiesen wird. Auch ist in Puncto Werbung auf die Gemüter von Kindern und Jugendlichen Rücksicht zu nehmen, die daran Schaden nehmen könnten. Wie verlogen, wenn man bedenkt, dass selbst Grundschulkindern die extremsten sexuellen Praktiken und Neigungen im Unterricht von den Linken und Grünen aufgedrängt werden! Szenetypische Begriffe wie „naturgeil“ oder „tabulos“ – früher in jedem Fernsehvideotext üblich – dürfen nicht mehr in der Werbung benutzt werden.
Jede Prostituierte muß künftig einen sogenannten „Hurenpass“ mit sich führen. Darin vermerkt sind Name, Adresse, Geburtsdatum und Berufsbezeichnung. Dabei ist zu bedenken, dass viele der ausländischen Sexarbeiterinnen keine Meldeadresse haben und somit keine behördliche Registrierung erfolgen kann. Außerdem: Diese offizielle Abstempeln von bestimmten Bevölkerungsgruppen erinnert doch irgendwie an die dunkle deutsche Vergangenheit. Doch das scheint Heiko Maas nicht zu stören, eher wohl zu beflügeln.
„Flatrate“ und „Gangbang Partys“ sind ab sofort verboten. Freier berichteten, dass sie künftig in Privatwohnungen ausweichen und das „gesellige Beisammensein“ als Pornodreh anmelden werden.
Des weiteren werden Prostituierte dazu verpflichtet, regelmäßig an Beratungsgesprächen teilzunehmen.
Dominastudios müssen künftig mit getrennten Toiletten für Gäste und Studiobetreiber ausgestattet werden. Bauliche Veränderungen werden vom Amt überwacht. Da die Studios nur in seltenen Fällen über genügend Platz verfügen, bedeutet das das Aus für so manche Domina.
Widerspruch
Doch all diese Gesetzestexte, die doch angeblich dem Schutz und der Selbstbestimmung der Prostituierten dienen sollen, blieben nicht ohne Widerspruch. Am letzten Mittwoch reichten 25 Beschwerdeführer in Karlsruhe Klage gegen das neue Prostituiertenschutzgesetz ein, darunter Sexbetriebe, Freier und Prostituierte. Grund: massiver Eingriff in die Grundrechte der Sexarbeiterinnen und Angst vor gesellschaftlicher Ausgrenzung durch Offenlegung persönlicher Daten. Sie sehen die Berufswahl gefährdet, die informelle und sexuelle Selbstbestimmung sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung gefährdet, – so der Verfasser der Klageschrift. Insgesamt stellt das Gesetz die Prostitution unter ein Ausnahmeregime mit totaler Kontrolle, was durch die tatsächlichen Gefahren in diesem Wirtschaftszweig nicht gerechtfertigt ist, sagte Starostik, der auch Richter am Verfassungsgericht des Landes Berlin ist.
Prostituiertenschutz nicht gewährleistet
An den Begriff „Ehe für alle“ haben wir uns bereits gewöhnt, – so oft, wie er in den letzten Tagen in allen Medien genannt wurde. Achtung: da steht nicht „Homo-Ehe“, sondern „Ehe für alle“. Da muß man sich nicht an einen neuen Ausdruck gewöhnen, wenn zu gegebener Zeit nach islamischem Recht die „Ehe mit Minderjährigen“ oder die „Vielehe“ eingeführt werden. Das fällt alles unter den inzwischen vertrauten Begriff „Ehe für alle“ und wird von den gleichgültigen Bürgern bestimmt genauso abgenickt, wie die „Homo-Ehe“. Schließlich geht es um den allumfassenden Begriff der Liebe. Das Prostituiertenschutzgesetz bietet keiner einzigen Prostituierten Schutz, sondern es erschwert ihr massiv die Ausübung ihres Berufes. Und genau das ist der Sinn der Sache, denn Allah würde das lustreiche Treiben im freiheitlichen Westen nicht gefallen…
Das „Kondom des Grauens“ brachte bereits schon einmal gewaltige Nachteile fürs Liebesleben, und zwar in der gleichnamigen amerikanischen Filmkomödie aus dem Jahr 1996. Da können wir nur im Sinne der 200 000 Liebesdienerinnen und Liebesdiener in Deutschland hoffen, dass im Puff noch lange nicht „Schluß mit lustig“ ist! (siehe: https://www.prostituiertenschutzgesetz.info/wp-content/uploads/prostituiertenschutzgesetz-2017.pdf