„Tarifeinheitsgesetz“ oder: Die Gleichschaltung der Gesellschaft

(www.conservo.wordpress.com)

Von Peter Helmes

Das umstrittene Tarifeinheitsgesetz sei weitgehend mit der Verfassung vereinbar.

Das Bundesverfassungsgericht billigte heute (11.7.17) das Gesetz grundsätzlich, forderte aber eine Nachbesserung bei der neuen Regel. Es legt fest, daß nur die mitgliedsstärkste Gewerkschaft im Betrieb Tarifverträge mit dem Arbeitgeber abschließen kann.

Das umstrittene Tarifeinheitsgesetz von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat also im Kern Bestand. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies die Klagen mehrerer Gewerkschaften weitgehend ab (Az. 1 BvR 1571/15 u.a.).

Allerdings müsse der Gesetzgeber den Schutz kleiner Spartengewerkschaften nachbessern, damit deren Interessen „nicht einseitig vernachlässigt“ und dem Gesetz „Schärfen genommen werden“, heißt es in dem heute in Karlsruhe veröffentlichtem Urteil. Zwei der acht Richter trugen das Urteil nicht mit und legten Sondervoten ein.

Rivalen sollen sich an einen Tisch setzen

Der Unterlegene kann sich diesen Vereinbarungen nur durch nachträgliche Unterzeichnung anschließen. Wer die meisten Mitglieder hat, das sollen im Zweifel die Arbeitsgerichte entscheiden. Die Bundesregierung will damit aufreibende Machtkämpfe verhindern. Das Gesetz soll dafür sorgen, daß sich Rivalen von vornherein an einen Tisch setzen und sich abstimmen.Das Tarifeinheitsgesetz gilt seit zwei Jahren und regelt die Machtverhältnisse in Unternehmen mit mehreren Gewerkschaften. Konkret legt es fest, daß in dem Fall nur die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb Tarifverträge mit dem Arbeitgeber abschließen kann.

Das Tarifeinheitsgesetz bleibt also in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht hat damit die Klagen mehrerer Einzel-Gewerkschaften weitgehend abgewiesen. Doch das Urteil – ohne Polemik ausgedrückt, wohl eines der schlechtesten des BVerG – läßt die Hauptakteure letztlich ratlos zurück, zumindest was die Praktikabilität angeht. Claus Weselsky von der Gewerkschaft der Lokomotivführer wertet das Urteil dennoch als Erfolg: „Das Gesetz ist zwar bestätigt worden, aber in entscheidenden Passagen entkräftet.“ Offensichtlich blickt auch er nicht durch und hat die eigentliche Problematik nicht erkannt, nämlich die sozialistische Gleichmacher-Systematik.

Sozialistische Einheitsgewerkschaft

Seit Sommer 2015 ist das „Tarifeinheitsgesetz“ in Kraft, ein Begriff, den nur Eingeweihte verstehen dürften. Doch der Teufel steckt im Detail. Dahinter steht ein wichtiges Reformprojekt von Arbeitsministerin Andrea Nahles, der früheren Juso-Vorsitzenden. Sie will im Wesentlichen eine (sozialistische) Einheitsgewerkschaft; denn das paßt ins Ideologie-Bild der Linken: Einheitsmenschen (siehe „Ehe für alle“), glattgebügelte Einheitsstaaten wie in der EU: Einheitsvolk, Einheitswährung, Einheits-Bildung (auf niedrigstem Niveau) und Einheits-Unternehmensrecht ohne Machtkämpfe der Gewerkschaften (sie werden gleichgeschaltet).

Also „Schluß mit dem Tarifdschungel in den Betrieben“, so klang damals das erklärte Ziel der Sozialdemokratin. Kein Wunder deshalb, daß sofort nach der Verkündung des neuen Tarifgesetzes die Spartengewerkschaften der Fluglotsen, der Lokführer und anderer Nischenberufe auf die Barrikaden gingen und klagten.

Durch den heutigen (11.7.17) Spruch des BGH ist das Gesetz zwar bestätigt, aber in entscheidenden Passagen entkräftet worden. Das heißt, der existenzgefährdende Angriff auf „die Kleinen“ als Berufsgewerkschaften, ausgelöst von einer sozialistischen Arbeitsministerin, ist abgewehrt worden.

Das Urteil sagt klar und deutlich, daß die Koalitionsfreiheit nicht eingeschränkt sei. D.h., vor allen Dingen: Auch die „kleinen“ Gewerkschaften können Tarifverträge abschließen, die dem Paragraphen 4a, diesen alles entscheidenden Paragraphen, abbedingen. Das heißt, sie können den Arbeitgeber dazu bringen, daß er einen Tarifvertrag mit ihnen abschließt und das Gesetz außen vorbleibt. Ein tariflicher und juristischer Irrsinn.

Ein Betrieb, ein Tarifvertrag

Das wiederum verstößt gegen den Ur-Traum der sozialistischen DGB-Gewerkschaften, der da lautet: „ein Betrieb, ein Tarifvertrag“. Davon träumen auch die Arbeitgeber – aus durchsichtigen Gründen. Das würde nämlich den Betriebsfrieden sichern und damit die Einzelinteressen von kleinen Gewerkschaften mindern. Und man würde gemeinsam ein Ziel erreichen – ohne Arbeitskampf wie in der Vergangenheit, womit die Interessen der „Kleinen“ unter den Tisch gebügelt würden.

Ohne Arbeitskampf kann man sich aber eine Arbeitswelt und eine Tarifautonomie nicht vorstellen. Das stellen noch nicht mal die DGB-Gewerkschaften in Frage. Es stellt sich deshalb die Kardinalfrage, ob denn die Betriebslandschaft die entscheidende Größe ist, weil sie damit Flächentarifverträge kaputt machen. Wenn im Betrieb eins ein Tarifvertrag A gilt, im Betrieb zwei der Tarifvertrag B, im Betrieb drei womöglich der Tarifvertrag C, dann sind die Gewerkschaften insgesamt gar nicht mehr in der Lage, einen Flächentarifvertrag zum Tragen zu bringen, der eine tatsächliche friedensbringende Wirkung entfaltet.

1 Tarifvertrag fü alle

Genau das ist aber das Ziel von Frau Nahles: ein Tarifvertrag für ein Unternehmen. Dazu hat sie aber nicht bloß ein schlechtes Gesetz gemacht, sondern hat zum völlig falschen Mittel gegriffen. Erstens hat sie die Existenz von Berufsgewerkschaften in Frage gestellt; da ist sie nun abgebügelt worden.

Zweitens hat sie ein Gesetz geschaffen, das in seiner Anwendung völlig in die Hosen gehen muß; denn niemand will im Betrieb eins den einen Tarifvertrag und im Betrieb zwei den anderen Tarifvertrag haben. Keiner! Nicht mal die Arbeitgeber; denn auch damit können die nicht umgehen. Wenn eine Deutsche Bahn AG in 360 Betrieben in jedem Betrieb was anderes zelebrieren muß, weil dort ein anderer Tarifvertrag gilt oder drei verschiedene Tarifverträge gelten, dann hat die Arbeitgeberseite nichts gewonnen. Also ein schlecht gemachtes Gesetz! Und deswegen hält sich der Triumph auf der anderen Seite sicherlich in Grenzen.

Im Klartext: Der Machtkampf zwischen den Gewerkschaften ist entbrannt, weil z. B. eine 80 Prozent organisierte Gewerkschaft der Lokführer sich erlaubt, für diese Lokomotivführer die Tarifverträge abzuschließen. Wo ist denn da ein Machtkampf? Der wird herbeigeredet von den DGB-Gewerkschaften, der wird herbeigeredet von Arbeitgebern. Die schwachen DGB-Gewerkschaften, die nachgewiesenermaßen weniger als 18 Prozent nur noch in diesem Lande organisieren, die wollen kleine, schwache Einzelgewerkschaften, weil die schlechte Tarifabschlüsse bringen. Das wird auch das nunmehr abgeschwächte Tarifeinheitsgesetz nicht verändern.

Da wedelt der Schwanz mit dem Hund!

www.conservo.wordpress.com   12.07.2017
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