(www.conservo.wordpress.com)
von Jörg Gebauer *)
Schweiz, Österreich, Berlin, Brüssel und die vier Visegrád-Staaten Ungarn, Tschechien, Slowakei, Polen sind in heftige diplomatische Verwicklungen geraten, von denen der ZDF-Michel so gut wie nichts mitbekommt, ja wenig mitbekommen soll. Jörg Gebauer erläutert die verfahrene, nicht ungefährliche Situation, welche ausgelöst wurde durch Merkels massive Rechts- und Verfassungsbrüche.
Reaktivierung des Sündenbockdenkens um vom eigenen Versagen abzulenken
Die westeuropäischen Staaten und die EU-Führung drohen jetzt wieder massiv einigen mitteleuropäischen Staaten (das Berliner Establishment nennt sie „osteuropäische“), weil jene „uns“ (wer ist das eigentlich: uns?) keine Migranten abnehmen wollen. Dies wird einer der zentralen Ablenkungsmanöver der neuen GroKo-Verhandlungen sein. Der angestrebte Trick: Ein „Populismus von links“ soll nun das historisch mieseste Wahlergebnis von Union und SPD vergessen machen, indem ein äußerer Sündenbock gesucht wird. Alles zu Lasten der Polen, der Tschechen, der Ungarn, der Österreicher und der Slowaken. Und unter Ausnutzung eines auch in Deutschland vorhandenen „Chauvinismus der Gefühle“ nach dem Motto: Warum nehmen die uns keine Migranten ab?Strenggenommen widersprechen sich Schulz und Merkel: Die Migranten sind doch wertvoller als Gold. Warum behalten wir nicht einfach alle? Es ist doch entweder so, dass die Migranten uns bereichern oder uns eben nicht bereichern. Nach der „Philosophie von 2015“ müssten doch strenggenommen alle hierbleiben. Warum sollten wir sie überhaupt an die Visegrád-Staaten Ungarn, Tschechien, Slowakei und Polen abschieben, wenn sie doch wirklich eine Bereicherung darstellen?
EU, Deutschland und Frankreich drohen Europa zu spalten
Es mache sich niemand etwas vor: Auch Österreich – wenn es noch halbwegs bei Verstand ist – wird sich immer weiter von „Berlin und Brüssel“ weg und mehr zu den Visegrád- und den Balkanstaaten hin orientieren. Wer hören kann, der höre: Flankiert wird dieser Prozess
einer Annäherung untereinander im „rebellischen“ Mitteleuropa längst durch England, Russland und die USA. Nur das will die Regierung in Berlin und die EU-Führung in Brüssel nicht wahrhaben. Viel mehr: Sie wollen es vor dem deutschen Bürger verschleiern. Die Achse Berlin-Brüssel-Paris wird es noch soweit kommen lassen, dass Europa in Ost und West zerbricht. Diesmal haben aber die EU-kritischen Länder vielleicht sogar die stärkeren Verbündeten.
Mal etwas aus Schweizer Sicht: „Mit ihrem selbstherrlichen Angebot an die arme Welt, Einwanderer ohne Begrenzung der Zahl im deutschen Sozial-Staat willkommen zu heißen, verfügt Angela Merkel letztlich über die Grenzen von ganz Europa – auch über die der Schweiz.“ (Zitat Schweizer Leser) – Denn: Die Deutschen müssen raus aus ihrer „Filter-Blase“. Sie müssen verstehen, wie unsere Nachbarländer fühlen. Die Schweiz gehört zum Schengen-Raum. Wer ungehindert nach Deutschland kommt, kann anschließend ebenso ungehindert jedes unserer Nachbarländer aufsuchen. Ob er es darf, ist die eine Frage. Machen jedenfalls, kann er es. Denn alle Nachbarn haben ihre Grenzen wegen Schengen abgebaut und sind damit genauso betroffen von allen Berliner und Brüsseler Entscheidungen, als hätten sie selber so votiert.
Dies wird von unseren Nachbarn zunehmend als Erpressung empfunden: Erpressung und nicht Nötigung. Denn sie sollen ja auch noch für die von Deutschland verursachte – nicht etwa gemeinsam vereinbarte – Migration anschließend mit Sozialhilfe bezahlen.
Das Selbsteintrittsrecht vermag keinen systematischen Rechtsbruch zu rechtfertigen
Der Staatsrechtler Prof. Dr. Frank Niebuhr äußerte sich zu diesem Gesamt-Komplex und im Speziellen zu dem EuGH-Urteil vom 26.07.2017 bereits wie folgt:
„Jetzt geht sie wieder los die Rechts-Klitterung. Die Menschen werden vorsätzlich desinformiert. Nachdem der EuGH in seinem gestrigen Grundsatz-Urteil entschieden hat, dass die Dublin-Regeln auch in extremen Krisenzeiten gelten, wird dieses Urteil als Bestätigung Merkels verfassungswidriger Migrations- und Flüchtlingspolitik verklärt, nur weil das Urteil nebenbei auch klärt, dass Länder in humanitären Ausnahmesituationen durchaus Flüchtende hereinlassen dürfen – wie dies Deutschland im September 2015 getan hat. Dies als Bestätigung für Angela Merkels Flüchtlingspolitik zu deuten, wie es manche bereits versuchen, ist mehr als gewagt. Es ist geradezu abwegig.
Dieser Rechtfertigungsansatz suggeriert zum einen bar jeder Faktenlage, dass die seit 2015 von Merkel mit selbst ausgelöste Massen-Migration eine dauerhafte humanitäre Notsituation sei. Zum anderen wird völlig ausgeblendet, dass Merkel diese angebliche Notlage als Rechtfertigung für die per Dekret angeordnete systematische Nicht-Anwendung der Dublin-Verordnung und des deutschen Grenzregimes angeführt hat und gerade dieser Rechtfertigungsversuch vom EuGH bezogen auf die Dublin-Regeln ad absurdum geführt wurde, weil das in der Dublin-VO geregelte „Selbsteintrittsrecht“ eine singuläre und befristete Ausnahme-Regelung darstellt, die keinen systematischen Rechtsbruch zu rechtfertigen vermag.
Merkel ist nicht Deutschland
Vor allem aber ignorieren die kläglichen Rechtfertigungsversuche die Rechtstatsache, dass der EuGH keine Aussage zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Kompetenz-Anmaßung durch die deutsche Bundeskanzlerin getroffen hat. Wenn Deutschland vorübergehend und unter der Voraussetzung einer Ausnahme-Situation freiwillig von seinem Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen durfte, bedeutet das zum einen, das dazu keine Verpflichtung bestand, wie uns aber die Apologeten der Migrationspolitik der Bundeskanzlerin glauben machen wollten.
Vor allem aber bedeutet der Nebensatz über das Selbsteintrittsrecht nicht, dass darüber selbstherrlich die Bundeskanzlerin und ihr Kabinett entscheiden durften. Die Bundeskanzlerin ist nicht Deutschland. Für eine längere Ausübung des Selbsteintrittsrecht hätte es nach dem Grundgesetz ohne jeden begründeten Zweifel eines vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates zu verabschiedendes Gesetzes bedurft, das wegen der konstitutionellen Wirkung einer dauerhaften Massenimmigration klare zeitliche und zahlenmäßige Begrenzungen (Obergrenze) hätte vorsehen müssen.
Die Kanzlerin hat ihre Richtlinienkompetenz weit überschritten und die Verfassung eindeutig gebrochen
Daher verstößt die bis heute anhaltende Dekret-Politik der Bundeskanzlerin zur Aussetzung des Grenzregimes und zur Aufnahme Hunderttausender nichtasylberechtigter Migranten eindeutig gegen das Grundgesetz, was gerade keine Rechtfertigung durch europäisches Recht finden kann und noch nicht mal mit einer angeblichen humanitären Notlage politisch begründet werden kann, abgesehen davon, dass die Politik das Recht zu beachten hat und nicht umgekehrt das Recht der Politik zu dienen hat und deswegen das Recht nicht von der Bundeskanzlerin nach politischer Opportunität gebeugt werden darf.
Nach dem Urteil des EuGH gelten die europäischen Zuständigkeitsregeln für Asylverfahren auch trotz der Ausnahme-Situation im Sommer 2015. Die Behandlung der Asylanträge gegen Dublin III erfolgte durch Deutschland freiwillig. EU-rechtlich ist diese Freiwilligkeit nicht zu beanstanden, verfassungsrechtlich fehlte der Amtsinhaberin im Bundeskanzleramt aber die Kompetenz. Die Richtlinienkompetenz erfasst nicht die Aussetzung nationaler Regeln, wie die des § 18 Abs. 2 AsylG und vor allem nicht des Grundgesetzes. Art. 16a GG gibt hier klare Vorgaben, die auch von der Exekutive zu beachten sind und zumindest ohne Gesetz auch nicht aus vermeintlichen humanitären Gründen außer Kraft gesetzt werden dürfen.
Merkel hat also eindeutig verfassungswidrig gehandelt. Leider ist dies nicht mit der Jedermann-Verfassungsbeschwerde angreifbar. Wäre ich allerdings Bürgermeister einer Gemeinde, würde ich Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung des kommunalen Selbstbestimmungsrechtes aus Art. 28 GG erheben. Die hätte durchaus Aussicht auf Erfolg.“
Wie Merkel und Juncker die Visegrád-Staaten aufs Übelste reingelegt haben
Soweit Prof. Dr. Frank Niebuhr. Warum wehren sich Ungarn, Polen, Tschechien und die Slowakei gegen die Rechtsbrüche Deutschlands und der EU so vehement?
Auf der Ebene der EU-Regierungschefs gilt bekanntlich Einstimmigkeit. Dort wandten sich die 4 Visegrad-Staaten Polen, die Slowakei, Ungarn und Tschechien gegen die – in Sicherheits-Belangen – ungeprüfte Übernahme von Migranten aus Italien und Griechenland. Sodann hatten aber Merkel und Juncker die Entscheidung an die EU-Innenminister abgegeben. Denn auf der unteren Ebene der EU-Innenminister gilt seit dem sogenannten „Nizza-Vertrag“ nur das Mehrheitsprinzip. Polen, Tschechien, die Slowakei und Ungarn wurden in dieser Sache dann einfach überstimmt. Der Beschluss auf der unteren Ebene bindet aber gleichermaßen. Seither opponieren die vier Visegrád-Staaten. Sie fühlen sich von Merkel und Juncker aufs Übelste reingelegt.
Die EU, Italien und Griechenland wollen anderen Ländern das Recht auf Prüfung, wer in ihr Land kommt, nicht zugestehen
Dabei gibt es sogar die Bereitschaft, eine größere Zahl überprüfter Flüchtlinge zu übernehmen. Diese vorherige Sicherheitsüberprüfung wird aber von der EU kategorisch ausgeschlossen und auf eine vorgebliche italienische Erstprüfung verwiesen. Daraufhin hatten die Visegrád-Staaten angeboten, selber die Überprüfungen durchzuführen, um Flüchtlinge mit guter Aussicht auf Asyl anschließend zu übernehmen. Dies wurde von Seiten der EU verweigert. Die vier Visegrád-Staaten wandten sich daraufhin direkt an Italien und Griechenland. Ergebnis: Italien hat es abgelehnt, dass Migranten, die übernommen werden sollten, einer Sicherheitsprüfung durch die vier Visegrád-Staaten unterzogen werden. Italien hat sogar die diplomatischen Gespräche in dieser Angelegenheit vollends abgebrochen. Griechenland hingegen laviert weiterhin.
Die italienischen Sicherheitsüberprüfungen sind aber bekanntlich nur sehr oberflächlich. Migranten werden – meist nur via Fragebogen – gefragt, “ob sie Terroristen seien“. Die Visegrád-Staaten betonen, dass, solange sie nicht selber überprüfen dürfen, niemand aufgenommen wird. Zudem berufen sie sich darauf, dass jüngst durch den EuGH bestätigt wurde, dass die Dublin-Regeln weiterhin gelten. Demnach bräuchten sie allemal nur überprüfte und anerkannte (echte) Flüchtlinge aufnehmen.
Die neue Regierung wird Österreichs Kurs ändern – weg von Berlin und Brüssel, hin zu Ungarn
Abschließend soll der Blick auf unseren Nachbarn Österreich geworfen werden, denn die neue dortige Bundesregierung verfolgt einen anderen Kurs als Merkel, Juncker und Schulz. Sie grenzt sich von der eigenen bisherigen SPÖ-geführten Regierung ebenfalls deutlich ab. Die jüngsten Drohungen aus dem deutschen Bundeskanzleramt, aus Brüssel und aus der SPD in Richtung Ungarn sind bei unserem Nachbarn Österreich nicht auf Sympathie gestoßen. Merkel und Schulz haben sich bekanntlich nun schon seit etlichen Monaten dafür eingesetzt, EU-Gelder an Ungarn – wegen dessen Widerstandes gegen die Flüchtlingsquoten – zu kürzen.
Die Wogen gegen Berlin und Brüssel schlagen und schlugen deswegen (und in Deutschland für den manipulierten „ZDF-Michel“ gezielt ungehört) hoch. Aber auch innerhalb Österreichs geht es heiß her. Während die Regierung in Budapest mit einem Ende der „Zeit der Feinfühligkeiten“ gegen die bisher SPÖ-geführte Regierung in Wien und die dahinter stehende Linie Berlin-Brüssel vor drei Monaten drohte, verglich etwa der stellvertretende Parlamentspräsident und designierte Bundesminister Norbert Hofer (FPÖ) das Vorgehen der eigenen bisherigen österreichischen Bundesregierung mit einem „Elefanten im Porzellanladen“.
Hofer weiter in Richtung SPÖ, Berlin und Brüssel: „Die Kritik an Ungarn mit der gleichzeitig über die Medien transportierten Androhung von EU-Mittel-Kürzungen ist ein Beispiel für wenig sachliche Kritik. Ich habe den Eindruck, dass diplomatische Gepflogenheiten bei jenen Politikern, die in zu hohem Maße sonst nur auf Eigen-Marketing setzen, in den Hintergrund geraten sind. Außenpolitik ist ein glattes Parkett; und wenn man darauf ausgleitet, dann schadet das unserem Staat, unserer Wirtschaft und unseren Arbeitsplätzen“, warnte Hofer, der sich zudem in der neuen ÖVP-FPÖ-Bundesregierung für eine „grundlegende Änderung der außenpolitischen Positionierung Österreichs“ einsetzen will. Was damit gemeint ist? Mehr Distanz zu Berlin und Brüssel.