Hillary & Donald und der Rest der Welt

(www.conservo.wordpress.com)

Von Helmut Roewer *)

(Update zum Krieg der Rosen, Mai 2018)

Seit dem 22. Mai 2018 ist es offiziell: US-Präsident Donald Trump verlangt eine justizielle Untersuchung, ob seine Präsidentschaftskampagne durch die Obama-Administration geheimpolizeilich unterwandert wurde. Es ist vorherzusagen, dass dabei mancherlei Staunenswertes ans Licht der Öffentlichkeit kommen wird.

Dabei sah es fast zwei Jahre lang so aus, als gäbe es hier nur einen Schuldigen, eben jenen Donald Trump. Es macht Mühe, die in dichter Folge stattfindenden Aktionen à jour zu halten, die darauf gerichtet waren, Trump um sein Amt zu bringen. Im Folgenden werde ich den Versuch eines Updates unternehmen. Hierbei geht es nicht darum, Trump irgendwie als Retter der Menschheit herauszustellen, sondern ich beschränke mich darauf, die vermutlich kriminellen Machenschaften seiner Gegner darzustellen. Die Form einer Chronologie soll helfen, alle Leser in etwa auf dem gleichen Stand zu bringen.Frühsommer 2016: In den USA finden die Vorwahlen (Primaries) zu den anstehenden Präsidentenwahlen statt. Bei den Demokraten setzt sich Hillary Clinton gegen Bernie Sanders durch. Kurze Zeit später wird durch Enthüllungen der Internetplattform Wikileaks klar, dass diese Entscheidung mit Mitteln erfochten wurde, die im normalen Leben mit den Ausdrücken Nötigung und Erpressung belegt zu werden pflegen. In der Mainstreampresse wird nicht dies, sondern der angebliche Einbruch des russischen Staates in diesen Datenbestand problematisiert, um Clinton zu schaden.

Bei den Republikanern setzt sich bei den parallelen Primaries gegen den Willen des Parteiestablishments und zur Überraschung der Qualitätspresse Donald Trump durch. Die Ostküstenpresse übt Selbstkritik nach dem Motto: Warum haben wir das zugelassen? Fortan versteift sich die Mainstreampresse darauf, Clinton als sichere Wahlsiegerin und Trump als chancenlosen Idioten darzustellen.

Juni 2016: Im FBI beginnt wegen der möglicherweise ungesetzlichen Handhabung von Daten des US-Außenministeriums durch die vormalige Ministerin und jetzigen Präsidenten- Bewerberin Hillary Clinton ein Ermittlungsverfahren. Über Gegenstand und Zielrichtung dieses Verfahrens gehen die offiziellen Verlautbarungen diametral auseinander. Während der gesunde Menschenverstand annimmt, es müsste sich gegen Clinton richten, ist die Mainstreampresse anderer Ansicht: Es handele sich um eine Verfahren gegen Trump & Co, denen aus Moskau die Clinton-Emails zu Wahlkampfzwecken zugeschoben wurden. Beide Nachrichten sind unvereinbar widersprüchlich. Ich werde im Folgenden die beiden Ermittlungsrichtungen – (1) Clinton und (2) Trump – trennen, obwohl sie in der Realität eng zusammenhängen und von exakt denselben Personen betrieben werden.

  • Clinton: Die Ermittlungen gegen Clinton beruhen auf dem für sie unerfreulichen Umstand, dass zwei ihrer engeren politischen Weggefährten in erheblichem Umfang dienstlichen Email-Verkehr und weitere Daten des US State Departments aus der Ägide der ehemaligen Außenministerin auf einen privaten Laptop gespeichert hatten. Dieses wurde offenbar, als der fragliche Laptop von der New Yorker Polizei beschlagnahmt wurde, um ihn auszuwerten. Bei dem zugrundeliegenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ging es um den Laptop-Besitzer, den Ex-Abgeordneten der Demokraten Anthony Weiner, zu dessen persönlichen Eigenarten es gehörte, seiner Korrespondenz mit Frauen eigene Fotos beizugeben, die ihn in Posen zeigten, die im züchtigen Amerika Anstoß erregten. Dass er zudem Kinder (einschließlich des eigenen) auf seiner Jagdstrecke hatte, brachte dann offenbar das Fass zum Überlaufen. Mittlerweile ist der Mann zu Haft und anschließender Führungsaufsicht

Was aber machten die Clinton-Emails auf dem Laptop des Sexophilen? Nun, seine Ehefrau, Huma Abedin, eine Mohammedanerin indisch-pakistanischer Abstammung, ist die engste Mitarbeiterin von Hillary Clinton (gewesen). Sie verband in genialer Weise die Tätigkeit einer persönlichen Referentin („body woman“) gleichzeitig mit der einer bezahlten Lobbyistin für diverse Konzerne (z.B. Coca Cola) und für eine Pressure Group zugunsten der islamischen Minderheit in den USA. Sie hatte ihre tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die elektronischen Daten des State Departments dazu genutzt, um große Datenbestände auf mindestens einen privaten Computer zu kopieren. Das war der ihres Mannes.

Den New Yorker Polizisten fiel es auf, auf welcher Bombe sie hier mitten im Wahlkampf saßen. Also machten sie Meldung an die eigene (demokratisch gelenkte) Polizeiführung (NYPD). Diese schloss sich mit der (demokratischen) Führung des Bundesjustizministeriums (= US Attorney General) kurz, die ihrerseits mit Hilfe eines zweiten Durchsuchungsbefehls für das FBI dafür sorgte, dass den New Yorker Polizisten der Computer erst einmal entzogen wurde. (Seit vergangener Woche muss er laut einem Gerichtsbeschluss nach New York zurück gegeben werden. Was dabei rauskommt, steht noch in den Sternen).

Mit dem Schachzug von Attorney General Loretta Lynch, im Sommer 2016 die Ermittlungszuständigkeit von New York zum FBI nach Washington zu verlegen, schien die Gefahr eines öffentlich werdenden Strafverdachts gegen Clinton während des Wahlkampfs gebannt. Hierfür sorgte das von FBI-Direktor James Comey eingesetzte Personal, im wesentlichen drei Personen: Der Vize-FBI-Direktor Andrew McCabe, seine oberste Juristin Lisa Page und deren Geliebter, Peter Strzok, der zugleich Spitzenmann der US- Spionageabwehr war. Dieses Trio unternahm alles in seiner Macht stehende, das Verfahren gegen Clinton erst gar nicht entstehen zu lassen, und, besonders delikat, ein ablenkendes Verfahren gegen Trump & Co zu eröffnen.

Page und Strzok müssen sich über den Erfolg ihres Tuns ziemlich sicher gewesen sein, denn sie berieten die anstehenden und die durchgeführten Schritte in dichter Folge über Hunderte von hausinternen Emails, die der Inspekteur des FBI im Frühsommer 2017 sicherstellte. Bei dieser Gelegenheit kam heraus, dass ihr Vorgesetzter, der Vizedirektor McCabe ein, sagen wir einmal, höchstpersönliches Interesse an der Sache nahm: Seine Ehefrau Jill hatte nämlich aus der Clinton-Kampagne zu eigenen Zwecken 685.000 $ erhalten. FBI-Vize Andrew McCabe betonte, dass das mit seinem eigenen Tun nichts zu tun habe.

  • Trump: Zeitgleich mit den Ermittlungen in Sachen Clinton-Emails begann im Juni 2016 das FBI-Ermittlungsverfahren gegen die Trump-Kampagne. Bis zum heutigen Tage versucht das FBI geheim zu halten, was eigentlich dessen Auslöser war. Wenn man aus den bisher herausgesickerten Fakten eins und eins zusammenzählt, spielte sich Folgendes ab: Es wurden mindestens zwei nebenamtliche FBI-Agenten, die im Hauptberuf Hochschullehrer sind, in die Trump-Kampagne hineingespielt. Sie sollten, das schält sich aus dem Weiteren als Folgerung heraus, nicht nur ausspähen, sondern beeinflussen. Ziel war es, aus einem der Trump-Mitarbeiter die Aussage herauszulocken, er wisse, dass die Clinton-Emails von den Russen gehackt worden seien. Um einem der Trump-Mitarbeiter, George Papadopoulos, diese Worte in den Mund zu legen, setzte einer der Hochschullehrer-FBI-Agenten seine Assistentin (die türkisch-stämmige Azra Turk) an, damit ihr der Trump-Mann auf den Leim kroch, wie man so sagt. Der Erfolg gab ihr recht: Ein australischer Diplomat hörte rein zufällig, wie der Trump-Kampagnen-Mitarbeiter in einer Londoner Kneipe einschlägige Vermutungen äußerte, die der Australier sofort ans FBI weitergab. Nunmehr musste die Vermutung nur noch in ein Wissen ein wenig umgetextet werden, und schon hatte das FBI einen Anfangsverdacht – nach dem Motto: Wissen kann nur, wer beteiligt

Einer der genannten verdeckt zum Wohle des FBI tätigen Hochschullehrer ist ein US- Amerikaner, ein langgedienter Republikaner, der heutzutage in Cambridge/England residiert. Seinen Namen wird man sich merken müssen: Stefan Halper, denn dieser erhielt am 27. September 2016 exakt 282.295 $ an verdeckten Mitteln aus der US-Staatskasse ausgezahlt. Zweck unbekannt. Eine weitere sechsstellige Zahlung erfolgte 2017.

Um die Sache rund zu machen (= zwei Quellen berichten das gleiche), wurde von der Clinton-Kampagne ein sog. Gutachten über Trumps Russland-Machenschaften in Auftrag gegeben, mit dem der MI6-Ex-Agent Christopher Steel in London beauftragt wurde. Das Gutachten wurde dem Vernehmen nach aus einem Sonderfonds bezahlt, den George Soros & Friends angelegt hatten, um der Kandidatin Clinton zum Sieg zu verhelfen. MI6-Mann Steel lieferte, was gewünscht wurde. Er berief sich auf anonyme Moskauer Quellen. Sein Material wurde im FBI so frisiert, dass die Herkunft nicht mehr erkennbar war und beim Sondergericht FISA zur Genehmigung von Abhörmaßnahmen gegen genau bezeichnete Mitarbeiter der Trump-Kampagne wegen des Verdachts der illegalen Zusammenarbeit mit einer fremden Macht eine Abhörgenehmigung erwirkt. Diese wurde mehrfach verlängert und auf die Telefonpartner der Betroffenen und auf wiederum deren Telefonpartner ausgedehnt. Die Maßnahmen erbrachten nichts.

Auf solche Ergebnisse kam es den Verursachern auch gar nicht an. Vielmehr genügte es ihnen, den Umstand als solchen, also die Durchführung von Ermittlungsverfahren gegen Trump & Co in die Presse zu streuen, die hierüber ab Dezember 2016 regelmäßig berichtete, nachdem sie vom FBI einschlägig gespickt worden war. Diese Presseberichte führten zu zweierlei: (1) Ermittlungen durch die Justiz- und Geheimdienstausschüsse von Senat und Repräsentantenhaus. (2) Einsetzung eines Sonderermittlers zur russischen Einflussnahme auf die Trump-Kampagne.

  • Die Ermittlungen der beiden Ausschüsse für Justiz (US-Senat) und für Geheimdienste (US-Repräsentantenhaus) führen nach einjähriger Tätigkeit zu unerwarteten Ergebnissen: Die vernommenen Spitzenbeamten haben herumgeeiert, als es um die Kernfrage ging: Welche Tatsachen haben zum Verdacht gegen Trump & Co geführt. Am deutlichsten wurde James Clapper. Er war der Geheimdienstkoordinator der Obama- Administration. Er sagte: Mir sind während meiner Dienstzeit keine solchen Fakten bekannt geworden.
  • Nicht minder aufschlussreich ist die seit über einem Jahr andauernde Ermittlungstätigkeit des Sonderermittlers. Es handelt sich hier um den Ex-FBI-Chef Robert Mueller. Zu seinem Team gehörten dieselben Leute, die schon im FBI in Sachen Clinton und Trump tätig waren, bzw. gezielt nicht tätig wurden. Sie sind mittlerweile ausgetauscht worden und sehen selbst Ermittlungsverfahren entgegen, deren Gegenstand sie selbst

Nun könnte man denken, dass Mueller seinen Abschlussbericht schreibt, nachdem er für den russischen Einfluss auf Trump & Co keine Belege hat finden können. Doch das hat er nicht getan, sondern vier weitere Maßnahmen ergriffen: a) Er hat Anklage gegen den ehemaligen Trump-Kampagnen-Manager Manafort erhoben, b) er hat Anklage gegen eine Vielzahl von Russen und drei russische Firmen wegen ungesetzlicher Machenschaften während des Wahlkampfes erhoben, c) er hat angeregt, die Kanzlei des persönlichen Trump- Anwalts Michael Cohen durchsuchen zu lassen, d) er beharrt auf einer persönlichen Vernehmung von Präsident Trump.

  1. Die Anklage gegen den Ex-Trump-Manager Paul Manafort (Juni-August 2016) lautet auf ungesetzliche Verstrickung mit dem Ex-Präsidenten der Ukraine Wiktor Janukowytsch, der 2014 mit Hilfe der USA abgesetzt wurde. Der Beschuldigte Manafort erklärte sich im Vorverfahren vor dem Richter für nicht schuldig. Richter T.S. Ellis III verlangte nun vom Ankläger zu wissen, aufgrund welcher Rechtsvorschrift er tätig geworden sei. Der Staatsanwalt berief sich auf die Auftragserteilung an Müller, wollte diese aber nicht vorlegen, weil deren Geheimhaltung aus Gründen der nationalen Sicherheit geboten sei. Der Richter bemerkte hierzu trocken, dass dies zu beurteilen, allein ihm obliege. Er setzte eine Frist. Seitdem dümpelt das Verfahren. Klar ist nur: Mit Trump und seiner Kampagne hat es nichts zu tun und mit der behaupteten russischen Einflussnahme auf diese erst recht
  2. Die Anklage gegen 19 russische Einzelpersonen und einige Firmen war ein Schuss ins Blaue, denn offenbar ging niemand auf Seiten der Ankläger davon aus, dass es je zu einem Verfahren kommen werden, denn niemand der Angeklagten befand sich in den USA. Doch die Ankläger irrten. Eine der angeklagten Firmen ließ sich durch US-Anwälte vor dem zuständigen Bundesgericht vertreten und plädierte auf nicht schuldig. Die überraschten Ankläger waren auf die Schnelle nicht in der Lage eine schlüssige Anklage vorzutragen. Sie erhielten eine Frist gesetzt. Besonders peinlich: Eine der angeklagten Firmen existierte zum Zeitpunkt der behaupteten Einflussnahme auf die US-Wahlen noch gar nicht. Wie das Verfahren ausgehen mag, ist offen. Es sieht nicht danach aus, als habe es mit der Trump- Kampagne etwas zu
  3. Das Verfahren gegen den Trump-Anwalt Michael Cohen hat selbst nach Auffassung von Mueller mit seinem Auftrag nichts zu tun. Er ordnete deswegen nicht selbst eine Durchsuchung der Anwaltskanzlei an, sondern gab lediglich einen Tipp an das New Yorker FBI-Büro, das wunschgemäß tätig wurde. Der Vorwurf: Der Anwalt habe vor etlichen Jahren eine Frau, die Sex-Darstellerin mit dem Künstlernamen Stormy Daniels, die behauptet hatte, von Trump 2004 sexistisch angegangen worden zu sein, in einen Deal genötigt, um eine Anklage zu vermeiden. Das hat erkennbar mit dem Präsidentenwahlkampf und dessen angeblichen Hintermännern nichts zu
  4. Seit Monaten verlangt Mueller, dass Trump zur Vernehmung erscheine. Diese Vorladung war seit Anbeginn von Trumps Anwalt Cohen dadurch behindert worden, dass er auf die verfassungsrechtliche Position des Präsidenten hingewiesen hat, nach der eine solche Vernehmung gegen den Willen des Präsidenten unzulässig ist. Dieser Anwalt ist, siehe oben c), nunmehr ausgeschaltet. Seitdem vertritt ein bekannter Mann Trumps Interessen: Der vormalige New Yorker Bürgermeister und zuvor Chefankläger im Staat New York, Rudy Giuliani. Er hat dem Sonderermittler vergangene Woche via Pressekonferenz mitgeteilt, dass es in Sachen Trump nichts zu vernehmen gebe, da es zum Verfahren, das Mueller untersuche, erkennbar keine den Präsidenten belastende Fakten gebe. Er sehe deswegen einer strafbewährten Vorladung („subpoena“) mit Interesse und Gelassenheit entgegen. Man werde den Streit notfalls vor Gericht austragen. Giuliani hat gut lachen, denn vor den Gerichten macht Mueller zur Zeit keine glückliche Figur.
©Helmut Roewer, Mai 2018
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*) Dr. Helmut Roewer wurde nach dem Abitur Panzeroffizier, zuletzt Oberleutnant. Sodann Stu-dium der Rechtswissenschaften, Volkswirtschaft und Geschichte. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen Rechtsanwalt und Promotion zum Dr.iur. über ein rechtsgeschichtliches Thema. Später Beamter im Sicherheitsbereich des Bundesinnenministerium in Bonn und Berlin, zuletzt Ministerialrat. Frühjahr 1994 bis Herbst 2000 Präsident einer Verfassungsschutzbehörde. Nach der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand freiberuflicher Schriftsteller. Lebt und arbeitet in Weimar und Italien.
www.conservo.wordpress.com     24.5.2018
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