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Redaktionelle Vorbemerkung:
Diesem Artikel des geschätzten conservo-Autors Helmut Roewer*) kommt besondere Bedeutung zu; denn Roewer war lange Zeit selbst Präsident der Verfassungsschutzbehörde eines Bundeslandes. (P.H.)
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Von Helmut Roewer *)
Anmerkung auf die Entlassung von Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen, zugleich ein Hinweis auf einen weiteren Axthieb gegen den Rechtsstaat
Ich ging seit dem Wochenende davon aus, dass der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, entlassen werden wird. So ist es denn auch geschehen, bevor ich diese Zeilen zu Ende geschrieben habe.
Es gehört in Deutschland seit den 1980-er Jahren zum politischen Ritual, Chefs von Sicherheitsbehörden unter standing ovations der veröffentlichten Meinung aus dem Amt zu jagen, wenn es darum geht, von massivem Politikversagen abzulenken. Die Liste der einschlägig Gemaßregelten ist ellenlang (Die Betroffenen sprechen selbstironisch vom Hopp & Ex-Club). Die Leiter der Sicherheitsbehörden wissen um diese Praxis, und etliche von ihnen haben ihr Verhalten an die persönliche Bedrohung angepasst. Grundlegende Überlebens-Strategie ist das Raushalten geworden. Raushalten bedeutet indessen nicht notwendig Untätigkeit. In den schlimmeren Fällen werden Untergebene angestiftet, sich ebenfalls rauszuhalten, wenn der Behördenauftrag ein Einschreiten verlangt.
Seit der rechts- und verfassungswidrigen Grenzöffnung für illegale Immigration durch die Bundesregierung ist dieser Zustand verschärft worden. Die Sicherheitsbehörden wurden von Amts wegen, nämlich durch explizite Regierungsweisungen, in einen Wegguck-Modus versetzt. Die Justiz ist dem weitgehend gefolgt (einer der Tatverdächtigen des Mordes von Chemnitz wurde soeben auf freien Fuß gesetzt). Seitdem findet der Rechtsstaat in einem breiten Tortenstück des Straf- und Verwaltungsrechts nur noch als eine Erinnerung an ferne Zeiten statt.
Aus dem Wegguck-Modus hat sich der Chef des BfV vor einer guten Woche selbst herausbegeben, oder genauer gesagt: Es wurde öffentlich erkennbar, dass er hinsieht, wo das Gesetz ihm aufgetragen hat hinzusehen, nämlich auf die Tätigkeit von extremistischen Gewalttätern. Über deren Intention, den Staat Bundesrepublik zum Einsturz zu bringen, gibt es unter den Sicherheitsfachleuten keinen Zweifel (und über deren Helfer und Unterstützer bis hinein in Parlamente und Regierungen auch nicht).
Was also tat Maaßen, dass man ihn jetzt abräumt? Er sagte sinngemäß, dass es für die Schlagzeilen von Hetzjagden und Pogromen in Chemnitz keine belastbaren Belege gebe, und benannte das angebliche Beweisstück für den veröffentlichten Klamauk als ungeeignet und als vermuteten Fake. Diese Aussage war fachlich zutreffend. Zudem gilt: Der Video-Hersteller “Antifa-Zeckenbiss” gehört mit hoher Wahrscheinlichkeit zu den üblichen Verdächtigen. Maaßen war auch zuständig, seine Aussage zu treffen: Zur Erstellung des Sicherheitslagebilds der Republik gehört auch, dass eine bestimmte Lage nicht vorliegt. Die einschlägigen Feststellungen sind aktuell schon deswegen geboten gewesen, damit das, was öffentlich behauptet worden war (Hetzjagden und Pogrome), nicht als Trotzreaktion einer überaus aufgebrachten Bevölkerung provoziert werden würde.
Mit anderen Worten: Maaßens öffentliche Reaktion diente in ihrem Kern der Gefahrenabwehr. Sie hatte einen einzigen Makel: Die Kanzlerin und das sie stützende Medien-Kartell wollten es anders und verkündeten es mit starker Stimme.
Aber was wollten sie jenseits der Schlagzeilen? Es erscheint der Verdacht nicht ganz von der Hand zu weisen, dass sie das nicht Vorhandene durch Hetze provozieren wollten. Diese frivole Form der Informationspolitik fand Applaus bis hin zur permanent deutschfeindlichen Ostküstenpresse der USA.
Wie dem auch sei, jetzt sind die innerstaatlichen Protagonisten des braunen Chemnitz-Sumpf-Geschwätzes durch den obersten Verfassungsschützer des Bundes desavouiert worden. Sofort sprang das veröffentlichte Kreuziget-ihn-Geschrei an. Am lautesten von jenen angestimmt, die für die Fake-News die Verantwortung tragen. Sie haben ihr Ziel erreicht: Der Riss durch Deutschland ist einen Klafter breiter und tiefer geworden.
Aber auch dies kann man beobachten: Die republikanische Schminke blättert ab. Ein Bundespräsident wirbt öffentlich für Musikgruppen, die zur Ermordung von Polizisten auffordern. Willkommen in Takatukaland. Glaubt dieser weiße Mann auf dem Thron ernsthaft, dass die Polizeibeamten, die für seine persönliche Sicherheit sorgen müssen, dieses Gerede nicht mitbekommen? Sie tun es.
Am Wochenende verlautbarten die geschrumpften Großkoalitionäre, dass die Ehe am “Fall Maaßen” nicht scheitern werde. Klartext: Er muss weg, weil er sie beim Lügen gestört hat. Zuständig nach Recht und Gesetz wäre das Bundeskabinett. Das entscheidet über Ernennung und Entlassung der sog. politischen Beamten. Diese können ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden – so heiß der Rauswurf gesetzestechnisch. Noch einmal: Es entscheidet das Bundeskabinett, also die Versammlung aller Bundesminister. Seit Adenauers Zeiten ist es unumstößliche Staatspraxis, dass in diesen Fällen der zuständige Ressortminister das erste und letzte Wort hat. Das wäre, wenn es mit rechten Dingen zuginge, der Bundesinnenminister. Um Recht und Gesetz geht es aber schon längst nicht mehr. Er wurde übergangen, denn die Kanzlerin und ihre sog. Vertrauten (wer immer das sein mag) wollten es anders und haben es, wie es so schön heißt, medial in die Wege geleitet. Bundeskabinett? Schnickschnack aus der sog. Verfassung.
Nun muss Maaßen weg – willkommen im Club, Hans-Georg Maaßen. Sie haben unserem Land einen wichtigen Dienst geleistet.
©Helmut Roewer, September 2018
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