Geschlechtsneutrale deutsche Sprache – Kommt Rettung aus Österreich?

Laempel LehrerIm Frühjahr haben die zunächst nur als Entwurf veröffentlichten „Richtlinien zur Textgestaltung“ des Österreichischen Normierungsinstituts in der Alpenrepublik für erhebliche Aufregung unter den politisch Korrekten des Landes gesorgt, die obligaten Kampf- und Krampf-Feministen haben geschäumt.

Es handelt sich hierbei aber um einen noch nicht ratifizierten Vorschlag über den Umgang mit einer „geschlechtsneutralen“ deutschen Sprache, soweit er das österreichisch öffentliche Leben betreffen soll. Der Text ist recht aufschlußreich und paßt auch in unser redaktionelles Konzept. Hier ein Auszug*:

„Der geschriebene Text hat die Aufgabe, eine mündliche Information zu ersetzen. Damit diese Information auf der Leserseite ohne Irritationen ankommt, muss die inhaltliche Gestaltung bestimmten Kriterien entsprechen. Diese Kriterien sind: Rechtschreibung, Verständlichkeit, Lesbarkeit, Sprachrichtigkeit und die Einhaltung korrekter und respektvoller Umgangsformen. Ebenso zu berücksichtigen ist der geschlechtersensible Umgang mit Sprache. […]

Geschlechterdifferenzierende Formulierungen sind in orthographisch korrekter Form zu schreiben, z. B. Kolleginnen und Kollegen statt KollegInnen. Großbuchstaben sind in der Rechtschreibung seit jeher nur Wortanfängen vorbehalten. Das sog. „Binnen-I” ist durch keine Rechtschreibregelung gerechtfertigt und daher zu vermeiden.

Weg mit dem unverständlichen Gender-Deutsch

[…] Texte müssen so abgefasst sein, dass sie nach einmaligem Lesen sofort verstanden werden können.

 Sätze wie der folgende entsprechen diesem Kriterium nicht, weil aufgrund der doppelten Nennung jeder angesprochenen Personengruppe die Verständlichkeit nicht mehr gegeben ist: „Vertreterin oder Vertreter des Dienstgebers im Sinne dieses Bundesgesetzes ist jede Bundesministerin, jeder Bundesminister, jede Dienststellenleiterin, jeder Dienststellenleiter, jede und jeder Vorgesetzte sowie jede und jeder Bedienstete, soweit die betreffende Person auf Seiten des Dienstgebers maßgebenden Einfluss auf Personalangelegenheiten oder Regelungen gegenüber den Bediensteten hat.” (Aus § 2. (..) (4) des Bundesgleichbehandlungsgesetzes.) […]

Unsere Sprache verfügt seit jeher über die Möglichkeit, mit Hilfe eingeschlechtlicher Angaben beide Geschlechter anzusprechen: „Vertreter des Dienstgebers im Sinne dieses Gesetzes sind (sic!) alle Minister, Dienststellenleiter oder Vorgesetzte sowie Bedienstete, die auf Dienstgeberseite maß gebenden Einfluss auf Personalangelegenheiten haben.”

Sinnverständnis wichtig!

Der eingeschlechtlichen Formulierung ist immer dann der Vorzug zu geben, wenn die Verständlichkeit eines Textes auf dem Spielsteht. […]

Jeder Text muss unmittelbar  laut (vor-)lesbar sein. Nur wenn diese Bedingung erfüllt ist, kann sich zugleich mit dem Leseprozess auch Sinnverständnis einstellen. Daher sind generell Wahl- oder Doppelschreibweisen wie der/die Lehrer/in zu vermeiden, weil diese nicht sprechbar sind. Textpassagen wie „Wir suchen eine/n wissenschaftliche/ n Mitarbeiter/ in …” halten weder der Probe der Lesbarkeit noch dem Gebot der Sprachrichtigkeit […] stand und sind daher zu vermeiden, (…)“

Ich wünsche diesen „Vorschlägen“ eine weite Verbreitung auch bei uns, denn ich möchte mich einmal mehr über das Schäumen und Geifern der hiesigen Gender- und Gleichstellungs-Protagonisten freuen und amüsieren können.

*) Quelle:  http://altmod.de/ sowie „Sprachnachrichten des VDS Nr. 63 / III/2014“

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