(www.conservo.wordpress.com)
Von Peter Helmes
Langjährige Leser meiner Publikationen wissen, daß das Thema „Abtreibung“ bei mir den höchsten Stellenwert hat. Gott hat uns das Leben gegeben, wir Menschen haben nicht die Freiheit, ausgerechnet gegen diesen Willen Gottes zu verstoßen. Deshalb nenne ich den Vorgang stets statt „Abtreibung“ „Tötung ungeborenen Lebens“.
Wer einmal gesehen hat, wie der Fötus sich gegen das Abmetzeln wehrt, wird das niemals vergessen – und niemals mehr von „Freigabe der Abtreibung“ schwadronieren. Das noch nicht geborene Kind will leben – und hat das Recht dazu!
Gleiches gilt für das Thema „Tötung auf Verlangen“ – was in Wirklichkeit einer Euthanasie nahekommt. Wir – weder die Betroffenen noch die Angehörigen – haben nicht die „Freiheit“, unserem Leben ein Ende zu setzen.
In diesem Zusammenhang ist das Thema Todesstrafe ebenfalls zu sehen. Angesichts der zunehmenden Gewaltkriminalität in unserem Lande ist es menschlich verständlich, wenn nach der „härtesten Strafe“ gerufen wird. Das darf aber nicht heißen, Gleiches mit Gleichem zu vergelten, also einen Mord oder Totschlag durch einen neuen Totschlag.
Mein hochgeschätzter Autorenkollege Dr. phil. sowie Dr. theol. David Berger hat in seinem folgenden Beitrag seine bemerkenswerten Gedanken formuliert, denen ich mich voll anschließe. David Berger war viele Jahre Professor der vatikanischen Hochschule in Rom und betreibt jetzt als Freier Autor seinen unter Christen und Konservativen führenden Blog „Philosophia Perennis“. Mit mir und anderen ist auch Gründer der „Vereinigung Freier Autoren“, die einen Kontrapunkt zu den gleichgeschalteten Linksmedien setzen will. Hier ist Bergers Artikel:
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„Was gegen eine Wiedereinführung der Todesstrafe auch bei schwersten Verbrechen spricht“
Von David Berger
Im Zusammenhang mit schweren Verbrechen kommt immer wieder die Forderung nach Wiedereinführung der Todesstrafe auf. So nachvollziehbar diese Forderung im ersten Augenblick ist, so gefährlich erweist sie sich für uns alle.
Der Zorn und die Wut über schreckliche Verbrechen wie etwa jenes vor einigen Wochen am Frankfurter Hauptbahnhof, bei dem ein Mann einen kleinen Jungen und seine Mutter vor einen einfahrenden ICE stieß, sind groß. Jeder Mensch, der sich Herz und Hirn einigermaßen bewahrt hat, wird das verstehen. Auch ich hatte, als ich die Artikel zu dem Vorfall redaktionell betreute, dieses unglaublich schmerzende Gefühl einer traurigen, hilflosen Wut.
Mit solchen Gefühlen verbunden kommt dann immer auch der Gedanke auf, dass man zwar das Geschehene nicht wieder gut machen kann, aber doch die Gerechtigkeit irgendwie wieder hergestellt werden muss. Ein Gedanke, der durchaus rational zu rechtfertigen ist.
Alleine Gerechtigkeit garantiert den gesellschaftlichen Frieden
„Opus justitiae pax“ heißt ein Axiom der philosophia perennis: Das Werk der Gerechtigkeit ist der Friede. Das hohe Gut des gesellschaftlichen Friedens und des Gemeinwohls ist nur dadurch zu wahren, indem zuvor die Gerechtigkeit hochgehalten wird. Aber wie genau soll dies nach einem solchen Verbrechen geschehen?
Immer wieder kam gestern in den sozialen Netzwerken die Forderung nach einer Wiedereinführung der Todesstrafe auf. Ich kann die Menschen, die diese Forderung erhoben haben, gut verstehen. Und doch obsiegt dann immer die in diesem Fall schmerzliche Einsicht, dass die Würde der Person, die verletzt wurde, nicht wiederhergestellt werden kann, indem man die Würde des Täters verletzt.
„Würde des Täters“ werden jetzt viele denken. Welche Ungeheuerlichkeit, einem solchen Täter noch eine Würde zuzusprechen, mit der maßlos bösen Tat habe er jede Würde verloren.
Die unverlierbare Würde der Person
Dagegen steht allerdings die grundlegende, von der Kultur des jüdisch-christlichen Abendlandes in langem Geistesringen gewonnene Einsicht, dass es eine Grundwürde jedes Menschen gibt, die absolut unverlierbar ist. Sie ist absolut unabhängig von seinem Geschlecht, seinem Alter, seiner Hautfarbe, seinem Bildungsgrad oder Gesundheitszustand usw. Und eben auch von seinen Taten.
Keine noch so große Macht der Welt, kein noch so großer gesellschaftlicher Konsens, kein noch so niederträchtiges Verhalten des Menschen kann ihm diese Würde absprechen. Warum nicht? Weil sie ihm von einer Macht verliehen wurde, die über aller irdischen Macht steht und die als das Sein selbst (ipsum esse subsistens) alle Dinge der Welt in ihrem Sein erhält. Ob wir diese Macht dann (wie unser Grundgesetz) Gott nennen oder nicht, tut letztlich erst einmal nichts zur Sache.
Dieser abendländische Humanismus begründet die Rechte der menschlichen Person, die jedem Menschen jene Sicherheit verleihen, die in den Menschenrechten anschaulich wird.
„…dass die Würde der Person auch dann nicht verloren geht, wenn jemand schwerste Verbrechen begangen hat“
Auf dieser Basis heißt es im „Katechismus der katholischen Kirche“ zur Todesstrafe:
„Lange Zeit wurde der Rückgriff auf die Todesstrafe durch die rechtmäßige Autorität – nach einem ordentlichen Gerichtsverfahren – als eine angemessene Antwort auf die Schwere einiger Verbrechen und als ein annehmbares, wenn auch extremes Mittel zur Wahrung des Gemeinwohls angesehen.
Heute gibt es ein wachsendes Bewusstsein dafür, dass die Würde der Person auch dann nicht verloren geht, wenn jemand schwerste Verbrechen begangen hat. Hinzu kommt, dass sich ein neues Verständnis vom Sinn der Strafsanktionen durch den Staat verbreitet hat. Schließlich wurden wirksamere Haftsysteme entwickelt, welche die pflichtgemäße Verteidigung der Bürger garantieren, zugleich aber dem Täter nicht endgültig die Möglichkeit der Besserung nehmen.
Deshalb lehrt die Kirche im Licht des Evangeliums, dass „die Todesstrafe unzulässig ist, weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt“, und setzt sich mit Entschiedenheit für deren Abschaffung in der ganzen Welt ein.“
Dem ist nichts hinzuzufügen, auch wenn es in der Wut des Augenblicks nicht immer leicht ist, die Konsequenzen strikt aus jenen Prämissen zu ziehen, die uns als unumstößlich gelten sollten. (Original: https://philosophia-perennis.com/2019/10/06/gegen-die-todesstrafe/)