(www.conservo.wordpress.com)
Von Johann Braun
“Nur der Irrtum ist das Leben, und das Wissen ist der Tod” (Schiller, Kassandra)
Die Welt ist voller Widersprüche. Überall wird geklagt, daß man nicht mehr sagen könne, was dringend gesagt werden müsse. Manche fühlen sich an stickigste Zeiten erinnert. Dabei ist das Recht, “seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten”, verfassungsrechtlich gewährleistet. “Eine Zensur findet nicht statt”, heißt es in Art. 5 I GG. Wie ist diese Diskrepanz zu erklären?
Die Wirklichkeit der Freiheit ist unfreiheitlich
An der geschriebenen Verfassung haben die Nörgler im Grunde nichts auszusetzen. Sie könnte in dem hier interessierenden Punkt besser kaum sein. Die Kritiker beklagen sich nicht über das Papierformat des Rechts, sondern über die Realität. Hier kommt es noch auf etwas anderes an als auf das “law in the books”. Denn was nützt in einer Mediengesellschaft das Recht, seine Meinung zu äußern, so muß man fragen, wenn sich niemand findet, der sie druckt oder ihr sonst ein Podium bietet? Und falls doch, wenn man infolge kritischer Bemerkungen seinen Arbeitsplatz verliert oder damit rechnen muß, daß sein Haus verschandelt oder sein Auto abgefackelt wird und man selbst auf alle erdenkliche Weise zum Paria gemacht wird? Klingt es vor diesem Hintergrund nicht wie Hohn, wenn gesagt wird, jeder könne seine Meinung frei äußern, er müsse nur die Folgen tragen? Falls damit gemeint sein sollte, daß der Staat mit diesen Folgen nichts zu tun habe, ist das noch nicht einmal richtig. Denn die Politiker haben sich einiges einfallen lassen, um unliebsamen Meinungen auf Umwegen den Garaus zu machen. Ein vielfach bewährtes Mittel besteht darin, an die Verfolgerinstinkte ihrer Fußtruppen zu appellieren. Allen voran hat der frühere Bundeskanzler Schröder zu einem Aufstand der “Anständigen” gegen die angeblich “Unanständigen” aufgerufen – was aus dem Mundes eines Kanzlers eigentlich eine Ungeheuerlichkeit ist. Bundeskanzlerin Merkel hat durch ihren trantütigen Beitrag zu der Aktion “361 Grad Toleranz” den “Anständigen” bei deren Kampf gegen die “Unanständigen” zusätzlich zu einem guten Gewissen verholfen.
Bundespräsident Gauck schließlich hat mit seiner Unterscheidung von “Hell- und Dunkeldeutschland” die deutsche Gesellschaft zwar nicht dem Wort, aber der Sache nach in Menschen und Untermenschen eingeteilt.
Viele dürften all dies und mehr als eine an die Gutgesinnten im Lande gerichtete Aufforderung verstanden haben, über ihre moralisch verworfenen Gegner herzufallen.
Und genauso geht es da, wo die Fronten aufeinander prallen, dann auch zu. Wenn politisch mißliebige Gruppen eine Versammlung anmelden, wird in schöner Regelmäßigkeit am selben Ort und zur selben Zeit eine “Gegendemonstration” gewaltaffiner Akteure genehmigt, welche die Kundgebung der ersteren erwartungsgemäß niederschreien oder auf andere Weise vereiteln. Obwohl dies ein Straftatbestand gem. § 21 VersammlG ist, sieht die Polizei gelassen zu, weil sie vermutlich Anweisung hat, diese Straftaten geschehen zu lassen. Die Schrei- und Schlägertruppen, die sich durch andere Meinungen als die eigene herausgefordert fühlen, alle Hemmungen fallen zu lassen, werden vom Staat überdies auf allerlei Weise finanziell gefördert. Die öffentliche Hand ist in die Bekämpfung politischer Gegner der dominierenden Parteien aber auch noch auf andere Weise verstrickt: Mit Hilfe des sog. Netzwerkdurchsetzungsgesetzes hat der Staat die ihm selbst untersagte Zensur durch einen wahrhaft genialen Trick auf die Betreiber sozialer Medien verlagert. Facebook, Twitter und Konsorten werden durch exorbitant hohe Strafandrohungen dazu angehalten, Meinungsbeiträge, in denen jemand freimütig über die bestehenden Verhältnisse herzieht, schlicht aus dem Verkehr zu nehmen. Aus Furcht vor den Folgen werden auch ganz harmlose Beiträge unsichtbar gemacht. Der Staat jedoch, der hinter all dem steckt, behält scheinbar saubere Hände. Es gibt in Deutschland keine Zensur, kann man daher häufig hören – aber sie wirkt!
Wie nicht anders zu erwarten, hat all dies zur Folge, daß die Hürden für die Verbreitung kritischer Meinungen immer höher werden, so daß viele erst gar nicht versuchen, sie zu überwinden. Es äußert sich aber auch darin, daß man sich im Kreis von Freunden und Bekannten vor der Äußerung eines offenen Wortes zweimal umsieht. Es könnte ja ein verhinderter Blockwart oder Stasispitzel dabei sein, der nur darauf wartet, jemand irgendwo “melden” zu können, um Maßnahmen gegen ihn in die Wege zu leiten. Selbst innerhalb der eigenen Familie ist dem Frieden nicht mehr zu trauen. Ein politisch unkorrektes Wort kann Gräben aufbrechen lassen, die nicht mehr zu überbrücken sind. Ob man will oder nicht, fühlt man sich daher an Zeiten erinnert, als die Leute meinten, sie könnten allein mit Glaubensgenossen verkehren, weil alle anderen des Teufels seien und man sich vor Ansteckung hüten müsse. So sieht die Realität der Meinungsfreiheit unter der Geltung der besten Verfassung aus, die Deutschland je hatte.
Freiheit für uns selbst, Knebel für die anderen
Richtet man den Blick über das Hier und Heute hinaus, so erscheint dieser Zustand nicht ganz so exorbitant, wie es zunächst den Eindruck hat. Irgendwie scheint es sich vielmehr um den menschlichen Normalzustand zu handeln, um einen Ausfluß der menschlichen Natur, die auf die Verfolgung Andersdenkender programmiert zu sein scheint. Abweichende Meinungen werden von den meisten nämlich nur dann umstandslos toleriert, wenn sie Banalitäten betreffen. In diesem Fall machen sie den geselligen Umgang sogar interessanter, weil sie Stoff für ein nie endendes Palaver bieten. Jenseits solch harmlosen Geplänkels aber ist kaum jemand ernsthaft der Auffassung, daß alle denken und reden können sollten, wie es ihnen gefällt. In allen bedeutsamen Fragen wird Meinungsfreiheit grundsätzlich nur für die eigene Meinung in Anspruch genommen, anderen wird sie streitig gemacht. Der Grund, weshalb wir Widerspruch so schwer ertragen, ist kein anderer als der, daß wir unser Denken und Meinen als den Kern unserer Persönlichkeit ansehen. Wer dieses Denken in grundlegenden Dingen in Frage stellt, verunsichert uns tief, weil er uns damit zugleich selbst in Frage stellt. Das fordert alle Abwehrinstinkte heraus, die sich nicht selten bis zum Wünsch nach physischer Vernichtung des Gegners steigern.
Die Geschichte der Religionen ist voll von Beispielen dafür. Wer einem Glauben anhängt, der mit Wahrheitsanspruch auftritt, hält sich schnell für einzig und auserwählt und die anderen für Wesen von geringerer Wertigkeit. Selbst das vor Liebe triefende Christentum fing, sobald es aus der Rolle einer verfolgten Glaubensgemeinschaft herausgetreten war und den Rang einer Staatsreligion erlangt hatte, schon bald an, Andersdenkende blutig zu verfolgen. Nach einem Jahrtausend geistiger Gängelung brachte die Reformation einen ersten Anflug von Glaubensfreiheit, die jedoch ebenfalls noch mit Zwang verknüpft war: Glaubensfreiheit genoß allenfalls der jeweiligen Landesherr, die Untertanen mußten seinen Glauben teilen oder das Land verlassen.
Blaupause sozialistischer Unfreiheit: Johann Gottlieb Fichte
Ein unvergleichliches Lehrstück dafür, wie sehr die Forderung der Freiheit für das eigene Denken und Reden und die gleichzeitige Versagung dieser Freiheit für alle anderen Hand in Hand gehen, ist die praktische Philosophie Johann Gottlieb Fichtes, des eigentlichen spiritus rector der sozialistischen Theorie. In seiner Erstlingsschrift proklamierte Fichte die “Zurückforderung der Denkfreiheit von den Fürsten Europens, die sie bisher unterdrückten” (1793). Zwanzig Jahre später, nachdem er sein Ideal in einem sozialistischen Erziehungsstaat gefunden hatte, war er von dem Drang besessen, den Bürgern des projektierten Vernunftstaates alle abweichenden Rechtsvorstellungen als falsch und verwerflich mit Zwang auszutreiben. Erziehung zu einem von wahrer Vernunft geleiteten Wesen war nunmehr das allein akzeptierte Ziel. “Daß Recht ist, was ich gebiete,” ließ Fichte den Zwingherrn seines Erziehungsstaates daher sagen, “wirst Du nachmals wohl einsehen, wenn Du mündig bist; wirst dann einsehen, daß ich nur die Stelle der eigenen Vernunft in Dir vertreten habe: wirst einsehen, daß Du selbst mich gewählt haben würdest.” Daraus folgerte er: “Rechtszwang wird nur durch beigefügte Erziehung des gezwungenen Volkes zur Einsicht und zum guten Willen rechtmäßig; außerdem ist [er] rechtswidrig.” Fichtes praktische Rechtslehre lautete in Kürze so: “Die Menschheit als eine widerstrebende Natur soll allerdings ohne alle Gnade und Schonung und ob sie es verstehe oder nicht, gezwungen werden unter die Herrschaft des Rechts durch höhere Einsicht… Wie der Urheber gesinnt war, so sollen nach Verlauf eines Zeitraumes gesinnt sein schlechthin alle ohne Ausnahme. Nur durch das letzte wird das erste rechtlich.”
Erziehung zur Wahrheit oder Tod
Was sich ausnimmt wie die Suada eines Wahnsinnigen, ist nichts anderes als die Blaupause des Sozialismus. Denn das Ziel des Sozialismus ist nicht die Vergesellschaftung des Eigentums an den Produktionsmitteln – das glauben nur gedankenlose Nachbeter –, sondern die Vergesellschaftung des ganzen Menschen, insbesondere seines Denkens, Meinens und Glaubens. Wenn es sich machen läßt, im Wege der Erziehung zu einem “neuen Menschen”, wenn nicht, dann mit brutaler Gewalt. Das war bereits die Agenda der französischen Jakobiner, denen Egon Friedell folgendes ins Stammbuch schrieb: “Die Freiheit hat die Französische Revolution nicht gebracht; sie übte dieselbe engherzige, grausame und selbstsüchtige Geisteszensur wie das ancien régime, nur diesmal im Namen der Freiheit und mit viel drakonischeren Mitteln.” Nämlich: “nicht mehr mit lettres de cachet, sondern mit der Guillotine. Niemals vorher … hat es eine solche Unfreiheit gegeben wie unter der ‘Verfassung der Freiheitsfreunde’, denn niemals vorher stand die Todesstrafe auf einer Reihe ganz passiver Eigenschaften …, ja auf die bloße Existenz.” In der Vendeé hausten die Anhänger der angeblich allein wahren Vernunft wie wilde Tiere.
Die Bestrebungen von Marx und Engels, von Lenin und Stalin, von Hitler, Mao und Pol Pot waren um keinen Deut besser. Akzeptanz der alleinigen Wahrheit oder Tod war das durchgehend gleiche Prinzip. Wer das “Schwarzbuch des Kommunismus” von Stéphane Courtois kennt, läßt sich durch die angebliche Humanität sozialistischer Ideologien nicht mehr täuschen. So war bereits die Oktoberrevolution von 1917 kein Aufstand gegen den Kapitalismus, den es in Rußland damals gar nicht gab, sondern ein brutales Terrorsystem gegen Andersdenkende. “Wir müssen 90 der 100 Millionen Rußlands für unsere Sache gewinnen,” ließ Sinowjew im September 1918 verlauten, “den übrigen haben wir nichts zu sagen, sie müssen vernichtet werden.” Wer in den Verdacht geriet, nicht linientreu zu sein, landete im GULAG, dessen Schrecken Alexander Solschenizyn in düstersten Farben geschildert hat. Unter Stalin griffen die “Säuberungen” auch im Kreis der Partei selbst um sich, wobei mit “Säuberung” in diesem Zusammenhang nichts anderes gemeint ist als die Ausrottung derer, die eines falschen Denkens bezichtigt wurden. In den Augen der Wissenden zu irren, kam in der Regel einem Todesurteil gleich.
Der nationalsozialistische Staat – die nationale Variante des Sozialismus – verstand sich pointiert als Instrument der Erziehung, u.a. zwecks Erziehung zu einem extremen Rassismus, aber auch zu anderen Zwecken. Alle Volksgenossen, von jung bis alt, sollten mental gleichgeschaltet werden. “Es ist ein Unsinn zu glauben,” schrieb Hitler in seinem Buch “Mein Kampf”, “daß mit dem Ende der Schulzeit das Recht des Staates auf die Beaufsichtigung seiner jungen Bürger plötzlich aussetzt…. Dieses Recht ist eine Pflicht und als solche immer gleichmäßig vorhanden. Der heutige Staat … hat nur diese Pflicht in verbrecherischer Weise außer acht gelassen.” Diesen Vorwurf kann man dem nationalsozialistischen Staat, in dem fast jeder in irgendwelche staatlichen Verbände eingegliedert war und durch Blockwarte und andere Spitzel beaufsichtigt wurde, nicht machen. Wer durch permanente Indoktrination und Kontrolle nicht gleichzuschalten war, fand sich nicht selten in einem Konzentrationslager wieder, wenn er nicht wegen wehrkraftzersetzender Äußerungen oder Abhörens von Feindsendern um einen Kopf kürzer gemacht wurde.
Zwecks Hervorbringung eines neuen Menschen war auch das maoistische China auf eine umfassende Hirnwäsche angelegt. Wer falsch dachte, kam in ein Umerziehungslager, in dem seine Widerstandskraft gebrochen wurde. Die “Anti-Rechts-Bewegung” (1957 – 1958), der “Große Sprung nach vorn” (1958 – 1961) und die “Kulturrevolution” (1966 – 1968) – alles Versuche, die widerstrebende Menschheit unter eine angeblich richtige Theorie zu zwingen – forderten in China zig Millionen von Todesopfern. In Pol Pots Kambodscha wurde ein Viertel der Bevölkerung ausgerottet, weil in dem geplanten sozialistischen Paradies kein Platz für diese Menschen vorgesehen war. Im Vergleich dazu ging es in der DDR fast idyllisch zu. Die Devise, daß “die Partei immer recht” hat, galt freilich auch hier. Keiner der gleichgeschalteten “Genossen” empfand die beigefügte Begründung: “Denn wer kämpft für das Recht, der hat immer recht”, als das, was sie war, nämlich eine ausgemachte Idiotie. Das ganze System war auf Gedankendrill und eine nie endende Erziehung angelegt und beraubte auf Dauer jeden seines gesunden Menschenverstandes. Wie im Nationalsozialismus gab es ein weit verzweigtes Spitzelsystem, Kinder wurden als Horchposten gegen ihre Eltern, “Informelle Mitarbeiter” gegen Bekannte, Kollegen, Freunde und Ehegatten eingesetzt. Was im Dritten Reich die Feindsender waren, wurde in der DDR das Westfernsehen: Information aus strikt verpönten Quellen, die jeden, der dabei ertappt wurde, der Apostasie überführte. Gedankenverbrecher fanden ihre Behandlung in Bautzen, Hohenschönhausen und Hoheneck.
Und die Geschichte wiederholt sich doch
Gemessen an all dem fällt die derzeitige Entwicklung keineswegs aus dem Rahmen. Vielmehr hat man den Eindruck, daß sie sich in die große Linie der Geschichte durchaus einfügt. Nach einer vorübergehenden “Auszeit”, die im Westen Deutschlands länger, im Osten dagegen nur kurz dauerte, meldet sich der historische Normalzustand zurück und räumt mit der Vorstellung auf, als könne man eine freiheitliche Gesellschaft gegen alle Anfechtungen dauerhaft sichern. Wen es interessierte, hätte einen Vorgeschmack des Kommenden schon lange vorher erhalten können. Denn die “68er”, die alle überkommenen Institutionen auf den Prüfstand nehmen wollten und eine herrschaftsfreie Diskussion über alles und jedes proklamierten, waren überwiegend betonköpfige Dogmatiker, welche die Wahrheit für sich gepachtet zu haben glaubten und kritischen Einwänden nicht zugänglich waren. Das konnte man bereits den Transparenten entnehmen, die sie vor sich hertrugen und auf denen die Konterfeis von Theoretikern und Praktikern des sozialistischen Massenmordes prangten. Sobald die 68er nach dem “Marsch durch die Institutionen” an die Schaltstellen der Macht gelangt waren, beanspruchten sie eine diskursfreie Herrschaft für sich und ihresgleichen und arbeiteten darauf hin, allen, die anderer Meinung waren, den Mund zu stopfen.
Verbal- und Realverfassung
Doch blicken wir noch einmal auf den Anfang zurück, auf das Verhältnis von Verbal- und Realverfassung. Diese sind wohl nie miteinander identisch, weil die Verbalverfassung stets auch das Versprechen einer besseren Zukunft enthält und daher über die Realverfassung hinausweist wie das Ideal über die Wirklichkeit. Sie darf sich jedoch von der Realverfassung nicht allzu sehr entfernen – gleichgültig ob aufgrund einer zu weitgehenden Verheißung oder einer abweichenden Entwicklung der Realität –, sonst gerät sie in Mißkredit. Das deutsche Grundgesetz postuliert vor allem zweierlei: Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Läßt man hochtrabende Sprüche beiseite, so ist mit Demokratie nichts anderes gemeint als die Möglichkeit, daß das Volk seine Regierung ohne Blutvergießen loswerden kann. Das probate Mittel dafür sind Wahlen. Wenn diese nichts bringen, weil alle Parteien im wesentlichen für dasselbe stehen, muß es möglich sein, neue Parteien zu gründen, die eine reale Alternative zu den vorhandenen darstellen. Denn ohne reale Opposition ist die Demokratie eine vielköpfige Diktatur, wie die “Volksdemokratien” des früheren Ostblocks zur Genüge bewiesen haben. Demgegenüber bezeichnet der Begriff Rechtsstaat eine Ordnung, in der auch der Staat selbst an das Recht gebunden ist und wo es eine Reihe von Vorkehrungen gibt, um den Einzelnen gegen die geballte Macht des Staates zu schützen, namentlich Gewaltenteilung und Grundrechte. Das ist auch in einer Demokratie vonnöten, denn auch Volksherrschaft ist Herrschaft über das Volk. Soll die Minderheit der Mehrheit nicht ausgeliefert sein, bedarf es rechtlicher Regelungen, die der Demokratie Zügel anlegen.
Demokratie als Herrschaftsinstrument
Schauen wir zunächst auf die Demokratie: In Deutschland bilden die sogenannten “Altparteien” in wichtigen Fragen mittlerweile so sehr eine Einheitsfront, daß “gelernte DDR-Bürger” immer häufiger von Déjà-vue-Erlebnissen sprechen. Rechtlich gesehen kann man zwar wählen, wen man will; aber praktisch reduziert sich das Spiel auf einige wenige Parteien, von denen sich weite Teile des Volkes nicht mehr vertreten fühlen. Das Aufkommen und Reüssieren neuer Parteien wird von diesen Altparteien und ihren Helfershelfern in Staat und Gesellschaft auf alle erdenkliche Weise behindert. Wer der Politik des Mainstream gefährlich werden könnte, wird diabolisiert, wer ihm Beistand leistet, wird wie ein Aussätziger behandelt, von Chancengleichheit kann nicht die Rede sein. Das findet seinen schlagenden Ausdruck in dem immer hysterischere Züge annehmenden “Kampf gegen Rechts”. Dieser richtet sich, wie der Name verrät, nicht nur gegen Rechtsextreme oder Rechtsradikale, sondern gegen alles, was auch nur einen Fingerbreit “rechts” des Mainstream liegt. Sein eigentliches Angriffsziel, zu dessen Ausschaltung jede mißliebige Äußerung mit allen Zeichen des Abscheus für “rechts” erklärt wird, ist die traditionelle Mitte. “Rechts ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen”, lautet eine tausendfach verkündete Parole, die erkennen läßt, worum es in der Politik derzeit wieder einmal geht: nämlich um die Kriminalisierung unerwünschter Gedanken. Gegenüber Gedankenverbrechern – das ist der nächste Schritt – glaubt man alle zivilen Umgangsformen außer acht lassen zu dürfen. Von einem vergleichbaren “Kampf gegen Links” oder wenigstens gegen Linksextreme war bisher nichts zu hören. Daraus kann man ersehen, daß nicht die Bekämpfung von politischen Extremisten das Ziel ist, sondern daß hier ein Kampf der Wissenden gegen die Irrenden, der wahrhaft Gläubigen gegen die Ungläubigen, der Guten gegen die Bösen stattfindet. Nur die Meinung der Anständigen soll Gehör finden, die der Unanständigen nicht. Soviel zum demokratischen Diskurs und zum politischen Umgang mit Menschen anderer politischer Meinung im heutigen Deutschland.
Rechtsstaatliche Defizite
Doch jetzt zum zweiten Punkt, dem Rechtsstaat: Regierung und Altparteien im Verein mit den Mainstreammedien haben sich zu einem Machtblock entwickelt, dem alle Andersdenkenden nahezu ohnmächtig gegenüberstehen. Viele fühlen sich angesichts der Machtfülle des politisch-medialen Komplexes faktisch rechtlos gestellt. Zwar war die Gewaltenteilung nie in einem strikten Sinn gemeint; Realisten wußten schon immer, daß die staatlichen Institutionen nicht beziehungslos nebeneinander stehen. Aber mit dem Maß an sachlicher und persönlicher Vernetzung, das heute zu beobachten ist, hatte man nicht gerechnet. Eine neue Erfahrung ist auch, daß die Parlamente, die an sich der Kontrolle der Regierung dienen sollten, sich zu deren Akklamationsorganen entwickeln. Selbst die Grundrechte halten nicht das, was man sich von ihnen erhofft hatte. Sie schützen den Einzelnen zwar gegen obrigkeitliche Eingriffe, bieten jedoch keinen Schutz gegen eine Politik, die sich als Aufkündigung des ungeschriebenen Staatsvertrages jeder Republik darstellt. Die von der Regierung ins Werk gesetzte Aufnahme unzähliger kulturfremder Migranten läuft ersichtlich darauf hinaus, die Autochthonen unaufhaltsam zur Minderheit im eigenen Land zu machen. Wer dagegen aufbegehrt und das Recht auf Erhaltung der Heimat für sich und die Seinen geltend macht, steht auch im Rechtsstaat auf verlorenem Posten. Denn an dieses elementare Recht der eigenen Bürger denken die von ihren Visionen geblendeten Vorkämpfer einer angeblich besseren Welt gerade nicht. Im Gegenteil: wenn der Bürger seinem Unmut unmißverständlich Ausdruck verleiht, muß er gewärtigen, wegen “Haßrede” verfolgt zu werden; denn in diesem Punkt kennen die ihrer selbstgewissen Eliten keinerlei Nachsicht.
Was lehrt uns das, könnte man fragen. Es lehrt uns, wäre zu antworten, daß alles Recht, was auch immer die Gesetze postulieren mögen, auf lange Sicht der menschlichen Natur seinen Tribut erweisen wird. Und diese Natur ist nun einmal die eines Herdenwesens. Im Hinblick auf unser Thema hat George Orwell diese simple Wahrheit 1947 in die Worte gefaßt, “daß die relative Freiheit, die wir genießen, auf der öffentlichen Meinung beruht. Das Gesetz ist kein Schutz … Wenn eine große Zahl von Menschen an Redefreiheit interessiert ist, dann wird es eine Redefreiheit geben, auch wenn die Gesetze sie verbieten; wird die öffentliche Meinung träge und desinteressiert, werden unbequeme Minderheiten verfolgt, auch wenn es Gesetze gibt, die sie schützen.” Das letztere ist die Situation, der wir uns immer mehr nähern.
Wer für Denk- und Redefreiheit eintritt, darf sich daher keinen Illusionen hingeben, sondern muß auf einen nie endenden Kampf gefaßt sein. Wenn der Mainstream es verlangt, werden die hehren Formen bürgerlicher Freiheit bei vollem Bewußtsein als Instrumente zur Eliminierung der Freiheit selbst eingesetzt. Denn der Staat ist nicht nur die Voraussetzung für so etwas wie Denk- und Redefreiheit, sondern verfügt zugleich über das Potential, sie von Grund auf zu zerstören. Dieser Versuchung können die Eliten an den Schalthebeln der Macht offenbar nur vorübergehend widerstehen. Wer ihnen den Weg verlegen will, muß über die Ausdauer eines Sysiphus verfügen. Albert Camus zufolge war Sysiphus ein glücklicher Mensch. Wahrscheinlich gibt es auf lange Sicht sogar überhaupt kein anderes Glück als das Bewußtsein, in seinen Fußspuren zu wandeln.