(www.conservo.wordpress.com)
Von Klaus Hildebrandt
Vorlektüre:
„Tübingens OB Palmer will Grundstückseigentümer zum Bauen zwingen“ ( https://www.conservo.blog/2020/10/01/tuebingens-ob-palmer-will-grundstueckseigentuemer-zum-bauen-zwingen/#more-29130 )
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Sehr geehrter Herr Palmer,
Sie meinten sicherlich “kann ich leider – nicht – von Ihrer Zustimmung abhängig machen”, was Sie auch nicht müssen und was ich ohnehin nicht erwarte.
Artikel 14 GG basiert auf den Begriffen “Eigentum” und “Erbrecht” zunächst im materiellen Sinne. Die Bebauung von erworbenen oder geerbten Grundstücken ist etwas ganz anderes, wobei Ihre Auslegung bestenfalls in begründeten Notfällen, wofür es keine andere/bessere Lösung geben kann, oder für den Kriegsfall denkbar bzw. anwendbar wäre. Ihre Vermutung, das Grundgesetz erlaube generell die “zwangsweise Bebauung” aller über lange Zeit brachliegenden Parzellen, halte ich für irrig. Warum werden dann bundesweit immer noch gesunde Landflächen zur Bebauung freigegeben, wenn wohl jede Stadt und jeder Ort noch über brachliegende Baugrundstücke verfügt? In Deutschland werden pro Tag rd. 100 Hektar Fläche “verbraucht”. Ihr Vorhaben klingt gut für ungeübte Ohren, ist aber rein populistisch und in der Sache mangelhaft bis rechtswidrig.