Von Peter Helmes
Die Oberbürgermeisterin von Bonn, Katja Dörner (Die Grünen), hat das Gendersprech für die Behörden der Stadt per Anordnung zur Pflichtsprache gemacht. Ein solche Verfügung dürfte nicht rechtens sei. Deshalb sollte man sie nicht beachten und dagegen Einspruch erheben. Der Hinweis, andere Städte würden bereits Genderdeutsch handhaben, taugt nichts als Begründung und macht die Sprachverhunzung nur noch deutlicher. Für Bildungseinrichtungen und staatliche Organe gilt nur die amtliche deutsche Sprache – und die kennt kein Gendern, also auch keine Genderzeichen.
Dementsprechend sprach jetzt das sächsische Kultusministerium richtiges Deutsch. Das Kultusministerium richtet sich in seiner Vorgabe nach den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung. Dieser teilte im März mit, daß der Genderstern und andere verkürzte Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern (Bürger_Innen; Bürger:Innen) bis auf Weiteres nicht in das amtliche Regelwerk der deutschen Sprache aufgenommen würden:
„Die Verwendung von Sonderzeichen wie Gender-Stern, Gender-Doppelpunkt, Gender-Unterstrich oder Doppelpunkt im Wortinneren erfüllt weder die Kriterien für eine gendergerechte Schreibung noch entspricht sie den aktuellen Festlegungen des Amtlichen Regelwerks, welches die Grundlage für die deutsche Rechtschreibung bildet und somit auch für die Schulen gilt.“
„Gendersternchen soll draußen bleiben“
Überraschend macht mich eine Nachbarin auf einen hervorragenden Kommentar zum Gendern in einer Illustrierten aufmerksam: Die „Bild der Frau“(*) hatte ihre Leser gefragt, ob das Blatt, wie viele andere auch, in Zukunft „gendern“ solle. Hier der Kommentar der Chefredakteurin Sandra Immoor (Ausgabe 36/2021):
„…Ich kann mich nicht erinnern, wann wir das letzte Mal so viel Post zu einem Thema bekommen haben. Vier Wochen ist es her, dass ich Sie an dieser Stelle gebeten habe, mir Ihre Meinung zum „Gendersternchen“ (bzw. Gender-Doppelpunkt/-Unterstrich, Binnen-I) zu verraten. Wir wollten wissen: Möchten Sie, dass BILD der FRAU „geschlechtergerechter“ schreibt, eben gendert, wie andere Magazine, Behörden, Parteien, Institutionen, TV-Sendungen es schon tun?
Das Magazin kann kaum die Druckerei verlassen haben, da platzte das Mailkonto mit Ihren Antworten schon aus allen Nähten. Hunderte haben sich gemeldet. Wir nehmen mehrere Erkenntnisse mit:
1. Wir müssen Sie öfter nach Ihrer Meinung fragen (…)
2. Sie haben eine klare Haltung. Es war spannend, Ihre Argumente zu lesen.
3. Sie wollen keine Gendersternchen. Deutlicher hätte die „Abstimmung“ nicht ausfallen können:
Keine einzige Ihrer Zuschriften war dafür, dass wir mit dem Gendern anfangen. Alle, die sich gemeldet haben, sind dagegen.
Mich hat das zu einer vierten Erkenntnis gebracht:
Offenbar führen wir in diesem Land Debatten am Volk vorbei. Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, geht es nicht um politische Korrektheit, sondern darum, dass Probleme im Alltag angepackt werden. Sie waren sich einig: Wir brauchen mehr Gleichstellung, faire Löhne, Kampf gegen Altersarmut…
Vieles ist noch zu tun. Gendersternchen aber, so Ihr Urteil, „helfen da nichts. Die lenken nur ab und verhunzen die Sprache.“
(*) Anmerkung P.H.: „BILD der FRAU“ ist die Nr. 1 am Zeitschriftenmarkt für Frauen.)
Soweit zu dem Artikel in der BILD der FRAU. Klare Worte, klarer Standpunkt!
Mehrheit lehnt das Gendern ab
Den oben erwähnten Artikel sollte man jedem grünen Linken ins Gehirn meißeln; denn diese Sorte „moderner Menschen“ hat sowohl ein schräges Verhältnis zum richtigen Deutsch als auch zum Mehrheitsbegriff. Lautstark sprechen sie davon, „die Menschen“ in Deutschland wollten ein „geschlechtergerechtes“ Deutsch, also gendern. Von wegen! In Wirklichkeit handelt es sich bei diesen Querulanten ganz offensichtlich um eine Mini-Minderheit, die aber der Mehrheit ihre Meinung aufzwingen will.
Laut einer Umfrage des als hochseriös geltenden „Instituts für Demoskopie“ in Allensbach, veröffentlicht am 16. Juni ´21 in der FAZ, fühlt sich „die Mehrheit gegängelt; 65 Prozent der Befragten – darunter auch 65 % Grünen-Anhänger – lehnen die ´gendergerechte Sprache` ab“.
RECHTSVERBINDLICHKEIT DER DEUTSCHEN RECHTSCHREIBUNG
Das amtliche Regelwerk zur „Verwendung der deutschen Rechtschreibung in Schulen und anderen Einrichtungen“ wird von der Kultusministerkonferenz auf der Grundlage der Empfehlung des „Rates für deutsche Rechtschreibung“ beschlossen. Dessen Empfehlung sah niemals „Sonderzeichen“ (z.B. „Genderzeichen“) vor und stellte auch keine Regelungslücke der zu verwendenden Rechtschreibung fest– von „geschlechtergerechter Sprache“ ganz zu schweigen.
In ihrem entsprechenden Sachstandsbericht aus dem Jahre 2020 stellen die „Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages“ fest:
„1. Die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung ist die verbindliche Grundlage des Unterrichts an allen Schulen. Dies gilt auch für Privatschulen. Daher ist es nicht wahrscheinlich, dass eine davon abweichende Rechtschreibung an deutschen Schulen gelehrt oder praktiziert wird. Anderslautende Informationen liegen nicht vor.
2. Beamte und Angestellte des Bundes und der Länder haben im amtlichen Schriftverkehr das Regelwerk Deutsche Rechtschreibung, Regeln und Wörterverzeichnis zu beachten.
3. Das Regelwerk Deutsche Rechtschreibung, Regeln und Wörterverzeichnis ist auch für die Normsprache verbindlich…“
Damit sind zwei Dinge klargestellt:
1. Die Bonner OB und andere verstoßen gegen die amtlichen Regeln zur deutschen Sprache.
2. Die von den Gendern-Befürwortern bemühte „natürliche Sprachentwicklung“, der wir uns alle nach deren Absicht unterwerfen sollen, ist ein Mythos, mittels dessen eine gewisse politische Minderheit die Hoheit über unsere Sprache erreichen will.
Die Behörden sollten deshalb durchgreifen und für korrektes Deutsch sorgen – was natürlich voraussetzt, daß die Behörden selbst richtiges Deutsch verwenden.
www.conservo.wordpress.com 8.9.2021