Michael van Laack
09:00 Uhr: Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (Zweite und Dritte Lesung), 10:20 Uhr: Kinderschutz vor Datenschutz (Antrag der Unionsfraktion – „Mit der Speicherung von IP-Adressen sexuellen Kindesmissbrauch wirksam bekämpfen“), 11.40 Uhr: Sterbehilfe (erste Beratung). Das sind die drei ersten Tagesordnungspunkte, die der Deutsche Bundestag heute in der 45. Sitzung dieser Legislaturperiode behandeln wird.
Höchste Brisanz kommt dabei der ersatzlosen Streichung des § 219a (Werbeverbot für Abtreibung) zu, da diese heute nach wie üblich zusammengefasster zweiter und dritter Lesung beschlossen werden soll. Und wohl auch beschlossen werden wird, denn die Zustimmung der Abgeordneten der Ampelkoalition und der Linkspartei gilt als sicher.
Mit der Streichung des § 219a laufen sich die Feinde des Lebensschutzes warm
Diese Streichung – und da haben in der ersten Lesung vor einigen Wochen auch einige linksgrüngelbe Mandatsträger durchscheinen lassen, soll allerdings nur der Anfang sein. Das eigentliche Ziel ist, über die Signalwirkung dieses Akts mittelfristig auch die Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch zu erreichen, der Abtreibung nur nach „Beratung“ erlaubt und ansonsten unter Strafe stellt. Damit würden, wenn es nicht zu Neureglungen in anderen Bereichen kommen auch die Abtreibungsfristen zunächst in den rechtsfreien Raum kippen. Abtreibung bis zum Tag der vorherberechneten Geburt wären als möglich.
Doch schon der Wegfall des sogenannten Werbeverbots könnte verheerende Folgen haben. In anderen Ländern sehen wir, dass Abtreibungsärzte und Kliniken in großformatigen Anzeigen oder sogar auf Plakaten um Kundinnen werben und wie z. B. Möbelhäuser mit dem günstigsten Angebot werben. An Zynismus ist das zwar kaum mehr zu überbieten, denn es geht hier um nichts anderes als die vorgeburtliche Auslöschung eines Menschenlebens. Aber wenn es doch der Karriere dient und dem Staat und dem Markt Fachkräfte sichert, die sonst für einige Zeit wg. der Erziehung nicht zur Verfügung stünden, ist das nur ein kleines Opfer, Gell!
Kinderschutz vor Datenschutz? Eigentlich keine Frage, aber…
Auch der Antrag der Unionsfraktion zur Speicherung von IP-Adressen zur wirksameren Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs hat es in sich. Denn wie in jedem anderen Bereich, wo Daten auf Vorrat gespeichert werden, könnte es zur missbräuchlichen Verwendung kommen. Allerdings ist die Kinderseele ein viel zu hohes gut und sexueller Missbrauch eine extrem grausame Tat, so dass hier eine Güterabwägung wirklich nicht leichtfällt. IP-Adressen erst dann zu erfassen, wenn die Staatsanwaltschaft zumindest einen Anfangsverdacht konstruieren kann, ist kaum ein gangbarer Weg. Ein zweischneidiges Schwert.
Suizid: „So Oma, jetzt sag dem Arzt bitte, dass Du sterben möchtest…“
Sterbehilfe – Hilfe hört sich zunächst großartig an, oder? „Guck mal, X ist ein sehr hilfsbereiter Mensch. Der hat sogar seiner Erbtante das Gift besorgt, damit sie sich umbringen kann.“ „Ja, aber vorher hat er sie doch entmündigen lassen. Also hat er doch die Entscheidung getroffen.“ „jetzt sein mal nicht so pingelig. Hilfe ist Hilfe.“
So dürften mittlerweile in den Niederlanden manche Dialoge verlaufen, den Staat mit dem „großzügigsten“ Euthanasiegesetz. So läuft es bei uns noch nicht, aber auch hier arbeiten linke Kräfte an einer „Liberalisierung“. Ein Schritt dahin ist der heutige Antrag.
Für den letzten Tag der Sitzungswoche haben sich die Abgeordneten also eine schwerwiegende Entscheidung und Beratungen auf die Tagesordnung geschrieben. Christliche Moral dürfte in der Debatte zu Abtreibung und Euthanasie bestenfalls noch bei manchen Unionsabgeordnete und größeren teilen der AfD eine Rolle spielen. Für die anderen ist menschliches Leben mittlerweile zur Verfügungsmasse von der Wiege bis zur Bahre geworden.
Wer Zeit hat und sich für diese Fragen interessiert. Phoenix überträgt ab 9.00 Uhr. Ohne Zwischenkommentare und Interviews kann das Parlamentsfernsehen hier gesehen werden.
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