Von deutschen Dächern: Wenn der Muezzin ruft…

Islam3Von Peter Helmes

Überall in Deutschland sprießen jetzt nicht nur Moscheen aus dem Boden unserer Städte, sondern auch Minarette, aus denen der Ruf des Muezzin fünfmal täglich erschallt. Man wähnt sich im Orient, erwacht aber schnell aus dem Märchen von tausend und einer Nacht; denn der Muezzinruf ist kein Abend- oder Morgengebet, sondern ein Schlachtruf, ein Aufruf zum Kampf.

Jedes Minarett, aus dem ein Muezzin ruft, steht symbolisch (und faktisch) für einen Eroberungsstützpunkt einer totalitären Gewaltideologie. Doch wir schlafen weiter. Der Islam hat eine hohe Durchsetzungsaggressivität, trifft aber auf mangelhafte Verteidigungsbereitschaft der einheimischen Bevölkerung. Das ist deutscher Alltag. Und damit ist auch die Frage beantwortet, ob Deutschland islamisiert wird.

Der Muezzinruf – das islamische Herrschaftszeichen

Die „Schahada“, also der Ruf des Muezzins – von arab. šahida = bezeugen (auch im juristischen Sinne) abgeleitet) ist das Glaubensbekenntnis des Islams. Sie ist die erste der fünf Säulen des Islam und entspricht einem auf den Propheten Mohammed zurückgeführten Ḥadīṯh: „Wenn der Diener (Gottes) sagt: ‘Es gibt keinen Gott außer Gott’, dann spricht der erhabene Gott: ‘Meine Engel, mein Diener weiß, daß er keinen anderen Herrn außer mir hat. Ihr seid meine Zeugen, daß ich ihm (deshalb) vergeben habe.“

Der Muezzinruf im Wortlaut:

Beim Gebetsruf (Adhan) werden nach dem viermaligen Takbir beide Teile der Schahada, eingeleitet mit aschhadu an bzw. anna? „Ich bezeuge, daß …“, jeweils zweimal gesprochen.

Die Schahada im Adhan lautet: „Aschhadu an la ilaha illa ‘llah (zweimal). Aschhadu anna Muhammadan rasulu ‘llah (zweimal). Hayya’ala s-salat (zweimal). Hayya ‘ala al-falah“ (zweimal). Auf Deutsch: „Ich bezeuge, daß es keinen Gott außer dem (einzigen) Gott (Allah) gibt (zweimal). Ich bezeuge, daß Muhammad der Gesandte Allahs ist (zweimal). Eilt zum Gebet (zweimal). Eilt zur Seligkeit“ (zweimal). (Quelle: wikipedia.org/wiki/Adh%C4%81n#Wortlaut)

Der Dschihad ist greifbar

Sagen wir es deutlich: Wozu sprechen wir dann noch von einem barmherzigen Allah? Der Islam ist eine geladene Waffe. Was soll das Gefasel von einem „barmherzigen Allah“. Allah kann nämlich nur barmherzig gegenüber Gläubigen sein, also nur zu Muslimen. Alle anderen sind die „Ungläubigen“, die man entweder zwingt, zum Islam zu konvertieren, oder wenn sie das nicht wollen, bekämpft – auch mit dem Schwert. Ein (gegenüber Ungläubigen) „friedlicher Islam“ wäre ein Widerspruch in sich und müßte auf seinen Beherrschungsanspruch („Es gibt nur EINEN Gott, Allah…“) verzichten, wäre dann aber kein Islam mehr.

Die Schahada ist das Ur-Glaubensbekenntnis des Islam! Im Klartext: Wo die Schahada erschallt, unterwirft man sich dem Islam. Und damit steht der Dschihad in der Tür. Der Dschihad wird fälschlicherweise bei uns fast nur als militärischer Aufruf zum Kampf verstanden. Er ist aber viel mehr:

…bis der Islam die beherrschende Religion ist

Der Begriff Dschihad steht generell für „Anstrengung, Kampf, Bemühung, Einsatz“ und bezeichnet im religiösen Sinne ein wichtiges Konzept der islamischen Religion, die Anstrengung bzw. den Kampf auf dem Wege Gottes (al-dschihādu fī sabīli Llāh). Nach der klassischen islamischen Rechtslehre (Fiqh) dient dieser Kampf der Erweiterung und Verteidigung islamischen Territoriums, bis der Islam die beherrschende Religion ist:

In Sure 9:29 (nach Paret) heißt es allzu deutlich: „Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Gott und den jüngsten Tag glauben und nicht verbieten (oder: für verboten erklären), was Gott und sein Gesandter verboten haben, und nicht der wahren Religion angehören – von denen, die die Schrift erhalten haben – (kämpft gegen sie), bis sie kleinlaut Tribut entrichten!“ Das darf getrost als Aufruf zu einem allgemeinen Kampf gegen die nichtmuslimische Welt verstanden werden.

Eine kleine Hinterlist hält der Islam noch für „Ungläubige“ parat, die davon nichts wissen bzw. den Koran nicht kennen: So heißt es, diejenigen seien entschuldigt, die noch nie vom Islam hörten. Aber wie soll man dies nachweisen können, wenn der Muezzin bald überall in Deutschland aus den Minaretten zum Kampf gegen die „Ungläubigen“ – also gegen uns – ruft?

Zwei Stellen aus Sure 40 mögen das belegen:

Sure 40:10: „Siehe, den Ungläubigen wird zugerufen werden: ´Wahrlich, Allahs Haß ist größer als euer Haß gegen euch selber, da ihr zum Glauben gerufen wurdet und ungläubig waret.´“

Sure 40:35: „Diejenigen, welche Allahs Zeichen bestreiten, ohne daß eine Vollmacht hierzu zu ihnen kam, stehen in großem Haß bei Allah und bei den Gläubigen(Moslems)…”

Kirchenglocken verstummen – Muezzinrufe erschallen

Nun darf man annehmen, daß in Deutschlands Städten nicht nur Tumbe walten, sondern durchaus gebildete Menschen. Trotzdem erlauben immer mehr Gemeinden Muezzinrufe – allerdings von Stadt zu Stadt unterschiedlich:

Im Jahr 1995 wurde bei der Duisburger Stadtverwaltung von zwei muslimischen Gemeinden eine Genehmigung beantragt, den Gebetsruf einmal in der Woche verstärkt durch eine Lautsprecheranlage zu verkünden. Der Antrag löste eine landesweite Diskussion aus, und insbesondere die Evangelische Kirchengemeinde Duisburg-Laar lehnte, theologisch argumentierend, den öffentlichen Gebetsruf ab.

In anderen Städten Nordrhein-Westfalens sind aber bereits Gebetsrufe genehmigt: Nach einer erfolgreichen Klage im Jahr 1985 war die Dürener Fatih-Moschee die erste in der Bundesrepublik, in der ein Muezzin zum Gebet auffordern konnte. Dies darf dort fünfmal täglich erfolgen; in Siegen dreimal pro Tag, in Bochum einmal täglich und in Bergkamen einmal pro Woche. Auch in Dortmund, Hamm und Oldenburg wurden Anträge für Gebetsrufe von Moscheevereinen ohne Protest der Anwohner genehmigt.

Im Jahr 2009 wehrten sich Bürger der Stadt Rendsburg in Schleswig-Holstein gegen die Pläne der dortigen Moschee, Lautsprecher an ihren zwei Minaretten anzubringen. Schließlich wurde 2010 dennoch der Antrag im Rathaus genehmigt, die Gebetsrufe dürfen fünfmal am Tag in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr ertönen; Rendsburg war damit nach Schleswig und Neumünster die dritte Stadt Schleswig-Holsteins, in der dies erlaubt wurde.

Grundsätzlich sind islamische Gebetsrufe in Deutschland durch die Religionsfreiheit geschützt. Sie können aber nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz untersagt werden, wenn die Lautstärke für Nachbarschaft oder Straßenverkehr zu hoch ist. Da lacht der Imam: Immer häufiger wird das Glockengeläut christlicher Kirchen verboten (oder stark eingeschränkt), während der Muezzin immer öfter – und gewiß bald immer lauter – zum Kampf rufen darf. Eine Gesellschaft gibt sich auf. (Quelle für die Städteangaben: wikipedia.org/wiki/Islam_in_Deutschland#Muezzinrufe).

„„Die Islamisierung Deutschlands gewinnt erneut an Tempo“

JournalistenWatch“ schrieb am 16. April 2015: Auf der Seite “Lokalkompass” wird uns in aller Ausführlichkeit gezeigt, wie tief sich der Islam bereits in unsere Gesellschaft hineinmanövriert hat und unsere Freiheit und Demokratie bedroht:

In der Gladbecker Ratssitzung am Donnerstag hat Bürgermeister Ulrich Roland klar Stellung zu dem angekündigten Gebetsruf, der nach Ostern einmal täglich von der Ditib-Moschee an der Wielandstraße (Gladbeck) ertönen wird, bezogen. Roland wies in seiner Rede ausdrücklich auf Artikel 4 des Grundgesetzes hin, in dem die freie Religionsausübung jedem Mann und jeder Frau als eines der wichtigsten Grundrechte in der Bundesrepublik zugesichert wird. Dies gelte ausnahmslos für alle Religionen. Das ist natürlich verlogen. Die WIGUSCH-Gemeinde (Wie Gott uns schuf) hat bis heute noch keine Genehmigung erhalten, ihre Gebete im öffentlichen Raum splitterfasernackt zu betreiben.

Und hier der Beleg, daß die Islamisierung mittlerweile fast überall schon weit fortgeschritten ist: „Spätestens seit 1999 als die Stadt Gladbeck den Bau der DITIB-Moschee mit Minarett ausdrücklich genehmigt hat, steht auch der Wunsch der muslimischen Gemeinde nach dem Gebetsruf im Raum. Das weiß jeder, der mit den Menschen in der Moscheegemeinde spricht“, so der Bürgermeister.

Zudem würde in vielen Städten wie Gelsenkirchen, Marl oder Recklinghausen, der Gebetsruf teilweise schon seit Jahren praktiziert. Die muslimische Gemeinde in Gladbeck brauche auch keine Genehmigung, stellte Roland in Hinblick auf die Stellungnahme von Peter Rademacher (CDU-Fraktionsvorsitzender) klar, denn es handele sich um hierbei um ein grundgesetzlich zugesichertes Recht. (lokalkompass.de/gladbeck/politik/muezzinruf-buergermeister-bezieht-stellung-gegen-islamfeindlichkeit-d530823.html)

Und da faseln tatsächlich Medien und Politiker von einer “angeblichen” Islamisierung.“

*) Quelle: journalistenwatch.com/cms/die-islamisierung-deutschland-gewinnt-erneut-an-tempo/

Der renommierte Islamkritiker Michael Mannheimer kommentiert die causa Gladbeck so:

Und wieder zeigt sich die SPD als Vorreiter der Islamisierung Deutschlands

„Wer schon einmal in einem islamischen Land gelebt hat, wird das ständige Geheule der Muezzins aus den umliegenden Moscheen meist als Lärmbelästigung empfunden haben und nie wieder vergessen.

Auf die SPD ist Verlass, was die Islamisierung Deutschlands anbelangt. Sie ist – noch vor den Grünen – die eigentliche treibende Kraft bei der zügellosen Asylantenschwemme, bei der Anerkennung islamischer Verbände als Religionsgemeinschaften, bei der Einführung des Islamunterrichts an Schulen und Abschaffung Deutschlands, wie Sarrazin dies beschrieb. Und nun darf dank des SPD-Bürgermeisters Ulrich Roland auch der Muezzin-Ruf in “seiner” Gemeinde Gladbeck erschallen. Vorerst nur einmal am Tag. Doch man darf gewiss sein, dass sich die Moslems auch darin durchsetzen werden, diesen Ruf fünfmal täglich erschallen zu lassen. Nur eine Frage der Zeit. Mit Artikel 4 des GG begründete der redliche OB seinen Beschluss. Doch auch dieser OB dürfte vom Islam keine Ahnung haben. Oder weiß er, dass diese Religion in keinem ihrer zentralen Bestimmungen mit den menschenrechtlichen Vorschriften des Grundgesetzes übereinstimmt? Mittelalterliche Körperstrafen, Benachteiligung von Frauen, keine Toleranz gegenüber anderen Religionen – um nur einige der Aspekte des Islam zu benennen. Eine Religion, die sich gegen fundamentale Grundgesetze wendet, kann und darf jedoch nicht unter Art4 GG (Religionsfreiheit) fallen. Sonst dürften Azteken hier auch ihre Religion wieder einführen mit Bezug auf diesen Artikel und täglich Männern die Herzen herausschneiden.“ (michael-mannheimer.net, 25.4.2015)

Kommentar P. H.: Trotzdem wollen uns die Medien durch beinahe tägliche „Meldungen“ glauben machen, die Mehrheit unseres Volkes wünsche noch mehr Zuwanderung. Dafür werden zuhauf nicht nachvollziehbare „Statistiken“ und Meinungsbefragungen herangezogen. Eine willfährige Politikerkaste gibt ihren Senf dazu – und fertig ist das „Einwanderungsland Deutschland“. Und wenn irgendwann ´mal der ganze Spuk zusammenbricht, will´s niemand gewesen sein.

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