Albrecht Künstle*
„Wenn ein Kind tot geboren wird, können Fotos bei der Trauerbewältigung helfen“, war der Titel eines Magazins von diesem Wochenende. Eine Mirijam Stöckel beschreibt in eindrucksvoller Art und Weise über das Schicksal von Eltern bei Totgeburten: „Mit dem Verlust ihres Ungeborenen, mit ihrer sogenannten stillen Geburt hat Aliya D. etwas erlebt, was keine Mutter und kein Vater erleben will, aber mehr Eltern erleben müssen, als man vielleicht glaubt…
Sie hat ihr Kind von einem sogenannten Sternenkindfotografen fotografieren lassen.“ Auf zwei Seiten widmet sich die Autorin der Trauerbewältigung solcher Schicksale. Und die Totgeburten nahmen seit Corona trotz oder wegen der Impfungen leider zu, berichtet auch die Ärztezeitung.
Wenn Dein Bauch Dir gehört, dann auch das, was herausgeholt wird!
Wie verhält es sich aber in den rund 100 000 Fällen von Schwangerschaftsabbrüchen im Jahr? Die Zahl der Abtreibungen nahm im ersten Quartal 2022 wieder zu. Bei den Müttern mit der Auffassung, „Mein Bauch gehört mir“ wird sich wohl keine Trauer einstellen, wenn sie den Inhalt ihres „Bauchs“ entfernen lassen. Aber es dürfte auch viele Mütter geben, die ob der Abtreibung ihres Nachwuchses hin und her gerissen sind und sich dennoch dafür entscheiden. Auch werden sie teilweise von ihren Partnern zur Abtreibung gezwungen, oder sie waren vergewaltigt worden. Jedenfalls gibt es fast 30mal so viele Abtreibungen als Totgeburten.
Wie ließe sich die erschreckend hohe Zahl der Abtreibungen reduzieren?
Dazu wurde schon viel überlegt, geschrieben und in der Praxis versucht. Hier eine zugegebenermaßen provokante Überlegung: Wenn der Bauch den Müttern gehört, warum nach den Abtreibungen nicht auch der Inhalt dieser Bäuche den Müttern überlassen?
Allerorten werden Hinterlassenschaften wieder mitgenommen. Bergsteiger nehmen ihren Abfall wieder mit zu Tal. Wer auf die Malediven fliegt, nimmt den entstandenen Wohlstandsmüll im Flieger wieder mit. Wer eine organisierte Wanderung in die Natur unternimmt, ist angehalten, seinen Abfall wieder mitzunehmen. Wer mit anderen zusammen eine Hütte bucht, dort grillt und es sich gutgehen lässt, hat einen Nutzungsvertrag unterschrieben, den entstandenen Abfall spätestens am nächsten Tag abzutransportieren (nur wenn Jugendliche nächtliche „Events“ besuchen, sehen solche Plätze am Tag darauf aus als habe eine Bombe eingeschlagen).
Entsorgt Eure Ungeborenen in der eigenen Biotonne!
Deshalb könnte der Gesetzgeber den Abtreibungskliniken doch künftig vorschreiben, gewesenen Schwangeren die Hinterlassenschaft ihrer Abtreibungen in einem verschlossenen Vakuum-Klarsichtbeutel mitzugeben. Wurden Schwangere zur Abtreibung gezwungen oder vergewaltigt, sollten die Täter die Hinterlassenschaft erhalten. Desgleichen sollte für Arbeitgeber gelten, die Schwangere zur Abtreibung drängen und ihnen alle Kosten erstatten. Diesen allen sollte es dann überlassen bleiben, die Embryonen/Föten entweder zu bestatten, einzufrieren oder wie auch immer zu „entsorgen“.
Bisher werden die abgetriebenen Kinder so “entsorgt”: Embryonen und Föten, die nicht bestattungspflichtig sind, fallen derweil unter die sogenannte Beseitigungspflicht, welche Kliniken per Gesetz zu einer „hygienisch einwandfreien und dem sittlichen Empfinden entsprechender Beseitigung“ verpflichtet. Näheres hier.
Nicht nur Dein Bauch, auch Dein Fötus gehört Dir!
„Mein Bauch UND Fötus gehören mir“, sollte der neue „Schlachtruf“ der weiblichen Eiferer werden. Wenn schon der „Bauch“, dann auch dessen Inhalt, meine jedenfalls ich. Ein solches Verfahren der eigenverantwortlichen „Entsorgung“ der abgetriebenen Föten könnte eventuell die Zahl der Abtreibungen reduzieren, indem die Hemmschwelle auf diese Weise erhöht wird.
In den USA gibt es so etwas bereits: Texas z.B. hat ein Gesetz, wonach abgetriebene Föten beerdigt oder eingeäschert müssen. Kliniken dürfen die Embryonenreste nicht mehr mit den anderen medizinischen Krankenhausabfällen entsorgen. Von wegen „Land der unbegrenzten Möglichkeiten“. Aber das ist ja auch Trump-Land, und wer möchte schon so etwas auch hier bei uns? Oder doch?!
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*Dieser Artikel erschien zuerst am 22.08.22 unter der Überschrift “Andere Gedanken zum vergangenen Sonntag” auf Albrecht Künstles Blog “Die andere Sicht”. Zwischenüberschriften von der Conservo-Redaktion eingefügt.