Alex Cryso
Gekommen, um zu bleiben? Anhand eines weiteren Falles zeigt sich, wie absurd unsere Abschieberegeln doch sind. Und wie leicht es kriminellen ausländischen Individuen gelingt, die Gesetzeslagen auszuhebeln. Zum Fall selbst: Bereits seit November 1998 schafft es der mittlerweile 50-jährige Serienstraftäter Allasane S. immer wieder, sich vor der Abschiebung zu drücken.
Dabei ist der besagte Herr nicht unbedingt das, was man unter einer typischen Fachkraft versteht: Von seinen 24 Jahren hier in Deutschland hat Allsane die Hälfte im Gefängnis verbracht. Seit einem knappen Vierteljahrhundert begeht er hierzulande Straftaten und wurde insgesamt sieben Mal dafür verurteilt.
Zwölf Jahre im Knast, aber stets eine gute Sozialprognose?
Selbstredend, dass Allasane auch zur Stunde den Knast von innen sieht: Derzeit sitzt der 50-jährige in der Vollzugsanstalt im Hamburger Stadtteil Billwerder ein. Dort muss er sich wegen Drogenhandels, Betrugs und Körperverletzung verantworten. Zu zwei Jahren wurde er dafür verurteilt, eines muss der Täter noch verbüßen.
Auch für die nahe Zukunft ist zu erwarten, dass Allasane nicht abgeschoben wird. Sein Trick: Er verschweigt sein afrikanisches Herkunftsland, so dass es den Beamten nicht gelingt, seine wahre Nationalität herauszufinden. Erst vor Kurzem wurde er nach München gebracht, um dort einer Delegation aus dem Senegal vorgeführt zu werden – vergeblich. Botschaftern aus Burkina Faso soll Allasane schon ins Gesicht gespuckt haben.
Bisher kostete der Mann dem Steuerzahler nicht einmal eine Million Euro
Dabei stehen beide Länder im Verdacht, die Heimatnationen des Serientäters zu sein. So lange diese Frage jedoch nicht endgültig geklärt ist, kann Allasane auch nicht abgeschoben werden. Die Kosten für seine Gefängnisaufenthalte werden bislang auf rund 772.400 Euro beziffert. Alles Gelder, für die der deutsche Steuerzahler aufkommen darf.