Von Peter Helmes
Rechtswidrig, aber straffrei
In einer Zeit, in der selbst „christliche“ Organisationen (z. B. „Pro Familia“) sog. Abtreibungen fördern, ist jede mahnende Stimme willkommen. Was da so scheinbar normal „abgetrieben“ wird, ist noch nicht geborenes menschliches Leben. Es handelt sich, klar ausgedrückt, um Tötung.
Auf diesem Forum habe ich schon viele Male Klage gegen die große Zahl von Tötungen ungeborener Kinder im Mutterleib geführt. Das ist eine verbal verharmlosende Beschreibung eines Tötungsaktes, der keine Probleme löst, sondern viele zusätzliche schafft. Doch der Zeitgeist weht seit langem zugunsten der Freigabe von „Abtreibungen“. Von den lebenslangen Schuldvorwürfen, die sich viele solcher Frauen selbst machen, spricht niemand.
Die deutsche Gesetzgebung ist zwar auf dem Papier klar, in der Praxis aber unglaublich inkonsequent. Ihr Anspruch: Das Lebensrecht sei nicht teilbar. Das Bundesverfassungsgericht „gestand“ dem bereits ungeborenen Menschen das Lebensrecht zu und definierte jede Tötung eines ungeborenen Menschen grundsätzlich als schweres Unrecht, also als verboten. Das ist aber nur der gesetzliche Anspruch.
Die Wirklichkeit steht ihm entgegen: Der Mensch hat zwar von der Befruchtung an einRecht auf Leben und darf deshalb nicht getötet werden. Wenn dies aber trotzdem bis zum dritten Monat der Schwangerschaft geschieht, so ist die Abtreibung straffrei, falls man der Mutter zuvor einen sog. Beratungsschein ausgestellt hat. Der Volksmund beschreibt ein solches Paradoxon zutreffend mit „wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß!“
„Menschenrecht auf Tötung“?
Juristisch sauberer gewertet lautet die deutsche Gesetzeslage aber so: „Rechtswidrig, aber straffrei“. Denn die derzeitige Praxis hat dazu geführt, daß viele Bürger glauben, „Abtreibung“ sei schlechterdings erlaubt. Organisationen wie Amnesty International und „Pro Familia“ machen sich dies zunutze und sprechen gar von „Menschenrechten“, wenn es um die Tötung nicht geborener Kinder geht – mit der unsäglichen Begründung, die Würde eines Menschen sei unantastbar. Welche „Würde“ ist das denn, in der die Tötung im Mittelpunkt steht? Für Amnesty gehört die Tötung eines Kindes im Mutterleib zum Grundrecht einer jeden Mutter.
„Pro Familia“, die die Kampagne von Amnesty unterstützt und vorgibt, die Menschenwürde ebenfalls schützen zu wollen, unterhält eigene Tötungsambulanzen, in denen die Vernichtung ungeborenen Lebens im Mutterleib durchgeführt wird. Durchaus kein Nebeneffekt ist dabei die ökonomische Seite: Die daraus erzielten Einnahmen sind nicht unerheblich und liegen bei mehreren Millionen Euros. Eine äußerst fragwürdige Moral!
Zehn Millionen Kinder vor der Geburt getötet
Dieses angebliche „Recht auf Tötung seines Kindes vor der Geburt“ ist dafür verantwortlich, daß in den letzten 50 Jahren allein in Deutschland mindestens 10 Millionen Kinder vor ihrer Geburt getötet wurden, zu 90% finanziert durch den deutschen Staat. Wie ich hier schon mehrfach nachgewiesen habe, ist die amtliche Statistik zu den vorgeburtlichen Tötungen nicht aussagekräftig; sie erfaßt z. B. nur die „amtlich erfaßten“. Die Zahlen sind u. a. deshalb nicht vollständig, weil z. B. die Wahrhaftigkeit der Antworten der Ärzte nicht überprüfbar ist. Außerdem sind in der Abtreibungsstatistik die unter einer anderen Diagnose abgerechneten und auch die im Ausland vorgenommenen Schwangerschaftsabbrüche nicht enthalten. Fachleute schätzen die echte Zahl auf 200.000 und 400.000 Kinder – jährlich! Nichtgeborene Kinder, die eine große demographische Lücke verursachen.
Recht auf Leben – nicht auf Tötung!
Der linke Ungeist, der dahintersteckt, schreckt auch vor einer Verhöhnung der Bürger nicht zurück: Die durch die Kindstötungen entsehende demographische Lücke müsse (und könne nur) durch „mehr Zuwanderung“ gemildert oder geschlossen werden, weshalb wir also der ganzen Welt Tür und Tor öffnen. 50 Jahre nach der sog. sexuellen Kulturrevolution mit all ihren negativen Auswirkungen auf unsere Gesellschaft sehen sich die europäischen Staaten einer Flüchtlingswelle unvorstellbaren Ausmaßes gegenüber. Warum werden diese Zusammenhänge von Politik und Medien nicht thematisiert?
Klar, wer dagegen protestiert, muß umgehend mit dem Protest der Zeitgeistmenschen rechnen. Denn wenn „so ein paar Irregeleitete“ für ein angebliches „Recht auf Leben“ demonstrieren wollen, ist das der beste Beweis für die Gefährdung unserer Nation. Wer sich z. B. gegen die „Frühsexualisierung“ unserer Kinder wehrt, wer also (auch verborgen gehaltene) Pädophilie in Kindergarten und Schule nicht mitträgt oder dafür eintritt, daß Ungeborene leben (dürfen) – also gegen „Abtreibung“ demonstriert – stellt sich automatisch außerhalb unserer Gesellschaft.
Das Leben, das (medizinisch unbestritten) bereits vor der Geburt beginnt, ist ein Geschenk, das man gerade in einer so reichen Gesellschaft wie der unseren nicht wegwerfen darf. Abtreibung und Euthanasie sind die zwei Seiten einer Medaille. Wir sind aufgerufen, uns dies immer wieder bewußt zu machen, und dies auch in der Öffentlichkeit zu bekennen.
Erzbischof Dyba, der „Löwe von Fulda“ – ein mutiger Kämpfer wider den Zeitgeist
Einer derjenigen, die sich laut und klar in der Öffentlichkeit bekannten, war der Fuldaer Erzbischof Johannes Dyba, der leider viel zu früh verstorben ist –ein Streiter für den katholischen Glauben und gegen alle zeitgeistlichen Versuchungen, was ihn von manchen heutigen „Kollegen“ unterscheidet. Er würde heute wohl auch allen Grund sehen, z. B. in der Deutschen Bischofskonferenz kräftig auf den Tisch zu hauen. Anlässe gäbe es genügend.
Papst sagt nein
Erinnert sei an den Konflikt um die Mitwirkung der katholischen Kirche in Deutschland an der nachweispflichtigen Schwangerschaftskonfliktberatung, die die Kirche fast an den Rand einer Spaltung führte. Von 1993 bis 1999 wurde die Problematik eines katholischen Beratungsscheins unter den deutschen Bischöfen zwischen der Mehrheit der Bischöfe und Rom (und innerhalb der deutschen Katholiken) kontrovers diskutiert. Dyba war einer der Wortführer der Gegner der Neuregelung. Niemals im 20. Jahrhundert hatte ein kirchliches Thema derart die Öffentlichkeit beschäftigt. Johannes Paul II. hat sich in fünf Briefen der Mitwirkung der Kirche in Deutschland an dem derzeitigen staatlichen Procedere widersetzt, weil der Beratungsschein Zentralbedingung für die Straflosigkeit einer Abtreibung ist. Aber die „Beratungsscheinbefürworter“ setzten sich durch.
Aktuell kam das Thema jetzt wieder auf den Tisch der Kirche, weil Papst Franziskus eindeutig Stellung bezogen hat. Die katholische Zeitung “Die Tagespost” veröffentlichte am 29. Dezember 2015 einen Leserbrief des Pfarrers Karl-Hans Köhle aus Siegen, worin der Geistliche sich zum „ad-limina-Besuch“*) der deutschen Bischöfe in Rom äußert. Papst Franziskus hatte die angereisten Oberhirten in seiner Ansprache zur Mission und zum Einsatz für den Lebensschutz aufgerufen. (* ad-limina-Besuch nennt man eine kirchenrechtliche Verpflichtung der römisch-katholischen Bischöfe, in der Regel alle fünf Jahre persönlich dem Papst einen Besuch abzustatten und dabei einen Bericht über die Situation der jeweiligen Diözese zu geben. kathpedia)
Der Autor der „Tagespost“ schreibt weiter:
“Die Kirche dürfe nie müde werden, Anwältin des Lebens zu sein und keine Abstriche darin machen, dass das menschliche Leben von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod uneingeschränkt zu schützen sei, so der Papst. Zahlreich sind seine Appelle, für die ungeborenen Kinder und für die Menschen in den letzten und kritischen Phasen ihres Lebens einzutreten.
Das mag an den früheren, vor 15 Jahren verstorbenen Bischof von Fulda, Johannes Dyba, erinnern. Zum Jahresende ist der Leiterin des Münsteraner Komm Mit-Verlages, Felizitas Küble, ein großer Wurf gelungen: Sie konnte 33 namhafte Autoren aus Kirche, Kultur, Kunst, Theologie, Wissenschaft und Publizistik für ein neues Werk über Johannes Dyba gewinnen. Das Buch mit dem programmatischen Titel „Der Löwe von Fulda“ hat dazu noch einen ökumenischen Charakter, denn auch Vertreter der evangelischen Kirche würdigen Johannes Dyba.”
Buch-Daten: „Der Löwe von Fulda: Ökumenische Würdigung eines guten Hirten“ – Herausgeber: Felizitas Küble, KOMM-MIT-Verlag in Münster, 208 Seiten, Umschlag: Hardcover, vierfarbig, zahlreiche Fotos, ISBN: 978-3-921090-98-5. Bestellungen an KOMM-MIT-Verlag, 48041 Münster, Postfach 7680, per Tel. 0251 – 616768, Fax 0251-614020 oder E-Mail: felizitas.kueble@web.de. Einzelpreis je 14,80 € – Mengenrabatte: ab 4 Expl. je 13,80 € – ab 10 Expl. je 11,80 €). Quelle und weitere INFOS über diesen Gedenkband hier: https://charismatismus.wordpress.com/2015/12/08/loewe-von-fulda-dyba-gedenkband-erinnert-an-einen-grossartigen-hirten)
02.01.2015