„AfD-Faktencheck“ der Rheinischen Post” – ein Widerspruch.

(www.conservo.wordpress.com)

Von Freddy Kühne *)AFD

Dass die RP eine CDU-nahe Zeitung ist, ist nicht verwerflich. Aber ihr Umgang mit der AfD zeitigt Züge von einseitiger parteipolitischer Propaganda, die seit Monaten so wirkt, als sei sie engstens mit dem Kanzlerinnenamt abgestimmt.

Der vorgebliche Faktencheck passt auch in diese Kategorie. Im Grunde geht es den Autoren nicht um einen vermeinlich neutralen Faktencheck, sondern um Widerlegung der AfD Positionen.

Zu AfD Punkt 1: Umwandlung des individuellen Asylrechts in eine institutionelle Garantie.

Hier behauptet die RP, diese Forderung sei nicht mit internationalem Recht vereinbar. Fakt ist, dass nur Deutschland dieses individuelle Recht auf Asyl hat, fast alle anderen Staaten haben eine institutionelle Garantie.

Zu AfD Punkt 2: Flüchtlinge sollten nur noch in eigens dafür geschaffenen Auffanglagern ausserhalb Deutschlands Asyl beantragen können.

Hier behauptet die RP, diese Forderung sei mit internationalem Recht unvereinbar.

Die AfD sagt: Auch internationales Recht kann unter dem Druck der Verhältnisse verändert werden. Desweiteren würden durch solche extraterritorialen Auffanglager und Antragsmöglichkeiten Schlepperkriminalität usw. stark reduziert. Europa könnte den wirklichen Schutzbedürftigen den Zutritt gewähren und Asylbetrüger und Kriminelle außen vor lassen. Dies würde auch die Akzeptanz innerhalb der europäischen und deutschen Bevölkerung für die Menschen in Not erhöhen.

Zu AfD Punkt 3: Sachleistung statt Bargeld. Hier kann man durchaus differenziert zu unterschiedlichen Standpunkten kommen. Aber auch CDU und CSU Politiker unterstützen häufig diese Forderung. Hintergrund dieser Forderung ist die Tatsache, dass viele Flüchtlinge in Deutschland pro Monat mehr Barleistungen ohne zu arbeiten erhalten, als sie in ihren eigenen Herkunftsländern trotz Arbeit erwirtschaften könnten. Diese Attraktivität gilt es abzusenken. Dänemark hat daher z.B. seine Finanzzuwendungen an Flüchtlinge gesetzlich beschlossen halbiert.

Zu AfD Punkt 4: Kindergeld soll nur EU Bürgern gezahlt werden bzw. denen, die 5 Jahre in Deutschland angestellt und eingezahlt haben.

RP-Meinung: Europarecht verbietet dies.

Die Antwort der AfD. Europarecht ist nicht sakrosankt und kann verändert werden. Es sei zudem an die britischen Sonderrabatte und Verhandlungen der Briten erinnert, die ebenfalls für eine Sperre sozialer Transfers an Bürger aus EU-Staaten verhandeln. Die AfD schließt sich den politischen Forderungen der Briten an – als Partner der Tories in der EKR-Fraktion im Europäischen Parlament.

Zu AfD Punkt 5: Den Kommunen fehlt aufgrund der Flüchtlingsproblematik Geld.

Dazu die RP: Der Grund liegt an den Kosten für immer mehr allgemeine soziale Leistungen, die vom Bund beschlossen und von den Kommunen bezahlt würden.

Die AfD-Antwort: Beides stimmt. Die AfD widerspricht dieser Aussage gar nicht. Aber die Flüchtlingsproblematik kommt noch obendrauf und verschärft die Situation. Hinzu kommt, dass das Land NRW – schon wie seit Jahrzehnten üblich – nicht das Geld vom Bund komplett an die Kommunen weiterleitet, sodass den eh schon finanzschwachen Kommunen in NRW pro Flüchtling eine Unterdeckung entsteht.

Die finanzielle Schwäche der NRW Kommunen resultiert auch daraus, dass das Land NRW unter rot-grünen Regierungen schon seit jeher nur 30 Prozent der Kosten für Flüchtlinge bezahlt – während das CSU regierte Bayern seit jeher den Kommunen 90 oder gar 100 Prozent erstattet.

Die rot-grüne Heuchelei, sich als moralisch überlegen zu feiern, aber seit Jahrzehnten den Kommunen in NRW eine finanzielle Belastung aufzubürden, ist diesbezüglich kaum noch erträglich.

Zu AfD Punkt 6. Inklusion. Die Inklusionspolitik ist tatsächlich ideologisch, wenn man rational wirtschaftlich und fachlich denkend an die Frage herangeht. Seit Jahrzehnten wurden Schwerpunktschulen mit entsprechend geschultem Fachpersonal und entsprechender Ausrüstung erstellt, gebaut, erweitert. Diese Konzentration und Spezialisierung ermöglicht eine umfassender fachliche speziell genau auf die Anliegen von benachteiligten Menschen möglich.

Eine Zerstreuung – Inklusion in normale Schulklassen – sollte daher in Einzelfällen möglich sein, aber niemals gegen den Willen der Schulleitungen. Hinsichtlich der immer knapper werdenden staatlichen Finanzen muss man zudem sagen: Inklusion bedeutet viel höheren Personalaufwand – und zugleich häufig damit einhergend eine Verringerung der fachlichen Qualität der Betreuung , wie es sie so nur in den spezialisierten Schwerpunktschulen in geballter Form gibt.

*) Freddy Kühne betreibt das Blog 99 Thesen, Christlich liberal konservatives Blog

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