Heftig diskutiert und kritisiert wird die Fernsehserie „Tatort Internet“ von RTL II. Es geht um Kinderschändung. Die Sendung zeigt, wie sich Erwachsene an Minderjährige heranmachen, um sie zu sexuellen Handlungen zu verleiten. Etliche Medien und politisch Korrekte empören sich und werfen RTL II vor, ungesetzlich oder zumindest fragwürdig vorzugehen.
Halten wir deshalb einmal fest, um was es geht:
* Kinderschändung und die Verführung Minderjähriger gehören zu den übelsten Verbrechen. Selbst in der Rangordnung von Schwerst-Kriminellen in den Gefängnissen nehmen die Kinderschänder die unterste Stufe ein. Kindesmißbrauch ist deshalb besonders verwerflich, weil er von Perversen vergegenüber wehrlosen Kindern ausgeübt wird.
* Das Internet ermöglicht es den Teilnehmern an Foren bzw. „Chatrooms“, unter falschem Namen oder vorgetäuschter Identität vorzugehen. Pädophile können sich im Internet somit ungestört und unkontrolliert minderjährige Opfer suchen. Sie nutzen die Unerfahrenheit, aber auch die natürliche Neugierde von Kindern aus und verabreden sich im Internet zu sexuellen Handlungen.
* Die strafrechtliche Regelung bei Kindesmißbrauch ist im wesentlichen klar. Unklar ist jedoch die Strafwürdigkeit des „Cyber-Groomings“, also das „Anmachen“ bzw. „Anbaggern“ von Minderjährigen, damit es zu Sexualkontakten kommt. Hier streiten sich die Juristen, ob die derzeitige Gesetzeslage ausreicht (§ 176, Abs. 4 und 6 StGB; bei der Übergabe von Schriften, mit denen ein Kind zu sexuellen Handlungen verführt werden sollen, gilt § 11, Abs. 3 StGB). Die Juristen sind sich nicht einig in der Meinung, ob diese Paragraphen auch auf das „Cyber-Grooming“ anzuwenden sind. Hier müßte der Gesetzgeber schnellstens Klarheit schaffen, zumal über diesen „Kanal“ der Kindesmißbrauch bzw. der Versuch dazu in atemberaubender Geschwindigkeit zunimmt.
Täterschutz statt Opferschutz?
Die Serie „Tatort Internet“ zeigt erwachsene Schauspieler, die sich als Minderjährige ausgeben und sich im Internet mit potentiellen Kinderschändern verabreden – es aber natürlich nicht zu sexuellen Taten kommen lassen. Die über das Internet vereinbarten Treffen finden dann in Räumen statt, in denen versteckte Kameras eingebaut sind. Die beteiligten Personen werden aber unkenntlich gemacht („gepixelt“). Erschreckend hoch sei die Zahl der Erwachsenen, die sich in den Chatrooms des Internets meldeten, erklärten die Filmemacher, zu deren Stab u. a. die Präsidentin der Kinderschutzorganisation „Innocence in Danger“, Stephanie zu Guttenberg (Gattin des Verteidigungsministers), und der frühere Hamburger Innensenator Nagel gehören. Inzwischen sind schon mehrere Erwachsene enttarnt und inhaftiert worden. Angesichts der Erfolge der Fernsehserie und der Aufklärung Millionen von Zuschauern hätte man füglich erwarten dürfen, daß die Politik nicht nur zustimmt, sondern sich der Sache auch annehmen würde. Doch es kam, wie es in unserem schönen Staat oft kommt: Eine ganze Armada von Gutmenschen fällt nicht etwa über die Perversen, sondern über die Fernseh-Macher, und besonders über Frau zu Guttenberg (warum wohl?), her. Der Film bediene niedere Instinkte (Voyarismus), locke Täter in die Falle, nehme keine Rücksicht auf rechtsstaatliche Prinzipien, stelle Menschen an den Pranger usw. Zu den üblichen „Moralpredigern“ – in diesem Zusammenhang eine besonders pikante Vokabel – von Süddeutscher Zeitung, Frankfurter Rundschau, Spiegel und Stern gesellte sich ausgerechnet, aber nicht überraschend, auch Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: „Wir müssen aufpassen, daß es keine Vorverurteilungen gibt, bevor die Justiz ermittelt…“. Der Rechtsstaat brauche keinen öffentlichen Pranger, erklärte sie der Passauer Neuen Presse und fügte hinzu: „…Es besteht die Gefahr, daß Unschuldige angeprangert und große Schäden angerichtet werden und der Rechtsstaat in eine Schieflage gerät…“. Nun ist Frau Leutheusser-Schnarrenberger nicht nur Justizministerin, sondern auch Mitglied der „Humanistischen Union“, der wir ein besonders „pädophiles Gefühl“ zu verdanken haben und in der man viele Jahre lang von mehr Freizügigkeit zwischen jungen und erwachsenen Menschen faselte.
Mehr Aufklärung nötig
Die Profis der Kriminalitätsbekämpfung, der „Bund Deutscher Kriminalbeamter“ (BDK), nehmen die Fernsehserie jedoch gegen Kritik in Schutz. BDK-Sprecher Bernd Carstensen: „Es ist wichtig, daß sich ein Sender dieses Themas annimmt und Eltern auf die Gefahren im Netz hingewiesen werden.“ Wir dürfen nicht akzeptieren, daß die Opferdebatte von der Täterdebatte überlagert wird. Es ist zu hoffen, daß die Aufklärungsfilme, die RTL II am Rande der Serie für Schulen und Ausbildungsstätten dreht, breite Vermehrung finden. Es geht eben nicht zuerst um den Schutz der Täter, sondern um die Verhinderung des schlimmsten Verbrechens, nämlich dem Mißbrauch an unseren Kindern.